Hallo Aura,
der Grenzgänger-Status ist doch, soweit ich weiss, unabhängig von der Nationalität ?
Meine Frau und ich sind Deutsche, sie arbeitet in der Schweiz, hat alsokeine Schweizer Staatsangehörigkeit
und dennoch Grenzgänger-Status, da wir grenznah in F wohnen; demnach müsstest du den doch auch bekommen....
und die Besteuerung wird doch normalerweise in dem Land vorgenommen, in dem man seinen Wohnsitz hat, sprich
in diesem Falle in F (es sei denn, ich habe Dich falsch verstanden).
Viele Grüße,
Carsten