Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: lucky06 am 18. Januar 2011, 19:16:13

Titel: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: lucky06 am 18. Januar 2011, 19:16:13
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: banjo am 18. Januar 2011, 19:40:06
Du solltest für genau Info einen Steuerberater fragen, ich kann Dir für den Raum Karlsruhe/Lauterbourg einen empfehlen.

Mein Kenntnisstand:
Wenn Du dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegst ("Grenzgängerstatus"), dann sind die in D erlangten Kapitalerträge in F zu versteuern, so ist es zumindest bei mir. Auf jeden Fall - auch wenn sie in D zu versteuern wären - sind sie in F anzugeben, da Du bei Steuerpflicht in F dein "Welteinkommmen" angeben musst, um die Steuerprogression richtig zu erfassen.

Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: grenzgängerin am 24. Januar 2011, 19:58:16
Bei Kapitalanlagen in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich, wo müssen Kapitalerträge versteuert werden?
Falls die Versteuerung in Deutschland erfolgt und es besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft, kann dann ein Freistellungsantrag für Ehepartner beantragt werden.
Wenn einne Versteuerung in Deutschland erfolgt, müssen die Kapitalerträge bei
der Steuererklärung in Frankreich angegeben werden?

Hallo Lucky,
von wem willst du eine Freistellung bekommen, vom frz. Fa. für D? oder wie hast du das gemeint?  :anixwissen:
Wenn du in F die Steuerklärung machst, werden alle Daten wie Kontonummern, Versicherungsschein Nr etc. aufgelistet. (Schmummeln/vergessen  kann teuer werden..). In F gibt es auch eine Freigrenze, glaube die liegt irgendwo bei € 1000 pro Jahr. Kannst du auch gut , sicher und preiswert beim FA selbst erfahren, einfach mal dort vorsprechen od anrufen. Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Ralph am 24. Januar 2011, 20:42:13
Wenn du in F wohnst, und das der deutschen Kapitalgesellschaft mitgeteilt hast, du also auch in F versteuerst. ziehen die keine Pauschalbeträge mehr ab.
meint die grenzgängerin

Das wäre schön..........machen aber in der Praxis leider nicht alle.
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Sabine am 25. Januar 2011, 14:42:28
Es kommt darauf an, um was für Erträge es sich in Deutschland handelt.
Grob gesagt: Dividenden müssen in Frankreich versteuert werden, Sparzinsen in Deutschland.
Die bei den Dividenden zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer kann theoretisch vom deutschen Staat zurückgefordert werden. - Habe aber nur eine Bruchteil zurückbekommen, die Erklärung habe ich nicht wirklich verstanden (aber die Gesamtsumme war nicht so hoch, dass ich nochmal nachgehakt hätte)

Wie man auf die in die Formulare einzufüllenden Beträge kommt erklärte mir gerne ein französischer Finanzbeamter kostenlos.

Grüße
Sabine
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Chris 37 am 30. Januar 2011, 23:17:30
Hallo allerseits, da würde ich gern ein Veto unter Vorbehalt einlegen. Mein Kenntnisstand ist das man sofern man ein Grenzgänger ist mit Wohnsitz in FR gänzlich seine Kapitalerträge in FR veranlagen muss, also auch Zinsen (Tagesgeld; Festzins etc.) Man sollte seinem Bankunternehmen auf jedenfall die neue Anschrift mitteilen sowie die steuerliche Situation. Der Steuerfreibetrag besteht auch nicht mehr sowie darf das Bankunternehmen keine Kapitalertragssteuer direkt abführen. Man bekommt dann die Abrechnung wo alle Erträge aufgelistet sind und die veranlagt man dann in FR bei der Steuererklärung. Allerdings würde mich mal interessieren ob es ein Steuerfreibetrag gibt in FR? Ich veranlage alle Zinserträge meiner dt. Konten da meines Erachtens event. Freibeträge nur für bestimmte Verträge mit Kapitalerträgen gilt die bei einem in Frankreich ansässigen Bankunternehmen abgeschlossen werden.

