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Autor Thema: Homeoffice und Grenzgängerstatus  (Gelesen 22811 mal)

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Offline Ralph

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Homeoffice und Grenzgängerstatus
« am: 22. Juni 2010, 11:37:53 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hatte letzte Woche ein interessantes Gespräch mit meinem Steuerberater.
Es ging darum das ein Bad.-Württ. Finanzamt behauptet hat das ein Grenzgänger seinen Status verliert wenn er von zuhause (in F) in seinem Homeoffice arbeitet.
Da gibt es wohl ein Urteil dazu das dem nicht so ist (ich versuche mal das nachzureichen).

Fakt ist aber wohl - und das ist eigentlich genauso relevant - das jeder Tag im Homeoffice als schädlicher Tag im Sinne der 45 Tage Regel gilt.
Genauso übrigens auch Krankheitstage - Urlaubstage nicht da hier keine Arbeitsleistung geschuldet wird.
Mein Argument das das eine ziemlich realitätsfremde Auslegung ist konterte der Steuerberater mit der Antwort das das Doppelbesteuerungsabkommen aus einer anderen Zeit stammt und schlichtweg kein Homeoffice kennt.

Meine Frage wäre jetzt ob hier irgendein Grenzgänger schon ähnliches gehört hat und das so bestätigen kann. Oder gibt es da Aussagen eines Finanzamtes dazu ?
Nachdem die Heimarbeit ja immer öfter ein Thema ist heutzutage wäre die Klärung dieser Frage schon sehr wichtig. Oder gibt es hier auch schon andere Urteile dazu ?
Wie seht Ihr dieses Thema ? Wie behandeln Eure Arbeitgeber diese Frage / dieses Thema ?

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 22. Juni 2010, 11:40:02 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Stini

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #1 am: 23. Juni 2010, 15:51:49 »
Hallo Ralph,
wir haben von unserer Steuerberaterin die gleiche Info und dass es dazu auch ein Urteil gäbe. Als Grenzgänger muss man wohl zwingend über die Grenze zu einer offiziellen Niederlassung/Büro (irgendein Lager o.ä. reicht da wohl nicht aus) und wieder zurück.
Das Thema war für uns eigentlich nicht relevant und wurde nur am Rande erwähnt, deshalb kann ich nicht mehr dazu sagen...aber es ist wirklich so, dass die Tage im Homeoffice als "schädliche" Tage gelten...
Grüße
Stini

Offline moni

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #2 am: 24. Juni 2010, 13:42:47 »
Hallo Ralph,
Dein Steuerberater hat - leider - Recht. Den Grenzgänger-Status hat man nur, wenn man täglich über die Grenze fährt und im Grenzgebiet arbeitet.
Mein Mann hat Homeoffice in F, Arbeitgeber in München und hat ca 1-2 Dienstreisen nach Deutschland (nicht ins Grenzgebiet) pro Woche. Mit Hilfe unseres Steuerberaters werden die Homeoffice-Tage in Frankreich und die anderen Tage in Deutschland versteuert. Offensichtlich reicht es, eine Tabelle zu führen, wann man wo war. Außerdem besteht ja heutzutage bei besonders wissbegierigen Finanzämtern die Möglichkeit, dass sie sich die Spesenabrechnungen bei dem Arbeitgeber anschauen.

Ob das alles reibungslos klappt, wissen wir noch nicht, denn dieses Jahr machen wir das zum ersten Mal so.

Grüße
Moni

Offline Ricky

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #3 am: 24. Juni 2010, 14:11:45 »
Hallo,
das Thema ist auch für mich relevant und interessant. Wer von Euch kann das bitte nochmals etwas genauer erklären und mit Quellen belegen (z.B. durch Links auf rechtskräftige Urteile)?

Es geht konkret um die Situation: Arbeitgeber in Deutschland (ausserhalb des Grenzgebiets) und Home-Office in Frankreich.

Danke!
Grüße,
Ricky 

Offline Puppels

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #4 am: 29. Juni 2010, 21:49:00 »
Hallo Leute,

Das Thema betrifft mich auch.

Ich stehe kurz davor ein Haus in F zu kaufen.

Da ich auch mindestens einmal pro Woche im Homeoffice wäre, ist es für mich wichtig dieses Thema zu klären.

Wer kann mir einen Steuerberater empfehlen, der sich mit dem Thema Homeoffice auskennt?

Offline moni

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #5 am: 30. Juni 2010, 22:51:35 »
@Ricky

Also wir haben nun die Arbeitstage meines Mannes sauber dokumentiert, davon sind ca 80% im Homeoffice France (Arbeitegeber in München) und 20% in D, so wurde das alles nun zum Finanzamt F eingereicht, D folgt noch. Die 20% in D zählen dann noch bzgl. Progression auf mein "Grenzgängergehalt" drauf für die Verseteuerung in F. Ob die Franzmänner oder die Finanzbürokraten in D das so akzeptieren, wissen wir halt noch nicht. Da alles über einen versierten Steuerberater geht, denke ich schon, dass es Hand und Fuß hat.

