Grenzgaenger Forum

Autor Thema: kapitalertragssteuer  (Gelesen 8688 mal)

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Offline maili

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kapitalertragssteuer
« am: 22. Mai 2008, 14:00:56 »
hallo, bräuchte dringend hilfe bei meinem problem mit der kapitalertragssteuer.nun zum fall,wohnte und arbeitete bis mitte juni 2006 in deutschland,zog dann nach frankreich um und blieb in deutschland arbeiten,bei der steuererklärung musste ich die kapitalertragssteuer in D und F voll bezahlen,ist das rechtens? ???

Offline noba0000

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #1 am: 23. Mai 2008, 11:46:41 »
Hallo!
Also, wenn Du in D von der Steuer befreit bist und Grenzgängerstatus hast, ist das nicht rechtens!
Bei mir war der gleiche Fall.
Gib Deine Unterlagen zur Befreiung von Steuern in Deutschland einfach bei Deiner Bank ab, die kümmern sich drum und schreiben Dir die Abgezogene Ertragssteuer und die Zuschläge wieder gut!
Das geht aber nur bis zu einer bestimmten Zeit nach Abzug der Steuer, ich würde mich also ranhalten!

Noch eine Frage: Wie hast Du denn in F Kapitalertragssteuern gezahlt???? Deine Erträge aus Kapitaleinkünften gibst Du doch erst bei Deiner Steuererklärung mit an und den abschließenden Bescheid kannst Du doch noch gar nicht haben?!


Offline maili

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #2 am: 23. Mai 2008, 22:18:38 »
hallo und danke für die antwort,die Kapitalertragssteuer in F hatt mir der französische steuerberater ausgerechnet(wieso geht es nicht,ist doch fürs jahr 2006),für 2007 hast du recht,des dauert noch.bei der bank in deutschland wurde mir gesagt,dass sie keine rückerstatung leisten,sollte beim deutschen finanzamt anfragen bei der steuererklärung,seitdem bin ich etwas verzweifelt,weil sich das deutsche finanzamt weigert das guthaben rückerstaten ???

Offline noba0000

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #3 am: 24. Mai 2008, 10:46:01 »
Morgen!
Also, Postbank und Sparkatze haben bei mir die Einkünfte (zwar erst nach dreifacher Nachfrage und dank guter Penetranz) zurückerstattet. Ich bekam auch gleich Formulare und musste dann noch meine Steuerbefreiung vom Finanzamt und Hotel des Impots abgeben! Mir wurde aber schon gleich gesagt, dass nur ein gewisser Zeitabschnitt für die Rückzahlung durch die Banken in Frage käme, danach hätten die die Gelder an das Finanzamt abgeführt (wie jetzt scheinbar in Deinem Fall) und es währe nur noch möglich die Steuern aus den Kapitalerträgen vom Finanzamt direkt zurück zu fordern.
Danach hast Du nach dem Doppelbesteuerung abkommen auch ein Recht; kein Einkommen darf 2 mal versteuert werden und wenn Du in F wohnst und hier Steuern zahlst hat D keinen Anspruch auf Abgaben!
Tritt denen einfach mal aif die Füße und frag erst mal nett und dann vielleicht nicht mehr ganz so nett nach. Ich habe gute Erfahrungen sowohl in D als auch in F mit den Ämtern und Behörden gemacht. Manchmal brauchen die nur etwas länger bis sie es a) kapieren und dann auch noch b) in die Pötte kommen.
Der Mensch i ss halt faul ...

PS: Sorry, hatte nicht verstanden, dass Du bereits 2006 nach F verzogen bist; mein Fehler!

Offline Bubu

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #4 am: 24. Mai 2008, 17:54:57 »
Hallo - das selbe ist mir auch passiert vor Jahren - ich habe direkt an das deutsche Finanzamt einen netten Brief geschrieben und dann umgehend (man höre und staune) mein Geld zurückbekommen.

Ich hätte in diesem Zuge aber trotzdem eine Frage:

Wo trage ich denn in der Steuererklärung für 2007 die Zinsen ein, die ich für 2007 bekommen habe??

Offline Dieter12

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #5 am: 24. Mai 2008, 18:08:19 »
Hi Bubu,

Wenn es sich um Zinsen auf Kapital bezieht und nicht andere Programme (Lebensversicherung,...) tangiert, denke ich, dass es in TR gehört. Die f Banken liefern immer eine Jahresbescheinigung aus der direkt das Feld hervorgeht, in das eingetragen werden muss. Die d Banken machen das leider noch nicht (für die f Erklärung bestimmt niemals).

Gruss, Dieter

Offline Bubu

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #6 am: 24. Mai 2008, 22:28:55 »
Hallo Dieter,

ja - es handelt sich um Zinsen vom Tagesgeldkonto - natürlich von einer deutschen Bank... ;-)

Aber mit TR hast du mir ein Riesenstück weitergeholfen - vielen Dank!!! Ich hatte auf DC oder TR getippt, war aber nicht sicher - selbst unsere franz. Nachbarn konnten mir keine genaue Auskunft geben.

Noch einen schönen Sonntag

Gruss
Bubu

Offline kembser

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #7 am: 26. Mai 2008, 11:49:09 »
Hi Bubu,

Wenn es sich um Zinsen auf Kapital bezieht und nicht andere Programme (Lebensversicherung,...) tangiert, denke ich, dass es in TR gehört.

Hallo zusammen,

TR kann ich bestätigen. Wurde mir heute morgen beim Centre des Impôts in Mulhouse so erklärt. Außerdem sollen wir (2007 umgezogen) dort nur die Zinsen angeben, die NACH dem Umzug nach F angefallen sind!

Viele Grüße,
der Kembser

Offline kembser

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #8 am: 26. Mai 2008, 14:39:06 »
Hallo nochmal,

jetzt habe ich aber selbst noch eine Frage: In der déclaration des revenus gibt es ganz am Ende ein Kästchen zum Ankreuzen:

"Comptes bancaires à l'étranger" (UU)

Danach soll man das Formular 3116 beifügen. Scheint wohl ein Druckfehler zu sein, denn googeln ergab, dass es sich um das Formular 3916 handelt:

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers;jsessionid=0KBNIIAHHBAIVQFIEMPSFE4AVARW4IV1?paf_dm=full&paf_gm=content&paf_gear_id=100006&pageId=rch_formu_res&sfid=05&action=resultImprime&_requestid=935134

Da soll man also für jedes im Ausland bestehende Konto nochmal ein Formular ausfüllen!? Davon hat mir die Dame heute morgen im Centre des Impôts nichts gesagt, obwohl ich angemerkt habe, dass es sich um ein deutsches Konto handelt, auf dem ich Zinsen erhalten habe.

An die "Profis": Füllt ihr dieses Formular auch aus???

Offline Bubu

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Re: kapitalertragssteuer
« Antwort #9 am: 27. Mai 2008, 07:33:00 »
Also ich werde auf keinen Fall noch ein Forumlar ausfüllen - ich lege die Jahresbescheinigung der Bank mit zu der Steuererklärung...wenn die noch Fragen haben, melden die sich sowieso.....