Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kapitalertragsteuer  (Gelesen 17698 mal)

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Offline lucky06

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Kapitalertragsteuer
« am: 18. Januar 2011, 19:16:13 »
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?
Gruß

Lucky06

banjo

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #1 am: 18. Januar 2011, 19:40:06 »
Du solltest für genau Info einen Steuerberater fragen, ich kann Dir für den Raum Karlsruhe/Lauterbourg einen empfehlen.

Mein Kenntnisstand:
Wenn Du dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegst ("Grenzgängerstatus"), dann sind die in D erlangten Kapitalerträge in F zu versteuern, so ist es zumindest bei mir. Auf jeden Fall - auch wenn sie in D zu versteuern wären - sind sie in F anzugeben, da Du bei Steuerpflicht in F dein "Welteinkommmen" angeben musst, um die Steuerprogression richtig zu erfassen.


Offline grenzgängerin

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #2 am: 24. Januar 2011, 19:58:16 »
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?

Hallo Lucky,
von wem willst du eine Freistellung bekommen, vom frz. Fa. für D? oder wie hast du das gemeint?  :anixwissen:
Wenn du in F die Steuerklärung machst, werden alle Daten wie Kontonummern, Versicherungsschein Nr etc. aufgelistet. (Schmummeln/vergessen  kann teuer werden..). In F gibt es auch eine Freigrenze, glaube die liegt irgendwo bei € 1000 pro Jahr. Kannst du auch gut , sicher und preiswert beim FA selbst erfahren, einfach mal dort vorsprechen od anrufen. Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

Offline Ralph

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #3 am: 24. Januar 2011, 20:42:13 »
Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

Das wäre schön..........machen aber in der Praxis leider nicht alle.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sabine

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #4 am: 25. Januar 2011, 14:42:28 »
Es kommt darauf an, um was für Erträge es sich in Deutschland handelt.
Grob gesagt: Dividenden müssen in Frankreich versteuert werden, Sparzinsen in Deutschland.
Die bei den Dividenden zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer kann theoretisch vom deutschen Staat zurückgefordert werden. - Habe aber nur eine Bruchteil zurückbekommen, die Erklärung habe ich nicht wirklich verstanden (aber die Gesamtsumme war nicht so hoch, dass ich nochmal nachgehakt hätte)

Wie man auf die in die Formulare einzufüllenden Beträge kommt erklärte mir gerne ein französischer Finanzbeamter kostenlos.

Grüße
Sabine

Offline Chris 37

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #5 am: 30. Januar 2011, 23:17:30 »
Hallo allerseits, da würde ich gern ein Veto unter Vorbehalt einlegen. Mein Kenntnisstand ist das man sofern man ein Grenzgänger ist mit Wohnsitz in FR gänzlich seine Kapitalerträge in FR veranlagen muss, also auch Zinsen (Tagesgeld; Festzins etc.) Man sollte seinem Bankunternehmen auf jedenfall die neue Anschrift mitteilen sowie die steuerliche Situation. Der Steuerfreibetrag besteht auch nicht mehr sowie darf das Bankunternehmen keine Kapitalertragssteuer direkt abführen. Man bekommt dann die Abrechnung wo alle Erträge aufgelistet sind und die veranlagt man dann in FR bei der Steuererklärung. Allerdings würde mich mal interessieren ob es ein Steuerfreibetrag gibt in FR? Ich veranlage alle Zinserträge meiner dt. Konten da meines Erachtens event. Freibeträge nur für bestimmte Verträge mit Kapitalerträgen gilt die bei einem in Frankreich ansässigen Bankunternehmen abgeschlossen werden.

Gruß

Offline Stini

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #6 am: 31. Januar 2011, 08:57:50 »
Hallo,
so ist auch mein Kenntnisstand, was die Zinserträge angeht. Und Freibeträge hat man in der Tat nur bei französischen Konten, Sparbüchern etc...
Gruß
Stini

Offline pifolog

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #7 am: 31. Januar 2011, 11:36:02 »
Hallo,
ja klar, Zinsen aus deutschen Geldanlagen muss der Grenzgänger voll in Frankreich versteuern. Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung oder Freibeträge sind unbekannt.

