Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: sundhouse67 am 19. Juni 2010, 08:59:00

Titel: In Lauterbourg wohnen in Neustadt SÜW arbeiten in FR versteuern möglich?
Beitrag von: sundhouse67 am 19. Juni 2010, 08:59:00
Hallo, :winkerwinker:
ich wohne seit ca. 7 Jahren in Sundhouse (20km  von Selestat) und arbeitete bisher in Lahr.Ist von den Kilometern im Umkreis der 30km die es zulasssen in FR zu versteuern.Da ich aber in kürze nach Lauterbourg ziehen muss,wäre meine neue Arbeitsstelle in Neustadt an der Weinstrasse.Das heist es liegt 40KM Luftlinie von Lauterbourg.
Ist es trozdem möglich in Frankreich zu versteuern,und wo könnte man sie da erkundigen falls niemend eine Lösung hätte.Ich hatte mal eine Bekannte die hat in Marienthal gewohnt und in Neustadt gearbeitet.War damals kein Problem.Ist allerdings auch schon 20 Jahre her.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,Marcus
Titel: Re: In Lauterbourg wohnen in Neustadt SÜW arbeiten in FR versteuern möglich?
Beitrag von: Waylon57 am 19. Juni 2010, 10:39:12
Zitat
Bundessteuerblatt 1996 - Teil 1

Zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich - 30 Kilometer Zone - (gilt nur für französische Grenzgänger) gehören auf deutscher Seite die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden in [...] Rheinland-Pfalz [...]:

Stadt: Neustadt a.d.W. (RPf)  Kreis: Stadtkreis Neustadt a.d.W. (67433 + 67434 + 67435)

Dein Grenzgängerstatus bleibt dir also erhalten.
Titel: Re: In Lauterbourg wohnen in Neustadt SÜW arbeiten in FR versteuern möglich?
Beitrag von: sundhouse67 am 19. Juni 2010, 12:53:04
Hallo waylon57,
vielen dank für die schnelle  (positive) Antwort. gruß,marcus   :smily:
Titel: Re: In Lauterbourg wohnen in Neustadt SÜW arbeiten in FR versteuern möglich?
Beitrag von: sundhouse67 am 19. Juni 2010, 13:11:57
Hallo nochmal,
habe mir gerade im Net die Liste zum oben genannten Budessteuerblatt angeschaut.Da wird allerdings von Doppelbesteuerung gesprochen.Heist das das ich in FR und DE steuern zahlen müsste?Wenn ich wie bisher in Lahr arbeite zahle ich nur in FR meine Lohnsteuer.

Gruß,Marcus
Titel: Re: In Lauterbourg wohnen in Neustadt SÜW arbeiten in FR versteuern möglich?
Beitrag von: sundhouse67 am 19. Juni 2010, 13:15:21
Habe gerade gesehen das Lahr auch auf dieser Liste steht,das heist es würde sich für mich nichts ändern.
Gruß