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Autor Thema: Insolvenzgeld aus Deutschland  (Gelesen 7717 mal)

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Offline ChrisNat

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Insolvenzgeld aus Deutschland
« am: 03. Juni 2010, 15:31:34 »
Hallo zusammen,

auch wenn es schon etwas spät ist, möchte ich die uns zugetragenen Informationen zur Versteuerung des Insolvenzgeldes für alle anderen zusammenfassen.

Anfang letzten Jahres haben wir beide 3 Monate Insolvenzgeld aus Deutschland erhalten, wir arbeiteten beide beim gleichen Arbeitgeber in Saarbrücken und wohnen hier in der Nähe von Forbach. Dadurch, dass fiktiv ( fiktiv war das Minus in der Kasse für uns aber nicht ;-) ) Steuern ermittelt wurde, wussten wir nicht wirklich, wie es hier in Frankreich zu handhaben ist.

Zitat:
Anfang diesen Jahres haben wir von der Agentur für Arbeit in Saarbrücken eine Insolvenzgeldbescheinigung erhalten. Schon abgefunden mit dem Gedanken, dass wir das ausgezahlte Insolvenzgeld mit unserem normalen erzielten Einkommen aus 2009 in Frankreich versteuern müssen, stand auf der Bescheinung folgendes:

Der Betrag wurde gem. §185 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) um die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag in Höhe von xxxx Euro gemindert.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung des an ausländische Arbeitnehmer gezahlten deutschen Insolvenzgeldes:
Sofern Sie in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich oder der Schweiz wohnen, steht das Besteuerungsrecht für das an Sie gezahlte deutsche Insolvenzgeld nur der Bundesrepublik Deutschland zu. Hierüber wurde zwischen BRD und den genannten Ländern Einigung erzielt (Erlass des Bundesministers der Finanzen vom 16. Juli 1979 - Ivc5 - S 1300 - 224/79, abgedruckt im Bundessteuerblatt 1979, Teil 1, Nr. 17, Seite 486)


Den angegebenen Erlass haben wir jedoch im Netz nicht gefunden.

Eine Dame aus dem Steuerbüro in Forbach bestätigte uns folgende Vorgehensweise:

Das ausgezahlte Netto-Insolvenzgeld gehört ganz normal zu dem zu versteuernden Einkommen. Wir haben diese drei Monate also hinzuaddiert und auch die frais reells für diese Monate ermittelt.

Das bescheinigte Insolvenzgeld zzgl. der abgezogenen deutschen Steuern laut Bescheinigung entspricht dem in Deutschland versteuerten Entgelt, diesen Betrag müssen wir in dem allseits beliebten 8TK angeben. Hiervon werden die französischen Steuern errechnet und uns als credit d'impot quasi gutgeschrieben.

Zwar deckt das nicht die kompletten deutschen Steuern, aber wir haben keine Mehrfachbelastung. Netto versteuern wir das Insolvenzgeld, erhalten aber von dem Bruttoinsolvenzgeld die französischen Steuern gutgeschrieben.

Ich habe hier schon gelesen, dass Grenzgänger angeblich KEIN 8TK eintragen dürfen, weil es nicht auf der Steuererklärung steht. Das ist nicht richtig, wir erhalten eine declaration preremplie simplifiee zugeschickt - eine VEREINFACHTE, ausgefüllte Steuerklärung, um es uns leichter zu machen. Aber wir können ebenso auf dem Hotel des impots das "normale, blanko"-Steuererklärungsformular erhalten.

Ach ja, das 8TK gehört auch auf die letzte Seite der roten Declaration des revenus encaisses a l'etranger, No. 2047-K eingetragen. Die Bescheinigung der deutschen Agentur für Arbeit haben wir als Nachweis mit abgegeben und den o. g. Hinweis markiert  :)


Achtung, auf der Bescheinigung für das Krankengeld sind bsp. keine deutschen Steuern aufgeführt, auch nicht der Zusatz mit der Doppelbesteuerung. Persönlich glaube ich nicht, dass die gleiche Vorgehensweise beim Krankengeld aus Deutschland greift.

Sollte jemand es schon erfolgreich durchbekommen habe, wäre auch ich für einen Tipp dankbar, wird mich nämlich in der nächsten Steuererklärung beschäftigen.
« Letzte Änderung: 03. Juni 2010, 15:33:48 von ChrisNat »

Offline Bubu

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Re: Insolvenzgeld aus Deutschland
« Antwort #1 am: 04. Mai 2011, 12:24:26 »
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Achtung, auf der Bescheinigung für das Krankengeld sind bsp. keine deutschen Steuern aufgeführt, auch nicht der Zusatz mit der Doppelbesteuerung. Persönlich glaube ich nicht, dass die gleiche Vorgehensweise beim Krankengeld aus Deutschland greift.

Sollte jemand es schon erfolgreich durchbekommen habe, wäre auch ich für einen Tipp dankbar, wird mich nämlich in der nächsten Steuererklärung beschäftigen.

Genau DAS versuche ich auch schon die ganze Zeit rauszufinden....gibt es denn hier echt niemanden, der ne Weile Krankengeld und gern auch noch Übergangsgeld von der Rentenkasse (Reha) bekommen hat???

Dazu kommt, dass das Feld "TK" (wie auch "TI" und "TL") im Onlineformular nicht funktionieren. Ich jedenfalls bekomme ne Fehlermeldung  :-\

Es macht schon einen recht großen Unterschied, ob ich das KG mit reinnehme oder eben nicht.......