Hallo an Alle.
Ich bin jetzt seit einem Jahr in FR und zahle bis jetzt in DE Steuern. Nun hab ich eine Grenzgängerbescheinigung (weil ich eben GrGä bin) und wollte diese zum FR Finanzamt tragen.
Dann kam der Schock beim drübergrübeln.
Verschiedentlich habe ich gelesen, dass die Steuer in FR erst mal nicht zu zahlen ist, sondern erst ein Bescheid nach Abgabe der Steuererklärung ergeht und dann Zahltag ist.
Zwischenzeitlich zahle ich also keine Steuern? Stimmt das?
Ich bin unterhaltspflichtig für meine EX und meine beiden Kinder.
Nun ist es so, dass der Unterhalt in DE am Einkommen bemessen wird. Sollte ich in FR erst mal keine Steuern zahlen, würde mein Einkommen erstmal BRUTTO=NETTO sein.
Dies würde zur Folge haben, dass der Unterhalt an einem weit höheren Einkommen bemessen werden würde. Ich also eine Teil des Geldes, welches für die Steuer aufzuheben wäre, mit abdrücken muß.
Wenn dann irgendwann die Steuerzahlungen an das FR Finanzamt fällig wären, wäre keine Geld mehr da.

Weiß jemand wie hier in FR damit umgegangen wird?
Der Anwalt meiner EX wirft mir jetzt schon vor, dass ich ja weit mehr Geld zur Verfügung haben müsste weil ich in FR wohne. (wär das so schön)
Kann ich in FR Vorauszahlungen leisten auch wenn noch keine Bescheid ergangen ist?
Das würde eventuell helfen denke ich.
Ich wäre sehr dankbar über ein paar Klarheiten.
Liebe Grüße redsky