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Autor Thema: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?  (Gelesen 13793 mal)

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Offline Ralph

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Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage - in den nächsten paar Wochen muß ich mein Dach sanieren (schadhaft).
Das heißt altes Dach runter (Bitumenschindeln und Schalung) - neues Dach rauf (Ziegledach / Aufsparrendämmung).
Da wir in der Zone eines monument historique wohnen, mußte ich diese Sanierung vorher genehmigen lassen.
Von der zuständigen Behörde in Metz wurde genau vorgegeben wie der Ziegel auszusehen hat (Doppelmuldenfalz in Ton) und welche Farbe.

Weil man das ja nicht alle Tage macht werde ich auch gleich meinen Dämmschutz (bisher zwischensparren/Steinwolle) erhöhen.

Nun die Frage : sind denn die Kosten für so eine Sanierung ab/ansetzbar ? Wenn nicht - sind die Kosten für eine energetische Sanierung an/absetzbar ?
Ich werde diese Baumaßnahme selber durchführen (ist ja mein Fachgebiet) d.h. es fallen natürlich nur die Materialkosten an. Dafür gibt es dann eine deutsche Rechnung.

Wie siehts das steuerlich in F aus ? Das Haus ist ca.40 Jahre alt. Ich hab es beim Kauf vor 11 Jahren gleich gedämmt und hab damals aus Unkenntnis niemand gefragt ob das steuerlich gefördert wird. Diesen Fehler will ich natürlich nicht nochmal machen.

Danke für Infos.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 29. Juli 2011, 13:40:57 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #1 am: 29. Juli 2011, 14:08:27 »
Hallo Ralph,

mit der Absetzbarkeit sieht es schlecht aus , wenn du die Arbeiten selbst ausführst .
Ich füg noch mal eine Link hinzu ( si vous réalisez vous-même les travaux, vous ne pourrez pas bénéficier du crédit d'impôt

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=TOYXGNDCIZRZXQFIEIPSFFA?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_2571

Gruß

Eric

Offline Ralph

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #2 am: 29. Juli 2011, 14:18:17 »
das hab ich mir schon wieder fast gedacht.....nur - wenn ich das eine Fachfirma machen lasse werd ich arm.
Wie ist das wenn ich ne deutsche Rechnung vorlege ?

Aber - wenn ich das richtig überflogen habe - gibt es je eh nur einen Zuschuß auf die Dämmung.

Gruß
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #3 am: 29. Juli 2011, 15:50:03 »
Hi Ralph,
wir hatten unser Dach vor 2 Jahrenm saniert, die Dämmung verbessert und eine Solaranlage draufgepackt, alles durch Firmen.
Wir haben eine Pauschale für die Solaranlage direkt zurückerhalten und  kosten die Materialkosten dann absetzen, ebenso für die Dämmung. Ich habe alles einem Steuerberater gegebn, der das dann gemacht hat.

Offline Eric

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #4 am: 29. Juli 2011, 16:47:43 »
Das ist richtig .Den Credit d'impots gibt es nur auf die Materialkosten der Dämmung . Du musst als deutsche Firma halt in Frankreich angemeldet sein und darfst  nur die 5 oder 5,5% Mehrwertsteuer draufschlagen .Ich weiß allerdings nicht, ob du eine an dich gestellte Rechnung dann auch als Gewinn versteuer musst .

Gruß

Eric

Offline Ralph

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #5 am: 29. Juli 2011, 19:57:54 »
Ich weiß allerdings nicht, ob du eine an dich gestellte Rechnung dann auch als Gewinn versteuer musst .


Diesen Satz verstehe ich nicht ?? wie meinst Du das ? ich denke Du hast da was falsch verstanden. Wenn dann wäre die Rechnung natürlich von einer deutschen Fachfirma....ich bin kein Dachdecker, nur Verkäufer.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2011, 20:01:06 von Ralph »
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Offline Eric

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #6 am: 30. Juli 2011, 09:35:39 »
Hallo Ralph,

hast Recht,ich habe gedacht,daß du mit deiner eigenen Firma dir selbst eine Rechnung stellst .
Zitat von dir " Ich werde diese Baumaßnahme selber durchführen "


Eric

Offline Ralph

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #7 am: 31. Juli 2011, 20:52:27 »
ja - kann man nun die Kosten für die Dämmung geltend machen oder nicht ? Das hab ich immer noch nicht ganz verstanden.
Oder bekommt man nur die Materialkosten ersetzt wenn es eine französische Fachfirma verlegt ?
Das wäre eigentlich ein seltsame Art der Förderung von energetischen Maßnahmen.

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eric

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #8 am: 01. August 2011, 09:52:58 »
Der Text sagt nur , daß es von einem "Professionnel " eingebaut werden muss .

Ils devront être fournis et installés par un professionnel

Du brauchst aber auf jedem Fall eine Rechnung mit der franz. Mehrwertsteuer für das Finanzamt .

Eric

Offline Ralph

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #9 am: 01. August 2011, 10:03:06 »
Hallo,

tja - was ist jetzt ein Fachmann ? :-))

Ich werd einfach mal zur nächsten Steuererklärung eine Rechnung einreichen ......ablehnen können sie ja immer noch.
Die Dämmung macht sowieso einen relativ kleinen Teil der Komplettsanierung aus - ca. 1.200 € - gekauft in D.

