vielen dank spirou
ich hatte in der zwischenzeit auch mal recherchiert und kam auf die selbe lösung.
Le barème kilométrique fiscal sert à évaluer de façon forfaitaire le coût d'utilisation d'un véhicule par les contribuables.
Le barème prend en compte l'ensemble des frais (amortissement du véhicule, assurance, réparations, carburant, etc.) à l'exception :
des intérêts d'emprunt si le véhicule a été acheté à crédit ;
des frais de stationnement ;
des péages.
Das bedeutet, das man zusätzlich zu der Pauschale die Kreditzinsen bei der Autofinanzierung, die Parkkosten und die Mautgebühren angeben darf. Wird für uns Pendler ja von Interesse sein, sofern wir bereits über mautpflichtige frz. Straßen zur Arbeit fahren bzw ab demnächst die deutsche Mautplakette benötigen. Die könnte man dann auch angeben in der Steuer.
Was ich nicht so ganz verstehe, ist wenn ich von der Arbeit aus eine Geschäftsreise mit dem Privatwagen tätige, dann erhalte ich ja schon eine Fahrtkostenabrechnung vom deutschen Arbeitgeber. Darf ich dann dennoch diese Strecke in der frz. Steuer ansetzen? Oder gilt das nur wenn mir der Arbeitgeber nichts gibt?
LG