Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kann das sein?  (Gelesen 5564 mal)

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Offline Zaren

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Kann das sein?
« am: 07. Juni 2014, 01:03:35 »
Hallo Zusammen,

eine Frage. Ein Bekannter von mir ebenfalls wohnhaft in Frankreich (Grenzgänger) hatte nun eine Überprüfung der Steuer der letzten 3 Jahre.
Er muss in D Unterhalt für sein Kind bezahlen. Nach der Überprüfung ist nun rausgekommen, das er für die letzten 3 Jahre den Unterhalt den er hier bei der Steuer mit angegeben hat, zurück bezahlen muss.
Die Begründung ist, da die Kindesmutter arbeitet darf er den Kindesunterhalt in F nicht versteuern, denn in F muss kein Kindesunterhalt bezahlt werden, wenn die Mutter arbeitet. Dieses gilt auch für Grenzgänger!
Hat damit jemand Erfahrung?

Danke!

Gruß Zaren

Offline Gabrielle

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Re: Kann das sein?
« Antwort #1 am: 07. Juni 2014, 09:38:14 »
Sehr seltsam! Kommt es vielleicht aufgrund einer neuerlichen Anweisung (Änderung in der Steuergesetzgebung) zu diesem mehr als merkwürdigen Prozedere?

WO wohnt denn die Kindesmutter? Auch in Frankreich, gemeinsam mit dem Bekannten? Dann scheint mir das einigermaßen logisch. Wohnt(e) die Kindesmutter allerdings in Deutschland, dann nicht.

Und, Frage auch: Wie alt ist denn das Kind? Noch minder- oder bereits volljährig? Wäre interessant, zu wissen.

Allen ein schönes Wochenende - Gabrielle

Offline Auswanderer86

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Re: Kann das sein?
« Antwort #2 am: 07. Juni 2014, 12:39:33 »
ist ja mal sehr interessant zu wissen, ;-) hat jemand diesbezüglich mehr oder genauer Informationen wie das geregelt ist ?

Offline Zaren

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Re: Kann das sein?
« Antwort #3 am: 07. Juni 2014, 13:34:51 »
Die Kindesmutter wohnt in Deutschland und das Kind ist noch minderjährig.
Deswegen verstehe ich das ja auch nicht! Man hat zu ihm gesagt, man wolle die französische Gesetzgebung auch auf die Grenzgänger erweitern.
Wobei er soll ca. 8000 Euro nachzahlen von den letzten 3 Jahren.
Ich kann mir das aber nicht vorstellen, denn wir z.B. machen unsere Steuer jedes Jahr auf der Tresoire und die haben noch nie etwas zu uns gesagt.
Die helfen uns nämlich immer mit dem ausfüllen. Morgen erfahre ich etwas mehr, wie genau sich das verhält!

Trotzdem schon mal vielen Dank! Halte euch auf dem laufenden!

Gruß Zaren

Offline Gabrielle

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Re: Kann das sein?
« Antwort #4 am: 07. Juni 2014, 17:36:24 »
Hallo Zaren,

ja, wäre schön, du würdest uns informieren, denn, soweit ich weiß (konkret von einer Freundin aus der Nachbarschaft), sie bekommt auch Unterhalt für ihr Kind und der Exmann kann das immer noch jährlich bis zu einem Höchstbetrag von etwas über Euro 6.000,00 absetzen. Wieso sollte sich dann eine neue Grenzgängerregelung im steuerlichen Unterhaltsrecht, das zudem mit der französischen Regelung ja konform geht, neuerdings ergeben? 

Im Voraus schon mal danke für eine spätere Info

liebe Grüße Gabrielle