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Autor Thema: Immobilienbesitz  (Gelesen 4423 mal)

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Offline Sören

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Immobilienbesitz
« am: 15. März 2006, 21:34:09 »
Wohne und arbeite in Saarbrücken und werde aller Vorraussicht nach in Frankreich eine Wohnung anmieten. Ich besitze ein Haus in Deutschland und werde dieses weiterhin vermieten. Weiß jemand ob hierfür in Frankreich eine besondere Steuer anfällt bzw. ob ich sonst etwas beachten muss?

Offline Marco

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Immobilienbesitz
« Antwort #1 am: 15. März 2006, 22:30:52 »
Hallo Sören, herzlich Willkommen :-),

in Frankreich nicht, aber du wirst die Einnahmen aus der Vermietung in Deutschland versteuern müssen. Kannst dafür aber auch die Ausgaben dagegen anrechnen (Kreditzinsen, Instandhaltungs-/Renovierungskosten etc).

Unter'm Strich wird dabei nicht viel an Steuern rauskommen. Eine Auswirkung auf deine französische Steuererklärung hat dies meines Wissens nach nicht.

Viele Grüße,
Marco

Guest

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Immobilienbesitz
« Antwort #2 am: 14. Juli 2006, 15:17:03 »
Hallo!

Bin kein grenzgänger, war nur durch Zufall auf dein Text.
Es gibt in Frankreich ein VermögenSteuer ab 700 000 €.
Alle Einahmen (die aus ausland oder inland herkommen) müssen versteuert werden.
Den Wert des hauses einfach auf den Formulär eintragen.
Es gibt andere Möglichkeiten; natürlich. Deutsche Gesellschat gründen und mit deutscher Steuerberater absprechen.
Sogenannten Steuerberater wie in Deutschland, findet man in Frankreich nicht.
Cabinet d'Expert comptable ist ein ähnlicher Steuerberater in Frankreich; vielleicht Finanzamt selbst, für dich wahrscheins 'Centre des impots de Sarreguemine'.

Wenn du in Lothringen wohnst oder wohnen möchstest dann besuch die webseite EURES direkt bei die richtige Verwaltung melden, der Mundtip kann teuer sein.

Pascal