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Autor Thema: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 6032 mal)

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Offline Dragonvamp

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Huhu alle miteinander,

Folgendes mein Freund war letztes Jahr für 4 Wochen bei einer leiharbeitsfirma angestellt, hat diese aufgrund eines besseren Angebots -glücklicherweise- gleich wieder verlassen.

Er hatte am Tag der vertragsunterachreibung direkt die grenzgängerbescheinigung abgegeben und abstempeln lassen. Vor Arbeitsantritt, diese sogar beim Arbeitgeber wieder abgegeben und gebeten diese ans Finanzamt weiter zu reichen.
Nun denn es wurden doch Lohnsteuern abgezogen. Man Bat mehrfach um Korrektur etc pp. Nichts erreicht. Ehemaliger Arbeitgeber nicht erreichbar und wenn weiß man angeblich nicht wie man helfen könne.
Nun kam natürlich Bescheinigung über die lohnsteuer ins Haus. Somit das zuständige Finanzamt angerufen.
Man müsse sich mit dem Arbeitgeber einigen. Dieser muss das Geld zurück bezahlen und bekäme es dann vom Finanzamt wieder. Hat er (der Arbeitgeber) die grenzgängerbescheinigung verschlampt, ist es eigenverschulden und trotzdem steht meinem Freund das Geld zu.
Arbeitgeber weigert sich. Nichts zu machen. Finanzamt ratlos. Bat notfalls eine Einkommenssteuererklärung zu machen.
Man wüsse aber nicht wie die für Ausländer auszufüllen sei.

Hat jemand von euch Ne Ahnung, was man am besten tun kann?

banjo

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 23. März 2015, 12:09:21 »
Nun, um Grenzgänger zu sein mit entsprechender steuerlicher Behandlung muss der Freistellungsbescheid des dt. FA vorliegen. Und um den zu bekommen, muss der AG den Grenzgänger-Wisch ausfüllen und er oder der AN diesen beim franz. und dt. FA einreichen. Hab ich das recht verstanden, dass der dt. AG den Wisch bereits ausgefüllt hat und dieser auch schon beim franz. FA war und abgestempelt wurde? Dan hat der AN diesen an den AG mit bitte um Weiterleitung ans dt. FA übergeben?
Wenn ja, warum hat er ihn nicht selbst ans dt. FA geschickt, wie es üblich ist? Hat er sich Kopien gemacht bzw. die 3. Ausfertigung behalten, nachdem dieses vom franz. FA abgestempelt zurückkam?

Offline Dragonvamp

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 23. März 2015, 12:14:55 »
Das kann ich alles mit "ja" beantworten, außer dass seine Firma damals sagte, sie machts.
Naja bei der lohnabrechnung war dann zu sehen, dass die dies nicht taten. Aber schon da sagte das Finanzamt, am Ende des Jahres kann der AG sich das vom Finanzamt zurückholen und dem AN geben.

Bis dato weigert sich allerdings der ehemalige AG

banjo

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 23. März 2015, 12:23:06 »
Also so als Tipp grundsätzlich: bei solchen Sachen sich immer selbst drum kümmern und nicht den AG das machen lassen. Steuern - nicht gesteuert werden.

Der AG hat verständlicherweise keinerlei Lust nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Kosten und Mühen zu haben und schon gar nicht, dem AN etwas gutes zu tun  col
Besitzt der AN den Freistellungsbescheid? Besitzt der AG den Freistellungsbescheid? Kann der AN einen Kopie des Freistellungsbescheids vom dt. FA erhalten?
Leider steht im Freistellungsbescheid so was wie "Der AN *kann" von der Abführung der Lohnsteuer absehen".
Und vermutlich will das franz. FA - der Mensch ist ja aus deren Sicht Grenzgänger und zahlt in D keine Lohnsteuer - das Gehalt dann auch noch versteuert haben.

Ich denke, es bleibt nur der Rechtsweg, wenn die Steuersumme den Aufwand wert ist. Den Freistellungsbescheid bräuchte man dann denke ich aber schon dazu.


Offline Ralph

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 23. März 2015, 18:05:29 »
Grundsätzlich hast Du sicher recht...aber meine letzten beiden AG haben mir gar nicht die Chance gegeben das selbst zu steuern.
Im Gegenteil - beide waren der Meinung das ich soweiso kein Grenzgänger wäre (beim Aktuellen war das auch die Ansicht des deutschen Finanzamtes) und ließen sich nur durch sehr viel Druck dazu bewegen den Antrag weiterzuleiten.
Wenn Dir dein AG das Formular nicht mehr herausrückt, wird es schwierig es selbst zu steuern.

Ich würde hier auch beim FA des AG nachfragen ob er für mich eine Freistellungsbescheinigung bekommen hat.
Und dann auch beim FA nachfragen wie er wieder an die zuviel bezahlte Lohnsteuer kommt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sabine

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 23. März 2015, 18:56:02 »
Wenn der AG die Lohnsteuer eiinbehalten und abgeführt hat, am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben.
Generell passiert das ja einem auch, wenn man unterjährig die Stelle bzw. den Wohnort wechselt.
Ich habe zumindest damals anstandslos die zuviel gezahlten Beträge sofort zurückbekommen-
Bei meinem Mann hat das zuständige Finanzamt etwas Überzeugung benötigt, weil sie nicht kapierten, dass das Gehalt, welches in der Zeit, wo wir bereits in Frankreich wohnten, sie nichts angeht.


Offline Dragonvamp

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #6 am: 24. März 2015, 09:26:01 »
Das zuständige Finanzamt sagt nun halt, dass der AG für die Rückführung zuständig ist oder aber eine Steuererklärung abgegeben werden muss, bei der man aber nicht wisse wie die für grenzgänger ausgefüllt werden muss, man weiß nur, dass man beweisen muss, dass das Gehalt der Zeit in Frankreich versteuert wird.
Aber da liegt doch schon wieder das nächste Problem.

Der AG meint er wäre nicht zuständig, das muss der AN Regeln und das Finanzamt hat keine Ahnung.

Und nervt das gewaltig.

Offline TGV

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Re: In Deutschland steuern bezahlt trotz grenzgängerbescheinigung
« Antwort #7 am: 26. März 2015, 11:39:33 »
Also, das was das FA da erzählt, halte ich für Käse. Der AG führt die Lohn- bzw. ESt direkt an das FA ab, und da ist es jetzt. D.h. wenn Du brav nachweist, daß Du im fraglichen Monat Grenzgänger warst (=> keine Steuerpflicht in DE) und Deine entsprechende Französische Steuererklärung/Bescheid drantackerst (=> Du hast brav in FR versteuert) sollte Dir das FA die Kohle zurückgeben.

Das geht natürlich nur, NACHDEM das Kalenderjahr in dem das alles passiert ist, rum ist - im Zweifel machst du eine ganz normale Steuererklärung, incl. o.g. Unterlagen, und dann kommt raus "Gezahlte Lohn/EST: x EUR, festzusetzende ESt: 0 € => Erstattung x EUR). Willst Du unterjährig an das Geld, ist vermutlich der AG am Zug, und wenn der du faul oder zu doof ist, ist es wohl am einfachsten, zu warten und die Sache direkt mir dem Staat auszumachen.

BTW, als Trost - meine Frau wartet seit 2011 (!) auf die Rückerstattung von zuviel einbehaltenen Sozialabgaben von der URSSAF...