Lass dich hier beraten, das Thema ist extrem komplex.
Wenn Du in F wohnst und Immo in D erbst, musst Du das in F angeben. Du wirst nach dem Erbschaftsrecht (nicht Steuerrecht!!) abgehandelt, in dessen Land der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, es wurde per notariellem Testament ein anderes Erbrecht festgelegt.
Beispiel: Person war 6 Monaten in Spanien, stirbt dort, hat Immobilie in D und ist Deutscher, Du erbst mit Lebensmittelpunkt in F, dann gilt spanisches Erbrecht (also Erbfolge) für die Immo in D und zunächst dt. Steuer weil Immo in D und dann franz. Steuerrecht (also zu zahlende Steuern) weil Erbe in F. In F wird dt. Steuer angerechent, die ist aber auf Immos je nach Verwandschaftsverhältnis und Wert sehr niedrig. In F ist sie sehr hoch :-)
Verkauf oder nicht spielt keine Rolle.
Trick zieht auch nicht, weil Finanzamt in F ja nicht dumm ist und 3 Jahre rückwirkend besteuern kann.