Dafür gibt es aber bestimmte Geldanlagen, deren Zinsen steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Die bekanntesten:
1. Livret A (heißt so zB bei der Banque Postale) oder Livret Bleu (bei Crédit Mutuel).
    Die Anlagen sind wie Tagesgelder. Täglich verfügbar, pro Person nur 1 Konto erlaubt, maximaler Anlagebetrag 15.300€,
    staatlich festgelegter Mindestzinssatz  2,0%  (ab 01.02.11)
2. Livret de Développement Durable, genau wie oben. Nur: Maximaler Anlagebetrag 6.000€.
Damit können schon mal 21.300€ pro Person abgabenfrei angelegt werden.

Tipp: Livret A/Bleu kann auch von Personen eröffnet werden, die nur in Deutschland wohnen. Die Zinsen darauf werden allerdings in D versteuert.

Grüße

Offline grenzgängerin

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #8 am: 31. Januar 2011, 12:01:51 »
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin

Offline Chris 37

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #9 am: 21. Februar 2011, 23:50:21 »
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin

Hast du diese Erfahrung selber bei vielen Banken gemacht? Ich habe da bisher kein Problem gehabt.

Gruß

Offline Franzmannn

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #10 am: 22. Februar 2011, 16:55:22 »
Nein - damit hatte ich auch noch kein Problem - habe Konten bei Comdirect und Targobank und mich dort als Steuerausländer registrieren lassen, somit werden keine Abschlagszahlungen abgeführt und Zinsen und Dividenden aus deutschen Quellen auch in F versteuert.

Offline futur_frontalier

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #11 am: 04. Mai 2021, 12:26:00 »
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand inzwischen Erfahrungen gemacht und kann berichten:
Im ersten Jahr nach Umzug nach Frankreich hat man ja noch gar keine französische Steuernummer. Man kann seiner Bank also noch gar keine neue steuerliche Ansässigkeit angeben. Die Steuernummer bekommt man wohl frühestens im Folgejahr (das war die Aussage eines Steuerbeamten). Ich führe daher weiterhin Kapitalertragssteuer in D ab. Ich habe nun aber mehrfach gelesen, man müsste Kapitalerträge unmittelbar in Frankreich angeben. Wie soll das funktionieren?! Hat hier jemand eine Idee?

Offline Saarbrücker

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #12 am: 04. Mai 2021, 13:02:50 »
Sofern du kein Beamter oder sonstwie verpflichtet bist in D Steuern zu zahlen,
werden (fast) alle Einkünfte in F versteuert und sind anzugeben.

Offline futur_frontalier

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #13 am: 04. Mai 2021, 13:58:19 »
Hallo Saarbrücker,
ich arbeite im öffentlichen Dienst in Deutschland. Das hat aber mit dem Thema eigentlich nichts zu tun, es geht ja um Kapitalerträge in Deutschland bei Wohnsitz in Frankreich. Damit die Bank in Deutschland Kapitalertragssteuer abführen kann, braucht sie eine Steuernummer. Die hat man aber nicht automatisch mit Umzug nach Frankreich.

Offline ThoKle

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Re: Kapitalertragsteuer
« Antwort #14 am: 04. Juni 2021, 08:39:56 »
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand inzwischen Erfahrungen gemacht und kann berichten:
Im ersten Jahr nach Umzug nach Frankreich hat man ja noch gar keine französische Steuernummer. Man kann seiner Bank also noch gar keine neue steuerliche Ansässigkeit angeben. Die Steuernummer bekommt man wohl frühestens im Folgejahr (das war die Aussage eines Steuerbeamten). Ich führe daher weiterhin Kapitalertragssteuer in D ab. Ich habe nun aber mehrfach gelesen, man müsste Kapitalerträge unmittelbar in Frankreich angeben. Wie soll das funktionieren?! Hat hier jemand eine Idee?

Ich habe nach unserem Umzug nach Frankreich explizit eine Steuernummer angefordert über https://www.impots.gouv.fr/portail/contacts
Ich hatte von mir aus direkt die Abmeldebestätigung aus Deutschland hinzugefügt und - wie bei so ziemlich allem - eine Stromrechnung hier in F um die neue Adresse zu bestätigen.

Binnen 10 Tage wurden meiner Frau und mir französische Steuernummern zugeteilt. Diese habe ich dann unserer Bank (comdirect) mitgeteilt, dort noch ein Formular ausgefüllt und seitdem führen sie keine Abgeltungssteuer mehr ab.

Alles in allem ne Sache von nichtmals drei Wochen. Man muss nur "aktiv" werden.

Grüße
Thomas