Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kapitalertragssteuer Rückforderung  (Gelesen 4115 mal)

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Offline jauno

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Kapitalertragssteuer Rückforderung
« am: 27. Mai 2018, 12:06:21 »
Hallo Grenzgänger.
Ich habe einen Investmentfonds in D. Dort wird Kapitalertragssteuer abgeführt, die ich als Steurausländer zurückfordern kann.
Weiß irgend jemand, wie und wo man die Kapitalertragssteuer rückfordert, insbesondere welche Bescheinigungen man wohin schicken muss?
Vielen Dank
Naturalisé en 2017

Offline Nicod3mus

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Re: Kapitalertragssteuer Rückforderung
« Antwort #1 am: 29. Mai 2018, 11:16:54 »
Als erstes solltest Du dem Investmentfonds mitteilen und nachweisen, dass Du Steuerausländer bist, damit das in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Die Rückforderung musst Du an das Finanzamt schicken, an dem der Investmentfonds ansässig ist. Bei der Union Investment war das bei mir ein Finanzamt in Frankfurt (hatte ich damals gegoogelt).
Dort hatte ich ein kurzes Anschreiben mit meinem Anliegen hingeschickt und als Nachweis meines Status als Steuerausländer eine Kopie meiner Grenzgängerbescheinigung mitgeschickt. Geld kam dann nach ein paar Wochen auf das von mir angegebene Konto.

Nicht vergessen dann den Ertrag bei der franz. Steuererklärung anzugeben  =D

Offline Frontalier

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Re: Kapitalertragssteuer Rückforderung
« Antwort #2 am: 30. Mai 2018, 09:37:21 »
Hallo zusammen,

ich bin auch weltweit in Investmentfonds investiert und bei meinen beiden Depots werden mir trotz dem Status "Steuerausländer" auf gewisse Fonds Kapitalertragsteuer+Soli abgeführt. Den Rest muss ich dann in Frankreich versteuern. Habe das Thema nie 100 prozentig verstanden, aber eine 100 prozentige Befreiung vom deutschen Finanzamt gibt es nicht lt. mehrmaliger Telefongespräche mit den Depotanbietern. Wenn ich dich also richtig verstehe, würde ich also die bereits bezahlte Kapitalertragssteuer in Deutschland zurückerhalten um das ganze dann in Frankreich zu versteuern?! Ist das dann nicht "linke Hosentasche, rechte Hosentasche"?

LG und danke für wertvolle Tipps.

Offline Nicod3mus

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Re: Kapitalertragssteuer Rückforderung
« Antwort #3 am: 31. Mai 2018, 12:25:28 »
Das ist bei mir genauso. Einen Teil der Kapitalerträge sind trotzdem in Deutschland zu versteuern bzw. unterliegen dort dem Kapitalertragssteuerabzug. Das ist z.b. bei Dividendenerträgen auf Genossenschaftsanteile so. Ich habe die genauen Regelungen aktuell nicht parat, das ergibt sich aber alles aus dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Offline pifolog

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Re: Kapitalertragssteuer Rückforderung
« Antwort #4 am: 31. Mai 2018, 15:52:09 »
Dividenden auf Aktien in einem deutschen Depot  versteuern Grenzgänger komplett in F.
Die D-Bank muss vereinbarungsgemäß 15% einbehalten (den Soli lass ich zur Vereinfachung mal weg) und F erstattet diesen Betrag dann extra. In der F-Steuererklärung heißt es deshalb logischerweise: der erhaltene Nettobetrag plus einbehaltene deutsche Steuern (15%) wird versteuert. 
Somit wäre alles einfach und klar geregelt.

Wenn nicht D statt der legalen 15% einfach 25% einbehält.  Denn danach stimmt die ursprüngliche Rechnung (Nettobetrag + 15%) nicht mehr. 
Und jetzt wird’s für den Grenzgänger kompliziert und aufwändig.
Er muss einen Antrag auf Erstattung der zu unrecht einbehaltenen 10% stellen. Dieser Antrag benötigt 6 Seiten plus mindestens 1 Seite, die minutiöse Angaben einfordern.
Warum eigentlich? Die deutsche Depotbank hat doch bereits alle Erträge gemeldet.

Doch damit nicht genug, es kommt noch doller.
Denn nach Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen 10% stellt die Bürokratie fest, dass diese 10% ja noch nicht versteuert sind. So fordert die D-Steuerbürokratie, und das ist kein Witz, die Franzosen auf, die Erklärung der erstatteten 10% in dem Folgejahr zu überwachen. Ein Freistellungsauftrag geht natürlich nicht bei Privatpersonen. Das Recht ist nur juristischen Personen vorbehalten.