Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Martin123 am 21. Dezember 2007, 14:07:49

Titel: in Karlsruhe arbeiten und in Straßburg wohnen
Beitrag von: Martin123 am 21. Dezember 2007, 14:07:49
Hallo liebe Leute,

mein deutscher Arbeitsort ist Karlsruhe und mein Wohnort ist Straßburg.
Es sind 18 km direkte Strecke von Karlsruhe bis zum französischen Lauterburg. Denkt ihr, daß der Status eines Travaillers fontaliers damit ausreichend begründet ist, denn es handelt sich um eine 30 km Regelung soviel ich weiß. Ich frage deshalb, weil es 84 km Reiseweg zwischen Straßburg und Karlsruhe insgesamt sind. Ist es für französische Behörden grundsätzlich akzeptabel, daß man in Straßburg wohnt und in Karlsruhe arbeitet.

Danke.

Martin
Titel: Re: in Karlsruhe arbeiten und in Straßburg wohnen
Beitrag von: Zaren am 21. Dezember 2007, 18:08:52
Hallo,

wo du in Frankreich wohnst ist egal, es ist wichtig das du ab der Grenze keinen größeren Radius als 30 km hast. Da du nur 18 km hast wie du sagst, ist das doch in Ordnung. Du kannst auch in Strassbourg wohnen und in Offenburg oder in Saarbrücken arbeiten. Kleiner Tipp Saarland gilt komplett als Grenzgebiet, da ist die 30 km Regelung aufgehoben.

Gruss Zaren
Titel: Re: in Karlsruhe arbeiten und in Straßburg wohnen
Beitrag von: Martin123 am 04. Januar 2008, 14:08:17
Danke, Zaren - ein gutes Neues wünsche ich Dir.
Martin