Danke Dir.

Gruß Ralph
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Offline spirou

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #10 am: 01. August 2011, 16:54:19 »
Hallo,
um Steuererstattungen bei energetischen Sanierungen zu erhalten muß immer eine Firma mit einer französischen Steuernummer für den Gesamtauftrag ( Lieferung und Montage)beauftragt werden. Es geht dem Staat ja nicht vorrangig darum Energie zu sparen (Die verkaufen doch lieber mehr Strom als weniger)sondern um französischen Firmen Aufträge zu verschaffen, da die dann Leute einstellen damit dort bei den Firmen die Steuern abgeschöpft werden können.Dazu muß man wissen, dass in F die Steuern hauptsächlich die Firmen bezahlen, Gewerbesteuer wird z. B. aus der Lohnsumme und dem Anlagevermögen einer Firma berechnet. Die muß man bezahlen ob man Gewinn oder Verlust erwirtschaftet. Dazu noch unzählige Abgaben, 1% Logement z.B. und noch vieles mehr.
Daher kannst du die deutsche Rechnung für Isoliermaterial wahrscheinlich auch noch mit ausgewiesener deutscher MwSt. und ohne Hinweis wo das Material verbaut werden soll getrost in die Ablage "P" werfen oder zur Verbesserung der Isolation im Dach verbauen.

"Attention : pour bénéficier du crédit d'impôt, les équipements doivent être fournis et installés par un professionnel. Si vous achetez directement les équipements et qu'une entreprise en effectue l'installation ou si vous réalisez vous-même les travaux, vous ne pourrez pas bénéficier du crédit d'impôt."

Grüße

Offline Ralph

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #11 am: 01. August 2011, 17:47:37 »
Hallo spirou,

das war mir eh schon fast klar.
Verstößt auch wieder gegen die Freizügigkeit in der EU.....

Und mal im Ernst - im Moment holen sich im Grenzgebiet eher die französischen Firmen Tips aus Deutschland was die energetische Sanierung von Häusern angeht. Da ist F noch um Jahre zurück.
Ich hatte letztens ein Gespräch mit einem elsässischen Dachdecker der bei mir Dämmstoffe und Abdichtungen kauft.
Er verstößt lieber gegen französische Normen und weiß das bei seinen Kunden das Dach auch funktioniert als das er nach französicher Norm baut und Probleme mit dem Kunden bekommt.
Dumm ist hier natürlich nur - das Handwerker die so praktisch veranlagt sind ständig gegen geltende Normen in F verstoßen .
Also wirklich glücklich ist das nicht.
Allein das Thema Flachdachentwässerung / Gully´s ist eine Lachplatte. Liebend gern würden französische Architekten ihre Flachdachgully´s in D kaufen......dürfen aber nicht.

Gruß Ralph

PS: ich bin hier in meiner Straße der Einzige der sein Dach gedämmt hat......und da sind mind. 4 Häuser nicht älter als 4 Jahre !!
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Offline Frenchlady

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #12 am: 09. August 2011, 08:08:31 »
Hallo,
also wir haben ebenfalls vor mittlerweile 4 Jahren unser Dach sowie die Fassade gedämmt - in Eigenarbeit OHNE Fachfirma !! und konnten sämtliche Materialkosten
in der folgenden Steuererklärung geltend machen !!!

Haben lediglich die Rechnungen für das Material eingereicht und es hat funktioniert  =D haben zwar nicht den ganzen Betrag anerkannt bekommen , aber locker 2/3 ... das hat dazu geführt dass wir im Folgejahr so gut wie keine Steuern gezahlt hatten...

Habe mich damals ebenfalls erkundigt und uns wurde gesagt dass man sämtliche Kosten für Isolierung bzw energiesparmaßnahmen  am / im Haus geltend machen kann ebenso wie eine neue Heizungsanlage !!

Gruß Christine


Offline Mathis

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #13 am: 24. August 2011, 11:04:00 »
Hallo Christine,

finde ich sehr interessant, und es würde mich interessieren, wie Du das geschafft hast. Hattest Du das Material in Deutschland oder in Frankreich beschafft? Auch würden mich die technischen Details interessieren, weil mein Haus eine "Hochenergieschleuder" ist, und ich eine Dämmung in den nächsten Jahren unbedingt angehen muss, denn sonst fressen mich die Energierechnungen irgendwann auf. Vielleicht kannst Du mir auch ne private Nachricht schreiben.

Gruß Mathis

Offline Frenchlady

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Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
« Antwort #14 am: 25. August 2011, 06:31:37 »
Huhu,
Matthias du hast ne Pn :-)

Wir haben unser Dach mit OSB -Verschalung + Steinwolle gedämmt, an der Fassade sind 10 cm dicke Dämmplatten und ein Isolierputz aufgebracht worden.

Und wie schon geschrieben - alles in Eigenleistung , keine Firma da mein Mann Dachdecker ist ( Deutscher) und haben nur die Rechnungen für das in Deutschland gekaufte MAterial eingereicht !!! Es hat funktioniert, aber WIE oder WAS nun genau angerechnet wurde ... :anixwissen: