Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Ralph am 29. Juli 2011, 13:34:05

Titel: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 29. Juli 2011, 13:34:05
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage - in den nächsten paar Wochen muß ich mein Dach sanieren (schadhaft).
Das heißt altes Dach runter (Bitumenschindeln und Schalung) - neues Dach rauf (Ziegledach / Aufsparrendämmung).
Da wir in der Zone eines monument historique wohnen, mußte ich diese Sanierung vorher genehmigen lassen.
Von der zuständigen Behörde in Metz wurde genau vorgegeben wie der Ziegel auszusehen hat (Doppelmuldenfalz in Ton) und welche Farbe.

Weil man das ja nicht alle Tage macht werde ich auch gleich meinen Dämmschutz (bisher zwischensparren/Steinwolle) erhöhen.

Nun die Frage : sind denn die Kosten für so eine Sanierung ab/ansetzbar ? Wenn nicht - sind die Kosten für eine energetische Sanierung an/absetzbar ?
Ich werde diese Baumaßnahme selber durchführen (ist ja mein Fachgebiet) d.h. es fallen natürlich nur die Materialkosten an. Dafür gibt es dann eine deutsche Rechnung.

Wie siehts das steuerlich in F aus ? Das Haus ist ca.40 Jahre alt. Ich hab es beim Kauf vor 11 Jahren gleich gedämmt und hab damals aus Unkenntnis niemand gefragt ob das steuerlich gefördert wird. Diesen Fehler will ich natürlich nicht nochmal machen.

Danke für Infos.

Gruß Ralph
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Eric am 29. Juli 2011, 14:08:27
Hallo Ralph,

mit der Absetzbarkeit sieht es schlecht aus , wenn du die Arbeiten selbst ausführst .
Ich füg noch mal eine Link hinzu ( si vous réalisez vous-même les travaux, vous ne pourrez pas bénéficier du crédit d'impôt

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup;jsessionid=TOYXGNDCIZRZXQFIEIPSFFA?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_2571

Gruß

Eric
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 29. Juli 2011, 14:18:17
das hab ich mir schon wieder fast gedacht.....nur - wenn ich das eine Fachfirma machen lasse werd ich arm.
Wie ist das wenn ich ne deutsche Rechnung vorlege ?

Aber - wenn ich das richtig überflogen habe - gibt es je eh nur einen Zuschuß auf die Dämmung.

Gruß
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: banjo am 29. Juli 2011, 15:50:03
Hi Ralph,
wir hatten unser Dach vor 2 Jahrenm saniert, die Dämmung verbessert und eine Solaranlage draufgepackt, alles durch Firmen.
Wir haben eine Pauschale für die Solaranlage direkt zurückerhalten und  kosten die Materialkosten dann absetzen, ebenso für die Dämmung. Ich habe alles einem Steuerberater gegebn, der das dann gemacht hat.
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Eric am 29. Juli 2011, 16:47:43
Das ist richtig .Den Credit d'impots gibt es nur auf die Materialkosten der Dämmung . Du musst als deutsche Firma halt in Frankreich angemeldet sein und darfst  nur die 5 oder 5,5% Mehrwertsteuer draufschlagen .Ich weiß allerdings nicht, ob du eine an dich gestellte Rechnung dann auch als Gewinn versteuer musst .

Gruß

Eric
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 29. Juli 2011, 19:57:54
Ich weiß allerdings nicht, ob du eine an dich gestellte Rechnung dann auch als Gewinn versteuer musst .


Diesen Satz verstehe ich nicht ?? wie meinst Du das ? ich denke Du hast da was falsch verstanden. Wenn dann wäre die Rechnung natürlich von einer deutschen Fachfirma....ich bin kein Dachdecker, nur Verkäufer.
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Eric am 30. Juli 2011, 09:35:39
Hallo Ralph,

hast Recht,ich habe gedacht,daß du mit deiner eigenen Firma dir selbst eine Rechnung stellst .
Zitat von dir " Ich werde diese Baumaßnahme selber durchführen "


Eric
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 31. Juli 2011, 20:52:27
ja - kann man nun die Kosten für die Dämmung geltend machen oder nicht ? Das hab ich immer noch nicht ganz verstanden.
Oder bekommt man nur die Materialkosten ersetzt wenn es eine französische Fachfirma verlegt ?
Das wäre eigentlich ein seltsame Art der Förderung von energetischen Maßnahmen.

Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Eric am 01. August 2011, 09:52:58
Der Text sagt nur , daß es von einem "Professionnel " eingebaut werden muss .

Ils devront être fournis et installés par un professionnel

Du brauchst aber auf jedem Fall eine Rechnung mit der franz. Mehrwertsteuer für das Finanzamt .

Eric
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 01. August 2011, 10:03:06
Hallo,

tja - was ist jetzt ein Fachmann ? :-))

Ich werd einfach mal zur nächsten Steuererklärung eine Rechnung einreichen ......ablehnen können sie ja immer noch.
Die Dämmung macht sowieso einen relativ kleinen Teil der Komplettsanierung aus - ca. 1.200 € - gekauft in D.

Danke Dir.

Gruß Ralph
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: spirou am 01. August 2011, 16:54:19
Hallo,
um Steuererstattungen bei energetischen Sanierungen zu erhalten muß immer eine Firma mit einer französischen Steuernummer für den Gesamtauftrag ( Lieferung und Montage)beauftragt werden. Es geht dem Staat ja nicht vorrangig darum Energie zu sparen (Die verkaufen doch lieber mehr Strom als weniger)sondern um französischen Firmen Aufträge zu verschaffen, da die dann Leute einstellen damit dort bei den Firmen die Steuern abgeschöpft werden können.Dazu muß man wissen, dass in F die Steuern hauptsächlich die Firmen bezahlen, Gewerbesteuer wird z. B. aus der Lohnsumme und dem Anlagevermögen einer Firma berechnet. Die muß man bezahlen ob man Gewinn oder Verlust erwirtschaftet. Dazu noch unzählige Abgaben, 1% Logement z.B. und noch vieles mehr.
Daher kannst du die deutsche Rechnung für Isoliermaterial wahrscheinlich auch noch mit ausgewiesener deutscher MwSt. und ohne Hinweis wo das Material verbaut werden soll getrost in die Ablage "P" werfen oder zur Verbesserung der Isolation im Dach verbauen.

"Attention : pour bénéficier du crédit d'impôt, les équipements doivent être fournis et installés par un professionnel. Si vous achetez directement les équipements et qu'une entreprise en effectue l'installation ou si vous réalisez vous-même les travaux, vous ne pourrez pas bénéficier du crédit d'impôt."

Grüße
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 01. August 2011, 17:47:37
Hallo spirou,

das war mir eh schon fast klar.
Verstößt auch wieder gegen die Freizügigkeit in der EU.....

Und mal im Ernst - im Moment holen sich im Grenzgebiet eher die französischen Firmen Tips aus Deutschland was die energetische Sanierung von Häusern angeht. Da ist F noch um Jahre zurück.
Ich hatte letztens ein Gespräch mit einem elsässischen Dachdecker der bei mir Dämmstoffe und Abdichtungen kauft.
Er verstößt lieber gegen französische Normen und weiß das bei seinen Kunden das Dach auch funktioniert als das er nach französicher Norm baut und Probleme mit dem Kunden bekommt.
Dumm ist hier natürlich nur - das Handwerker die so praktisch veranlagt sind ständig gegen geltende Normen in F verstoßen .
Also wirklich glücklich ist das nicht.
Allein das Thema Flachdachentwässerung / Gully´s ist eine Lachplatte. Liebend gern würden französische Architekten ihre Flachdachgully´s in D kaufen......dürfen aber nicht.

Gruß Ralph

PS: ich bin hier in meiner Straße der Einzige der sein Dach gedämmt hat......und da sind mind. 4 Häuser nicht älter als 4 Jahre !!
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Frenchlady am 09. August 2011, 08:08:31
Hallo,
also wir haben ebenfalls vor mittlerweile 4 Jahren unser Dach sowie die Fassade gedämmt - in Eigenarbeit OHNE Fachfirma !! und konnten sämtliche Materialkosten
in der folgenden Steuererklärung geltend machen !!!

Haben lediglich die Rechnungen für das Material eingereicht und es hat funktioniert  =D haben zwar nicht den ganzen Betrag anerkannt bekommen , aber locker 2/3 ... das hat dazu geführt dass wir im Folgejahr so gut wie keine Steuern gezahlt hatten...

Habe mich damals ebenfalls erkundigt und uns wurde gesagt dass man sämtliche Kosten für Isolierung bzw energiesparmaßnahmen  am / im Haus geltend machen kann ebenso wie eine neue Heizungsanlage !!

Gruß Christine

Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Mathis am 24. August 2011, 11:04:00
Hallo Christine,

finde ich sehr interessant, und es würde mich interessieren, wie Du das geschafft hast. Hattest Du das Material in Deutschland oder in Frankreich beschafft? Auch würden mich die technischen Details interessieren, weil mein Haus eine "Hochenergieschleuder" ist, und ich eine Dämmung in den nächsten Jahren unbedingt angehen muss, denn sonst fressen mich die Energierechnungen irgendwann auf. Vielleicht kannst Du mir auch ne private Nachricht schreiben.

Gruß Mathis
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Frenchlady am 25. August 2011, 06:31:37
Huhu,
Matthias du hast ne Pn :-)

Wir haben unser Dach mit OSB -Verschalung + Steinwolle gedämmt, an der Fassade sind 10 cm dicke Dämmplatten und ein Isolierputz aufgebracht worden.

Und wie schon geschrieben - alles in Eigenleistung , keine Firma da mein Mann Dachdecker ist ( Deutscher) und haben nur die Rechnungen für das in Deutschland gekaufte MAterial eingereicht !!! Es hat funktioniert, aber WIE oder WAS nun genau angerechnet wurde ... :anixwissen:
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 25. August 2011, 09:12:42
Hallo Mathis,

die Gebäudehülle ist die wirksamste Methode den Energieverbrauch einzudämmen - im wahrsten Sinn des Wortes.
Wärmeverluste im Haus - Dach 30%, Fassade 25 %, Fenster 15 %, Türen 15%, Keller 15 % (Quelle Rockwool).

Ich habe vor 10 Jahren mit Zwischensparrendämmung angefangen - soviel wie die alten Sparren hergaben (ist meist nicht so viel). Alles gedämmt mit Steinwolle - etwas anderes kommt für mich als Dämmung nicht in Frage. Dann eine gute Dampfsperre (enorm wichtig ist die saubere Verarbeitung damit alles dampfdicht ist). Davor kannst Du nochmals ca. 2 - 3 cm Steinwolle packen - kommt auf die Dämmdicke unter der Dampfsperre an.
Dann Deine Innenverkleidung - Rigips oder Holz je nach Geschmack - voila, Du merkst den Unterschied sofort. Eine lohnende Investition und eigentlich relativ einfach zum selbermachen.
Wenn Du das Dach neu machst ist eine Aufsparrendämmung sehr sinnvoll - auch hier bevorzugt Steinwolle (PU ist bei Regen zu laut) - da dann die Kältebrücken der Dachsparren wegfallen.

Übrigens wird es 2012 eine neue ENEV geben die die Anforderungen die jetzt schon sehr hoch sind um nochmals 20-30 % erhöhen. Das sind teilweise dann schon Dämmstoffdicken die nicht mehr handelbar sind und auch nicht mehr unbedingt Sinn machen.
Aber die Bundesregierung versucht halt Ihre CO2 Grenzen hinzubekommen.

Gruß Ralph
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: banjo am 25. August 2011, 10:20:48
Hallo Ralph,
hallo Mathis,

ein paar "Einwürfe":
- welche energetische Sanierungsmaßnahme die Geeignete ist, hängt vom Objekt, den Umbaumaßnahmen und dem Geldbeutel ab. Eine Mineralwollefaserdämmung (gerne auch "Gelbes Gold" genannt =D) ist nicht in jedem Fall das Ideale. Die heute in D von der ENEV 2009 bzw. DIN V4108-6 / DIN V 4701-10 für Wohngebäude vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Bauteilnachweise) sind mit Zwischensparrendämmungen bei wirtschaftlicher Sparrenhöhe quasi nicht mehr erreichbar. Weiche Dämmungen bieten zudem oftmals ideale Nistmöglichkeiten für Kleingetier wie Marder, Mäuse und Wespen.
- Polysterolhartschaumplatten bzw. verwandte Produkte als Aufsparrendämmung mit aufkaschierter regendichter Folie bieten  - da durchgehend - die besten Dämmeigenschaften, da bei sauberer Verlegung keine Wärme(!)brücken entstehen. Leider hat der Schaum bei der Herstellung ein schlechtere Umweltbilanz, ebenso bei der Entsorgung. Es lässt sich jedoch schnell und einfach - auch vom Laien - verlegen und bildet sofort eine regendichte Dachhaut. Nenneswerte Lärmbelästigung bei Regen gibt es nicht. Oftmals ist die erhöhte Ortgangansicht durch die Aufsparrungdämmung nicht gewollt.
- eine Dampfsperre ist nicht immer die erste Wahl. Insbesondere beim Dach ist eine Untersuchung des Taupunktsverlaufs in Abhängigkeit des Dachaufbaus durch ein Ingenieurbüro oder einen fähigen Dachdecker sowie eine dauerhaft funktionierende Dachentlüftung in Verbindung mit einem diffusionsoffenen Aufbau sehr wichtig. Warmdächer ohne Entlüftung würde ich niemandem empfehlen. Eine Dampfbremse reicht meistens aus, bei einer Dampfsperre lebt man "in einer Tüte" und kann gerade beim Einbau moderner hochdichter Fenster und mangelnder Lüftung über kurz oder lang zu einem überfeuchteten Raumklima und dann bei Wärmebrücken zu Schimmelbildung führen. Mein Dach hat weder Dampfbremse noch -sperre und funktioniert trotzdem.

Zitat
Davor kannst Du nochmals ca. 2 - 3 cm Steinwolle packen - kommt auf die Dämmdicke unter der Dampfsperre an.
Wenn eine Dampfsperre/bremse verbaut wird, dann ist sie immer innenliegend an der Grenze Dämmung ./. Warmseite Gebäude. Es sollte niemals eine "Innendämmung", d.h. einen Dämmung zw. Dampfsperre/bremse und Innenraum verbaut werden. Es kann sonst u.U. zu Tauwasserausfall an der Dampfsperre kommen.


Ich habe mein Dach vor 2 Jahren saniert, dabei die Sparrenzwischenräume mit Zelluloseflocken ausblasen lassen (ca 10cm Dämmhöhe) und dann eine Aufsparrendämmung mit Bauder Dämmplatten 16cm (U-Wert 0,18 W/(m²K)) aufgelegt. Darüber eine 4cm Lüftungsebene und eine Ziegeleindeckung. Seitdem habe ich den halben Gasverbrauch imJahr und auch bei der aktuellen Hitze eine angenehme Temperatur im Haus.

Ihr könnt sehen, dass viele Komponenten eine Rolle spielen. Eine Beratung durch einen guten Energieberater halte ich für sinnvoll und gut investiertes Geld.
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 25. August 2011, 11:26:02
Hallo Banjo,

sorry - aber das was Du da schreibst ist so nicht ganz richtig.

Gut - beim Thema Dämmstoff kann man noch darüber philosophieren - ich bin seit über 20 Jahren in diesem Geschäft und habe da meine eigene Meinung.
( und nein - ich arbeite nicht bei Rockwool  =D )
Der Begriff Mineralfaser steht sowohl für Glas- als auch für Steinwolle. Die beiden Materialien haben völlig unterschiedliche Eigenschaften .
Übrigens solltest Du Dir mal den Brand eines Daches ansehen wo EPS eingebaut ist - das nur am Rande.

Bei der WDVS Fassade ist wiederum EPS der gängigste Dämmstoff (hier momentan WLG031 die wirtschaftlich beste Dämmwirkung) . Aber wir waren ja beim Dach.

Das was Du zum Thema Dämmung vor der Dampfsperre (eine Dampfbremse gibt es übrigens genaugenommen nicht - das ist kein genormter Begriff und völlig irreführend) schreibst - ist nicht ganz richtig.
Grundsätzlich sollte natürlich die Dämmung vom Raum aus gesehen hinter der Dampfsperre sein (dampfdicht ist übrigens sd > 1.500 m - kann sich jeder selbst seine Gedanken machen wie "gut" übliche Produkte mit einem SD Wert von 100 m sind).
Aber eine kleine Schicht davor (max. 20 % der Gesamtdämmdicke bei Räumen mit normaler Luftfeuchtigkeit) geht bauphysikalisch in Ordnung und ist eine gute Möglichkeit einer zusätzlichen kleinen Dämmebene bei den doch meistens geringen Sparrenhöhen von Altbauten. Außerdem auch gut für Elektoinstalation zu nutzen.

Ich gebe Dir recht das die bei Altbauten vorhandene Sparrenhöhe oft nicht ausreicht die Anforderungen der ENEV zu erfüllen (die übrigens nicht für Frankreich gilt) . Außerdem hast Du damit recht das im Steinwollesegment momentan beim Dach max. WLG035 hergestellt werden kann - beim Innenraum ist Rockwool mittlerweile bei WLG019 (angestrebt ist das auch beim Dach).
Allerdings sind auch 120 oder 140 mm in WLG035 besser als nichts - und da gibt es noch viele Neubauten in Frankreich deren Dach nicht gedämmt wird.

Die Aufsparrendämmung ist - wie schon beschrieben - die beste Möglichkeit. Aber lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach nur dann wenn im Zuge einer Sanierung auch die Deckung neu gemacht wird - ansonsten doch sehr aufwändig .
Auch da würde ich persönlich eher zur Steinwolle greifen. Bei Regen hört man den Unterschied zu PU / PIR sehr deutlich.
Natürlich ist hier in der Dämmwirkung deine eingebaute Bauder PIR Dämmung (hat übrigens nichts mit Polystyrol zu tun sondern mit Polyurethan) im Vorteil.

Deine Zwischensparrenlösung kommt für mich aus mehreren Gründen nicht in Frage.
Einmal hat Zellulose eine WLG von 045 bzw . max. 040. Dann ist es i.d.R. Brandklasse B2 - höchstens B1 (Steinwolle A1 - nicht brennbar).
Außerdem ist es ein organischer Dämmstoff - organische Stoffe neigen immer dazu im Laufe ihres Lebens zu zerfallen (hast Du schon mal 40 Jahre alte Korkdämmung in den Fingern gehabt ? ) .
Um den Brandschutz zu verbessern und um Schimmelbildung zu vermeiden werden ca. 20% Borsalze hinzugefügt. Das würde ich nicht in meinem Haus haben wollen.

Deinem Schlußsatz kann ich jedoch wieder uneingschränkt zustimmen.
Jedes Haus ist unterschiedlich und es sind viele Dinge zu beachten. Eine gute Beratung ist unerlässlich und damit auch das Hauptproblem - wie finde ich einen guten und seriösen Berater....

Wer sein Dach nicht ausgebaut hat - erreicht auch mit der Dämmung der obersten Geschoßdecke eine gute Verbesserung - und die selbst zu verlegen ist Kinderleicht.

Gruß Ralph
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: banjo am 25. August 2011, 11:57:44
Hi Ralph,

"Dampfbremse" ist kein Normbegriff - korrekt. Es beschreibt nur Folien oder Pappen, die durch ihre Struktur die Dampfmoleküle mehr oder weniger durchlassen. In den Berechnungsprogrammen lassen sich solche Bremsen über den Sd-Wert abbilden -sofern der Hersteller ihn korrekt liefert.

Ich habe ein Holzhaus - bei einem Brand ist es dann völlig unerheblich, ob die Dämmung etwas mehr oder wenige mit brennt...
Selbst einem nicht-Holzhaus (ein Nachbar hat gerade ein Haus komplett aus Stahl bekommen - sowas) brennt der Dachstuhl im Falle eines Brandes ab - ob mit oder ohne hohem Brandschutz.

Zitat
Aber eine kleine Schicht davor (max. 20 % der Gesamtdämmdicke bei Räumen mit normaler Luftfeuchtigkeit) geht bauphysikalisch in Ordnung und ist eine gute Möglichkeit einer zusätzlichen kleinen Dämmebene bei den doch meistens geringen Sparrenhöhen von Altbauten. Außerdem auch gut für Elektoinstalation zu nutzen.
Ja, klar, sofern dort kein Tauwasser ausfallen und stehen bleiben kann, z. Bsp. durch unzureichende Dämmung darüber oder eine Wärmebrücke, kann man das machen. Ich würde es nicht tun, sondern den Zwischenraum "belüftet" lassen, damit das Wasser ggf. auch weg kann.

Zitat
Räumen mit normaler Luftfeuchtigkeit
Definiere das mal. Kannst Du nicht - da die tatsächlich Luftfeuchte tempetarur- und Verhaltensabhängig ist (Pflanzen, Zimmerspringbrunnen, kochen, Wäsche trocken, bügeln usw.)

Zitat
Die Aufsparrendämmung ist - wie schon beschrieben - die beste Möglichkeit. Aber lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach nur dann wenn im Zuge einer Sanierung auch die Deckung neu gemacht wird - ansonsten doch sehr aufwändig .
Auch da würde ich persönlich eher zur Steinwolle greifen. Bei Regen hört man den Unterschied zu PU / PIR sehr deutlich.
Natürlich ist hier in der Dämmwirkung deine eingebaute Bauder PIR Dämmung im Vorteil.
Korrekt  - wie bringst Du aber Dein Ziegeldach aus die "Steinwolle"? Sparren aufdoppeln? 

Ich hatte mich für die Zellulose aufgrund der Einbausituation entschieden. Mein Bestandsdach hatte ein Art "Bauschaum" zwischen den Sparren, der sich aufgrund der Klebewirkung nicht ausbauen lies. Französische Wertarbeit. Da konnte die den verblieben - unterschiedlich starken - Zwischenraum perfekt mit Zellulose Ausblasen.

Zitat
(hast Du schon mal 40 Jahre alte Korkdämmung in den Fingern gehabt ? ) .
Nein, aber in 40 Jahren werde ich da auch nicht mehr wohnen.. Eher Cote Azur oder so, da stellt sich auch die Dämmfrage weniger.

Zitat
wie finde ich einen guten und seriösen Berater....
Ein freies Bauingenieurbüro, das nicht Herstellergebunden berät.
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: Ralph am 25. August 2011, 14:40:25
Hallo Banjo,

das hat sich schon ein mancher gewünscht.....das mit der Cote d'azur   =D =D

Zu Deiner Frage (wie bringst Du aber Dein Ziegeldach auf die "Steinwolle"? Sparren aufdoppeln? ):

Nein - nicht aufdoppeln. Damit wäre ja der Effekt der Aufsparrendämmung weg (Entfall der Kältebrücken durch die Sparren). Das Ziegeldach kommt genauso auf die Steinwolle wie bei "Deiner" PIR - Lösung. Lattung / Konterlattung / Ziegel. Denn die dafür geeigneten Produkte sind trittfest.

Die Idee mit den Bauingenieurbüro ist prinzipiell nicht schlecht, aber ob man an einen Guten gerät erfährt man meistens erst wenn es zu spät ist.

Gruß Ralph
Titel: Re: kann man Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen ?
Beitrag von: banjo am 25. August 2011, 14:48:48
Hi Ralph,

ah, wusste nicht, dass Deine Aufsparrenwolle trittfest ist.

Zitat
(Entfall der Kältebrücken durch die Sparren).

Will nicht oberlehrerhaft sein (ok, ich bin), es gibt nur Wärmebrücken. "Kältebrücken" gibts net  =D

Zitat
Die Idee mit den Bauingenieurbüro ist prinzipiell nicht schlecht, aber ob man an einen Guten gerät erfährt man meistens erst wenn es zu spät ist.
Also ich wüsste da schon mal 2 im Raum Karlsruhe.