Hallo!
Also, wenn Du in D von der Steuer befreit bist und Grenzgängerstatus hast, ist das nicht rechtens!
Bei mir war der gleiche Fall.
Gib Deine Unterlagen zur Befreiung von Steuern in Deutschland einfach bei Deiner Bank ab, die kümmern sich drum und schreiben Dir die Abgezogene Ertragssteuer und die Zuschläge wieder gut!
Das geht aber nur bis zu einer bestimmten Zeit nach Abzug der Steuer, ich würde mich also ranhalten!
Noch eine Frage: Wie hast Du denn in F Kapitalertragssteuern gezahlt?

Deine Erträge aus Kapitaleinkünften gibst Du doch erst bei Deiner Steuererklärung mit an und den abschließenden Bescheid kannst Du doch noch gar nicht haben?!