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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Guest am 03. April 2007, 17:23:40

Titel: in DE wohnen, in DE Arbeitnehmer + in FR selbstständig
Beitrag von: Guest am 03. April 2007, 17:23:40
Hallo,

Ich habe eine etwas komplizierte Frage:

ich habe die Möglichkeit nächstes Jahr bei meinem alten Arbeitgeber in Deutschland auf 300euro basis weiterbeschäftigt zu sein (öffentlicher Dienst) gleichzeitig möchte ich mich in Frankreich selbständig machen (Gesundheitswesen) . Ich wohne weiterhin in Deutschland im Grenzgebiet und bin französischer Staatsangehörigkeit . Muss ich beide Einkommen in Deutschland angeben ?
Ich hatte gelesen, dass es eine Ausnahme gibt, demnach falls das Einkommen aus öffentlichen Kassen stammt und man die Staatsangehörigkeit des Landes hat wird auch nur in diesem Land besteuert.
Grüße, Julia
Titel: in DE wohnen, in DE Arbeitnehmer + in FR selbstständig
Beitrag von: banjo am 05. April 2007, 13:39:51
Hallo Julia,

ich habe in einem ählichen Fall von einem Steuerberater folgende Auskunft bekommen:

Ausgangssituation: Deutscher mit Wohnsitz in F, angestellt in D, Nebenerwerb

Auskunft:
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zw. D und F ist das gesamte Einkommen aus abhängiger beschäftigung (!) in F zu versteuern. Bei diesem Finanzamt ist das gesamte Welteinkommen (also alle Einkaommen in allen Länderm egal ob selbstständig oder abhängig beschäftigt) anzugeben. Aus dieser Summe wird der Steuersatz berechnet, dieser wird dann aber nur auf das in F zu versteuernde Einkommen angewandt.
Beispiel:
Einkommen als Angestellter in D: 50000.-
Einkommen aus Nebenwerwerb: 10000.-
angenommener Steuersatz in F: 15% bis 55000.- , 20% ab 55001.-
-> Gesamteinkommen: 60000.- => Steuersatz wird zu 20% festgelegt (da >50001.-)
-> Steuerschuld 20% von 50000.- = 10000.-

Die 10000.- aus Nebenerwerb sind in D zu versteuern, da sie nicht aus abhängiger Beschäftigung stammen.

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Keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte im Zweifelsfall einen Steuerberater aufsuchen.