Ciao
Moni

Offline Stini

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #6 am: 01. Juli 2010, 09:51:00 »
@Puppels

Frau Reicherts in Völklingen kennt sich diesbezüglich sehr gut aus (generell was Grenzgänger angeht).
Hier die Adresse:

Blumenstr. 2
66333 Völklingen

0049/6898/27638


Offline Ricky

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #7 am: 01. Juli 2010, 13:11:18 »
Hallo,
zuerst einmal Danke an Moni und Stini!

Ich werde meine individuelle Situation mit Hilfe eines StB. klären und die allgemeingültigen Infos hier im Forum nachreichen.

Grüße,
Ricky

Offline Ricky

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #8 am: 06. Juli 2010, 19:13:37 »
Hallo,

ich konnte in einem Gespräch mit einem Steuerexperten die Thematik "Home-Office" klären. Es handelt sich definitiv um folgende Problematik:

Gemäß BFH-Urteil, veröffentlicht am 11.11.2009 ist nur derjenige Grenzgänger, der folgende Kernvoraussetzungen erfüllt:
1. Wohnhaft in dem einen Land (z.B. Frankreich), angestellt in dem anderen Land (z.B. Deutschland)
2. Überschreitet alltäglich die Grenze (sowohl morgens "auf dem Weg zur Arbeit" als auch abends "auf dem Weg von der Arbeit nach Hause").
3. Sowohl Wohnort als auch Arbeitsort (der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung) befinden sich im Grenzstreifen, gemäß separater Definition (Ortschaften).
4. Zusatzregeln wie z.B. 45-Tage-Regelung.

Wer im Home-Office arbeitet überschreitet nicht die Grenze - und ist damit kein Grenzgänger.

Grundsätzlich gilt das Arbeitgeber-Land als berechtigt, die Steuer einzunehmen, mit der Ausnahmeregelung für Grenzgänger, die besondere Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe oben). Wer also in Frankreich im Home-Office arbeitet ist kein Grenzgänger und wird somit sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch steuerlich in Deutschland herangezogen.

Zitat:
das für die Grenzgängereigenschaft wesentliche Merkmal der --regelmäßigen-- arbeitstäglichen zweimaligen Grenzüberschreitung


Quelle: BFH-Urteil vom 11.11.2009 zum DBA Deutschland-Frankreich

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=20649

Grüße,
Ricky

Offline Ralph

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #9 am: 06. Juli 2010, 23:24:22 »
Hallo,

Grundsätzlich gilt das Arbeitgeber-Land als berechtigt, die Steuer einzunehmen, mit der Ausnahmeregelung für Grenzgänger, die besondere Voraussetzungen erfüllen müssen (siehe oben).


Also ich kenne das anders - es zählt der Ort der Leistungserbringung - das wäre für den Tag im Homeoffice in diesem Fall Frankreich......
Das deckt sich dann auch mit dem was Moni geschrieben hat.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ricky

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #10 am: 07. Juli 2010, 00:10:40 »
Hallo Ralph,
ich möchte gerne folgendes hinzufügen:

es handelt sich um meine Notizen, die ich während eines Beratungsgesprächs mit einem deutschen Steuerberater gemacht habe. Es handelt sich hier nicht um verbindliche Aussagen des Finanzamtes oder gar einer höheren, rechtsprechenden Instanz.

Grüße,

Offline Matthias Sonntag

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #11 am: 07. Juli 2010, 13:09:39 »
Hallo, ich habe die Diskussion jetzt erst gesehen, aber wenn ich das richtig sehe, ist es steuerlich ja egal, ob ich als Grenzgänger meine Steuern in Frankreich zahle, oder als "Nicht-Grenzgänger" meine Steuern in Frankreich zahle. Problematisch finde ich dann eher Krankenversicherung, freie Arztwahl, Rentenversicherung, ...

Ich werde mich nächste Woche mal informieren, da ist PWC mal wieder bei uns. Die werde ich darauf wenn möglich mal ansetzten.

Und ich glaube fast, diejenigen von uns, die teilweise Home-Office in Frankreich haben, z.T. aber auch in Deutschland arbeiten, die haben ja dann noch mal einen Vorteil, weil die Steuerbasis ja wahrscheinlich jeweils nur auf das anteilige Einkommen im entsprechenden Land angesetzt wird.

Vielleicht kann ich da nächste Woche etwas dazu sagen.

Gruß
Matthias

Offline Puppels

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #12 am: 07. Juli 2010, 14:08:45 »
Wir sollten mal einen Stammtisch für alle mit Home-Office veranstalten....

Das wäre mit Sicherheit ein Interessanter Erfahrungsaustausch.

Hat jemand Interesse?

« Letzte Änderung: 07. Juli 2010, 15:10:35 von Puppels »

Offline Bienchen1909

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #13 am: 27. April 2016, 22:26:27 »
Wie ging das nun alles aus? Wie habt ihr dies geregelt?

Offline christian1962

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Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« Antwort #14 am: 19. Mai 2018, 15:58:24 »
Wie ging das nun alles aus? Wie habt ihr dies geregelt?

Ok, nachdem die Frage nicht beantwortet wurde, möchte ich gerne auf einen Blog-Beitrag hinweisen, der (auch) dieses Thema behandelte:
http://einfachweggehen.de/borderline-grenzgaenger/

Soweit daraus zu lesen ist, hält in diesen Fällen wohl in der Tat Deutschland die Hand auf.