Gruß
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Stini am 31. Januar 2011, 08:57:50
Hallo,
so ist auch mein Kenntnisstand, was die Zinserträge angeht. Und Freibeträge hat man in der Tat nur bei französischen Konten, Sparbüchern etc...
Gruß
Stini
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: pifolog am 31. Januar 2011, 11:36:02
Hallo,
ja klar, Zinsen aus deutschen Geldanlagen muss der Grenzgänger voll in Frankreich versteuern. Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung oder Freibeträge sind unbekannt.

Dafür gibt es aber bestimmte Geldanlagen, deren Zinsen steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Die bekanntesten:
1. Livret A (heißt so zB bei der Banque Postale) oder Livret Bleu (bei Crédit Mutuel).
    Die Anlagen sind wie Tagesgelder. Täglich verfügbar, pro Person nur 1 Konto erlaubt, maximaler Anlagebetrag 15.300€,
    staatlich festgelegter Mindestzinssatz  2,0%  (ab 01.02.11)
2. Livret de Développement Durable, genau wie oben. Nur: Maximaler Anlagebetrag 6.000€.
Damit können schon mal 21.300€ pro Person abgabenfrei angelegt werden.

Tipp: Livret A/Bleu kann auch von Personen eröffnet werden, die nur in Deutschland wohnen. Die Zinsen darauf werden allerdings in D versteuert.

Grüße
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: grenzgängerin am 31. Januar 2011, 12:01:51
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Chris 37 am 21. Februar 2011, 23:50:21
Hallo Chris,
du erwähnst Tagesgeld. Sehr viele Banken, die solche Konten führen, lehnen ausländische Adressen ab. Sobald man diese mitteilt und die Steuerfreistufe will, wird gekündigt. Ist für diese halt "mehr Arbeit"  :eijoo:
meint die grenzgängerin

Hast du diese Erfahrung selber bei vielen Banken gemacht? Ich habe da bisher kein Problem gehabt.

Gruß
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Franzmannn am 22. Februar 2011, 16:55:22
Nein - damit hatte ich auch noch kein Problem - habe Konten bei Comdirect und Targobank und mich dort als Steuerausländer registrieren lassen, somit werden keine Abschlagszahlungen abgeführt und Zinsen und Dividenden aus deutschen Quellen auch in F versteuert.
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: futur_frontalier am 04. Mai 2021, 12:26:00
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand inzwischen Erfahrungen gemacht und kann berichten:
Im ersten Jahr nach Umzug nach Frankreich hat man ja noch gar keine französische Steuernummer. Man kann seiner Bank also noch gar keine neue steuerliche Ansässigkeit angeben. Die Steuernummer bekommt man wohl frühestens im Folgejahr (das war die Aussage eines Steuerbeamten). Ich führe daher weiterhin Kapitalertragssteuer in D ab. Ich habe nun aber mehrfach gelesen, man müsste Kapitalerträge unmittelbar in Frankreich angeben. Wie soll das funktionieren?! Hat hier jemand eine Idee?
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Saarbrücker am 04. Mai 2021, 13:02:50
Sofern du kein Beamter oder sonstwie verpflichtet bist in D Steuern zu zahlen,
werden (fast) alle Einkünfte in F versteuert und sind anzugeben.
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: futur_frontalier am 04. Mai 2021, 13:58:19
Hallo Saarbrücker,
ich arbeite im öffentlichen Dienst in Deutschland. Das hat aber mit dem Thema eigentlich nichts zu tun, es geht ja um Kapitalerträge in Deutschland bei Wohnsitz in Frankreich. Damit die Bank in Deutschland Kapitalertragssteuer abführen kann, braucht sie eine Steuernummer. Die hat man aber nicht automatisch mit Umzug nach Frankreich.
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: ThoKle am 04. Juni 2021, 08:39:56
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand inzwischen Erfahrungen gemacht und kann berichten:
Im ersten Jahr nach Umzug nach Frankreich hat man ja noch gar keine französische Steuernummer. Man kann seiner Bank also noch gar keine neue steuerliche Ansässigkeit angeben. Die Steuernummer bekommt man wohl frühestens im Folgejahr (das war die Aussage eines Steuerbeamten). Ich führe daher weiterhin Kapitalertragssteuer in D ab. Ich habe nun aber mehrfach gelesen, man müsste Kapitalerträge unmittelbar in Frankreich angeben. Wie soll das funktionieren?! Hat hier jemand eine Idee?

