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Kapitalertragsteuer

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lucky06:
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?

banjo:
Du solltest für genau Info einen Steuerberater fragen, ich kann Dir für den Raum Karlsruhe/Lauterbourg einen empfehlen.

Mein Kenntnisstand:
Wenn Du dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegst ("Grenzgängerstatus"), dann sind die in D erlangten Kapitalerträge in F zu versteuern, so ist es zumindest bei mir. Auf jeden Fall - auch wenn sie in D zu versteuern wären - sind sie in F anzugeben, da Du bei Steuerpflicht in F dein "Welteinkommmen" angeben musst, um die Steuerprogression richtig zu erfassen.

grenzgängerin:

--- Zitat von: lucky06 am 18. Januar 2011, 19:16:13 ---Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?


--- Ende Zitat ---
Hallo Lucky,
von wem willst du eine Freistellung bekommen, vom frz. Fa. für D? oder wie hast du das gemeint?  :anixwissen:
Wenn du in F die Steuerklärung machst, werden alle Daten wie Kontonummern, Versicherungsschein Nr etc. aufgelistet. (Schmummeln/vergessen  kann teuer werden..). In F gibt es auch eine Freigrenze, glaube die liegt irgendwo bei € 1000 pro Jahr. Kannst du auch gut , sicher und preiswert beim FA selbst erfahren, einfach mal dort vorsprechen od anrufen. Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

Ralph:

--- Zitat von: grenzgängerin am 24. Januar 2011, 19:58:16 --- Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

--- Ende Zitat ---

Das wäre schön..........machen aber in der Praxis leider nicht alle.

Sabine:
Es kommt darauf an, um was für Erträge es sich in Deutschland handelt.
Grob gesagt: Dividenden müssen in Frankreich versteuert werden, Sparzinsen in Deutschland.
Die bei den Dividenden zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer kann theoretisch vom deutschen Staat zurückgefordert werden. - Habe aber nur eine Bruchteil zurückbekommen, die Erklärung habe ich nicht wirklich verstanden (aber die Gesamtsumme war nicht so hoch, dass ich nochmal nachgehakt hätte)

Wie man auf die in die Formulare einzufüllenden Beträge kommt erklärte mir gerne ein französischer Finanzbeamter kostenlos.

Grüße
Sabine

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