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Autor Thema: Kapitalertragssteuer  (Gelesen 9647 mal)

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Offline Saarlouiserin

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Kapitalertragssteuer
« am: 15. Mai 2014, 20:23:33 »
Hallo an alle,

folgender Fall:
Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland. Ich habe Anteile an diesem Unternehmen und für das Jahr 2013 gab es Gewinn.
Die Summe abzügl. der Kapitalertragssteuer wurde mir ausbezahlt.
Da es in meinem Unternehmen vielen so geht habe ich mir keine Gedanken gemacht.
Nun habe ich von meinem Steuerberater die Vorrausrechnung bekommen und bin grad vom Stuhl gefallen.
Laut seiner Rechnung muss ich ebenfalls in Frankreich Steuern zahlen:
Er hat den Betrag auf mein Einkommen hinzugerechnet (was ja noch verkraftbar wäre), aber zusätzlich soll ich noch Sozialabgaben leisten, was mir grad den Boden unter den Füßen weggerissen hat.

Leider bin ich auf dem Gebiet eine absolute Null und kenne mich nicht aus - daher der Berater.
Aber das kann ja nicht sein: das wären 50 % Kapitalertragsteuer unterm Strich.

Hoffe es kennt sich jemand aus....

Offline pifolog

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #1 am: 16. Mai 2014, 00:55:46 »

Auf Dividenden eine Kapitalertragsteuer von 50% ?
Kann niemals richtig sein.
Und Kapitalertragssteuer plus Sozialabgaben = 50% ?
Auch nicht, selbst wenn der Spitzensteuersatz bei 45% liegt.
Des Rätsels Lösung könnte sein:
Die Deutschen haben dir  -wie üblich-  25% abgezogen, die du jedoch unterm Strich nicht berücksichtigen darfst. Denn die Franzosen vergüten in ihrer Steuerberechnung 15% und die restlichen 10% erstattet der deutschen Fiskus auf Antrag. Im Ergebnis hast du dann in D nichts bezahlt und die Rechnung sieht dann ganz anders aus. Frag mal deinen Berater danach.
Und ja, die Belastungen auf Dividenden sind in Frankreich höher als in D, allein weil wie bei Lohn und Gehalt auch auf diese Einkommen in F Sozialabgaben fällig sind.


Offline tomtom

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #2 am: 16. Mai 2014, 10:28:03 »
Hallo zusammen,

das Thema ist so schön kompliziert das ich die Wirtschaftskanzlei Enst & Young in Straßbourg eingeschaltet habe.
Zur Zeit ist der Infostand der das in D. die reguläre Kapitalertragssteuer i.H.v. 15% abgezogen wird, ohne Ausnahme und auch nicht mehr !!
In F. unterliegt der Bruttoberag der CSG/CRDS für 2013 sind das ca. weitere 17,5%. Die 15% Kapitalertragssteuer aus D. wird gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
jedoch in F. angerechnet (Rotes Formular) die Stelle im Formular kann ich jetzt nicht angeben habe die Unterlagen nicht dabei.
Der Rest (das ist noch genau zu prüfen) ist wie das Einkommen zu versteuern das kann je nach Steuersatz recht unangenehm :-\ werden.
Aber keine Sorge mehr als 50% wird es nicht  ;) da gibt es den "bouclier fiscal"
Wie in D. gibt es auch in F. verschiedene Möglichkeiten die lasse ich eben von E&Y prüfen das dauert leider noch da wie ihr wisst die Steuer ansteht.
Bin auch nicht im Zeitdruck da ich den Auszahlungstermin selbst bestimmen kann.
Wichtig hierbei ist noch das seit 2014 die Auszahlung nach SPÄTESTENS ca. 4 Wochen beim Finanzamt gemeldet werden MUSS und 21% + 17,5% sofort fällig sind
und bei der Steuererklärung im Folgejahr verrechnet werden.
Wer selbst recherchieren möchte:
http://www.ey.com/FR/fr/Services/Specialty-Services/France-Germany-Business-Group/France-Germany-Business-Group-version-allemande
die Seiten 90-130 passen zum Thema sind jedoch leider nur angesprochen und im Einzelfall zu prüfen.
Viel Spaß

banjo

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #3 am: 16. Mai 2014, 19:25:55 »
Ist die KapErtragssteuer nicht 25%?

Offline Saarlouiserin

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #4 am: 20. Mai 2014, 16:19:07 »
So Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten.

Vorab noch kurz: ja die Steuer ist normal 25 %. Wenn ich aber 25 % in Deutschland und 25 % in Frankreich zahlen muss, bin ich bei 50 %  :lach:

Naja, jedenfalls, nach einigen Recherchen und einigen Telefonaten sieht es so aus: Ich habe in Deutschland bereits 25 % abgezogen bekommen. Da ich aber wohnhaft in Frankreich bin, muss ich die Steuer eben in Frankreich zahlen :police:. Beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn kann ich mir die bereits  gezahlte Steuer erstatten lassen (Doppel-Besteuerungsabkommen). Allerdings bekomme ich hier keine 25 % sondern nur 15 % zurück. Die Steuer in Frankreich ist wesentlich niedriger. Allerdings entfallen auf die Steuer in Frankreich noch Sozailabgaben und somit komme ich unterm Strich wieder auf meine 25 % weniger Geld in der Tasche. Für die Zukunft heißt das: Deutschland bekommt 15 % von meinen Dividenden und Frankreich rund 25 % = 40 %.
Da muss man eben rechnen, ob sich das überhaupt lohnt.


Offline pifolog

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #5 am: 20. Mai 2014, 23:13:35 »

 Wenn ich aber 25 % in Deutschland und 25 % in Frankreich zahlen muss, bin ich bei 50 %....
 

Ja wenn, wenn ...
Aber so zu rechnen ist müßig. Du zahlst tatsächlich weder 25% in D noch 25% in F.

25% Deutschland ?
Davon erstattet dir F 15% in Form einer Steuergutschrift. Von den deutschen Steuern verbleiben dann noch 10%, die du dir auf Antrag zurückholen kannst.
Es bleibt dabei, unterm Strich zahlst du in D weder 25, noch 15, noch 10%.
Es sind eher 0,00.
(Um ganz genau zu sein, wenn ein Fachmann dir deine konkrete Rechnung aufmacht, rechnet er mit einem Abschlag in D von 26,375% inklusive Soli und einer F-Vergütung von 17,7% nach D-Steuern. Dann bleiben wegen unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen eventuell noch gut 1% D-Steuern an dir hängen.)

25% in F mit Sozialabgaben ?
So einen Satz gibt es bei Dividenden nicht, weder pauschal noch individuell.
Von den gezahlten Dividenden sind 40% steuerfrei. Der Rest wird individuell versteuert. Die Sozialgaben betragen einheitlich 15,5% auf die Dividende.
 
Für die tatsächliche Belastung heißt das konkret:
Liegt der persönliche Spitzensteuersatz (frz. taux marginal) bei 14%, beträgt diese, einschließlich Sozialabgaben auf Dividenden etwa 23%, bei einem Steuersatz von 30% sind es dann 32%, bei 41% ca. 38%.
Und dann kommt nichts mehr dazu.

Und jetzt kannst du wirklich rechen, ob sich das überhaupt lohnt.  ;)


banjo

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #6 am: 21. Mai 2014, 09:36:36 »
25% Deutschland ?
Davon erstattet dir F 15% in Form einer Steuergutschrift. Von den deutschen Steuern verbleiben dann noch 10%, die du dir auf Antrag zurückholen kannst.
Es bleibt dabei, unterm Strich zahlst du in D weder 25, noch 15, noch 10%.
Es sind eher 0,00.

Hi Pifolog,

gibt es eine Stelle im Steuerbescheid, bei der man die von Dir erwähnten 15% Steuergutschrift in F auf dt. Kapitalerträge sehen kann?

Offline pifolog

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #7 am: 25. Mai 2014, 18:37:23 »

Hast du es inzwischen gefunden?
Bei 'crédit d'impôt', da wo auch deine anderen in D versteuerten Einkünfte stehen mit Betrag und Gutschrift?
Erscheinen die deklarierten Dividenden dort nicht, wäre die Frage eher an den von dir beauftragten Steuerberater zu stellen.


banjo

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Re: Kapitalertragssteuer
« Antwort #8 am: 25. Mai 2014, 19:20:54 »
ja und nein.
Ich hab noch Einkünfte aus selbst. Nebenerwerb in D, für den es auch einen Credit Impot gibt. Somit steht dort eine vermanschte Zahl, deren exakte Berechnung mir weder der Steuerberater noch das CDI selbst bisher erläutern konnte ...