Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Elsass am 25. März 2008, 17:16:14

Titel: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
Beitrag von: Elsass am 25. März 2008, 17:16:14
Hallo zusammen,

in einer Diskussion bzgl. Grenzgänger stritten sich die Teilnehmer um die maximale Entfernung zwischen Grenze und Arbeitsplatz... Die einen sagen, es sind 30 km, die anderen behaupten, es wären 35 km...

Kann jemand GENAUE Angaben machen ?

Ich konnte leider keinen entsprechenden Hinweis oder eine Liste finden.

Vielen Dank für Eure Mithilfe
Titel: Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
Beitrag von: Zyxxan am 25. März 2008, 17:40:07
Hi,

für in Frankreich wohnende und in Deutschland arbeitende Personen gilt eine Regelung von 30 km ab der Grenze.

Im Forum gibt es bereits ein Link der die Gemeinden entsprechend auflistet. (Ich glaube Ralph hat es verlinkt?)
Einfach mal suchen!

Geregelt sind die Orte welche zum Grenzgebiet gehören in dem BMF - Schreiben vom 11.06.1996!

Viele Grüße
Zyxxan
Titel: Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
Beitrag von: Frankenthaler am 28. April 2008, 23:30:45
Und umgekehrt? Wie ist die Entfernung für jemanden, der in Deutschland wohnt und in Frankreich arbeitet?
Titel: Re: Kilometerentferung / Grenzgängerstatus
Beitrag von: Frankenthaler am 29. April 2008, 09:54:49
Moin,

nach einiger Lektüre ist man jetzt schlauer. Für die Grenzgängeregel sind folgende Entfernungen maßgeblich:

Von Frankreich aus gesehen geht die Grenzregion 30 km ins deutsche Landesinnere.
Von Deutschland aus gesehen ist die Grenzregion 20 km breit.

Ich gehe mal davon aus, dass hierfür die Luftlinie maßgeblich ist, obwohl darüber keine genauen Angaben gemacht werden. Außerdem ist nicht von Orten, sondern von Gemeinden die Rede, welche ja unter Umständen auch ein wenig größer sein können.


Quelle: http://www.jura.uni-saarland.de/bijus/doppelsteuer/de.htm, §§12-14