Ich habe nach unserem Umzug nach Frankreich explizit eine Steuernummer angefordert über https://www.impots.gouv.fr/portail/contacts
Ich hatte von mir aus direkt die Abmeldebestätigung aus Deutschland hinzugefügt und - wie bei so ziemlich allem - eine Stromrechnung hier in F um die neue Adresse zu bestätigen.

Binnen 10 Tage wurden meiner Frau und mir französische Steuernummern zugeteilt. Diese habe ich dann unserer Bank (comdirect) mitgeteilt, dort noch ein Formular ausgefüllt und seitdem führen sie keine Abgeltungssteuer mehr ab.

Alles in allem ne Sache von nichtmals drei Wochen. Man muss nur "aktiv" werden.

Grüße
Thomas
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: futur_frontalier am 21. Oktober 2021, 18:57:59
Hallo Thomas,
ich habe genau das selbe schon Anfang des Jahres gemacht und eben die Rückmeldung bekommen, dass ich erst nächstes Jahr eine Steuernummer haben könne. Ich werde es jetzt einfach nochmal versuchen. Scheinbar hängt es ja vom Mitarbeiter ab (ist in Deutschland ja genauso).
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: Nicod3mus am 06. Januar 2022, 15:12:17
Wer Steuerausländer ist, weil er in Frankreich wohnt und auch dort Steuerpflichtig ist, dann müsst ihr in Deutschland überhaupt keine Kapitalertragssteuer abführen.

Wenn ihr euren Steuerstatus korrekt bei der Bank, Fondsgesellschaft etc. gemeldet habt, dann funktioniert das auch. Falls ihr das bisher nicht getan habt, dann gibt es eine Möglichkeit die Steuern wieder über das Betriebsstättenfinanzamt der jeweiligen Bank / Gesellschaft wieder zurück zu holen.

Die Kapitalerträge sind dann vollständig in Frankreich zu versteuern.

Wenn ein Schlaumeier jetzt denkt, dass mach ich gar nicht. Seit 2016 melden Finanzinstitute von über 80 Ländern untereinder die Konten und Kapitalerträge. D.h. das Finanzamt in Frankreich bekommt das auf jedenfall mitgeteilt. Die hinken bei der Auswertung zwar noch Jahre hinterher... aber die ersten Fälle wo hier Steuerhinterziehungen aufgeflogen sind kenne ich schon.

Das übrigens auch zum Thema Angabe der Konten in der Steuererklärung. Ich weiß gar nicht wo hoch aktuell die Bußgelder bei Nichtangabe sind. Mein letzter Kenntnisstand war hier 800 EUR pro Konto und Jahr. Das franz. Finanzamt bekommt jedes einzelne Konto von deutschen Kreditinstituten gemeldet. Da wird man nicht mehr lange unbehelligt bleiben.
Titel: Re: Kapitalertragsteuer
Beitrag von: futur_frontalier am 11. Januar 2022, 22:39:58
Steuerhinterziehung wollte hier ja keiner machen. Aber ich habe hier in Frankreich nach unzähligem Mailverkehr mit dem französischen Finanzamt immer noch keine Steuernummer erhalten. Jedesmal landet man bei einem anderen Sachbearbeiter. Da weiß man wieder was man an Deutschland hatte...
Ich werde es jetzt über einen Steuerberater versuchen.