Dividenden auf Aktien in einem deutschen Depot versteuern Grenzgänger komplett in F.
Die D-Bank muss vereinbarungsgemäß 15% einbehalten (den Soli lass ich zur Vereinfachung mal weg) und F erstattet diesen Betrag dann extra. In der F-Steuererklärung heißt es deshalb logischerweise: der erhaltene Nettobetrag plus einbehaltene deutsche Steuern (15%) wird versteuert.
Somit wäre alles einfach und klar geregelt.
Wenn nicht D statt der legalen 15% einfach 25% einbehält. Denn danach stimmt die ursprüngliche Rechnung (Nettobetrag + 15%) nicht mehr.
Und jetzt wird’s für den Grenzgänger kompliziert und aufwändig.
Er muss einen Antrag auf Erstattung der zu unrecht einbehaltenen 10% stellen. Dieser Antrag benötigt 6 Seiten plus mindestens 1 Seite, die minutiöse Angaben einfordern.
Warum eigentlich? Die deutsche Depotbank hat doch bereits alle Erträge gemeldet.
Doch damit nicht genug, es kommt noch doller.
Denn nach Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen 10% stellt die Bürokratie fest, dass diese 10% ja noch nicht versteuert sind. So fordert die D-Steuerbürokratie, und das ist kein Witz, die Franzosen auf, die Erklärung der erstatteten 10% in dem Folgejahr zu überwachen. Ein Freistellungsauftrag geht natürlich nicht bei Privatpersonen. Das Recht ist nur juristischen Personen vorbehalten.