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Autor Thema: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?  (Gelesen 4364 mal)

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Offline Frankenthaler

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Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« am: 28. April 2008, 23:44:05 »
Hallo und guten Abend,

dieses Thema beschäftigt mich echt schon eine lange Weile. Und ich habe schon sooooo ein Bart vor lauter Lesen der verschiedenen Antworten, die ich an anderen Stellen bekommen habe. Sogar die Finanzämter erzählen sich dauernd was unterschiedliches und mein Steuerberater hat sogar kapituliert.

Dann habe ich endlich dieses Forum gefunden und rufe "Heureka!" und:

"Jetzt mal Tacheles! So schwer ist das doch bestimmt nicht! Wo muss ich mein Geld lassen?"

Ich bin mir sicher, dieses Thema gabs schon mal, aber bis ich mich durch alle Beiträge geklickt habe, dauerts ja Stunden... Ihr seid echt zu fleißig. Das sind ja bestimmt 3 Trillionen Beiträge hier. Also hier nochmal ein Neuling mit der Anfängerfrage:

-->Ich wohne in Offenburg, dauerhaft, bin deutscher Staatsbürger und arbeite dauerhaft (unbefristete Festanstellung) in Frankreich, exakt 26km hinter der Grenze.

Wo muss ich mein Einkommen versteuern?

Danke schon mal an alle, die mir jetzt die richtige Antwort sagen.

Grüße,
Frankenthaler

Offline Mathis

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Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« Antwort #1 am: 29. April 2008, 06:46:26 »
Hallo Frankenthaler,

schau doch mal hier:

http://crd-eures-lorraine.eu/site/de_etre_form.php

dort gibst Du ein:

Sie sind wohnhaft in: - Deutschland
Sie arbeiten in: - Frankreich

und wählst dann: Steuerwesen.

Nun kommt die Frage:

Sie wohnen im Saarland oder weniger als 20 Km von der französischen Grenze entfernt und arbeiten in Frankreich weniger als 20 Km von der deutschen Grenze entfernt.

- Liste der in dieser Zone eingeschlossenen Gemeinden -

Schau Dir diese Liste an. Dein deutscher Wohnort ist drin, aber ist es auch Dein französischer Arbeitsort?
Angenommen, der ist nicht enthalten, dann gilt (Zitat):

Sie zahlen die französische Lohnsteuer für Devisenausländer

Weiteres ist dort auch noch beschrieben.

Gruß Mathis

Offline Frankenthaler

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Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« Antwort #2 am: 29. April 2008, 09:09:29 »
Hallo Mathis,

danke für Deine Hilfe. Zusammen mit einem Origina-Gesetztestext des Doppelbesteuerungsabkommens, den ich ebenfalls in diesem Forum gefunden habe, habe ich für mich nun herausgefunden:

1. Grundsätzlich gilt: Versteuert wird am Ort der Leistungserzeugung, d.h. am Arbeitsort
2. Ausnahmen sind Personen, die unter die Grenzgänger-Regel fallen
2a: Grenzgänger sind Personen, die regelmäßig, meist täglich, die Grenze passieren, um in der Grenzregion des Nachbarlands zu arbeiten
2b: Als Grenzregion gilt ein Streifen mit folgender Breite:
  • auf deutscher Seite: 30 km
  • auf französischer Seite: 20 km
3. Arbeitet man in einem solchen Grenzstreifen, dann ist im Wohnsitz-Land zu vesteuern.

In meinem Fall bedeutet das wohl:
Da ich in Deutschland wohne, aber in einem Ort in Frankreich arbeite, der von der Grenze Luftlinie 22km und Straßenlinie 26km entfernt ist, falle ich nicht unter die Grenzgänger-Regel und versteuere somit in Frankreich.

Aber Achtung! Das Doppelbest.Abkommen spricht hierbei nicht von explizit von Arbeitsorten oder Wohnorten, sondern von Arbeitsgemeinden und Wohngemeinden. Das heißt, auch in meinem Falle, der Arbeitsort zwar 22 km von der Grenze entfernt ist, aber die Gemeinde nur 19 km.... r

Quelle: http://www.jura.uni-saarland.de/bijus/doppelsteuer/de.htm, §§12-14

Offline Dieter12

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Re: Jetzt mal Tacheles - Wo muss ich mein Geld lassen?
« Antwort #3 am: 29. April 2008, 18:25:25 »
Hi Frankenthaler,

Dein Punkt 1 beschreibt die allgemeine Regel. Bei Punkt 2 bist du nicht ganz klar in deiner Aussage und ich meine, dass nach dem d/f Doppelbesteuerungsabkommen das Abweichen von dieser Regel 1 eine "Kann"-Bestimmung ist. Man muss also z.B. einen Antrag stellen, um als Grenzgänger von dieser Regel 1 abweichen zu können und wenn man das nicht macht, gilt, nach meiner Auffassung, einfach Punkt 1.

Gruss, Dieter