Also mir wurde das mal so erklaert.
Man hat in dem einem Land seinen einzigen und damit den Hauptwohnsitz.
Der liegt in einem 25 km breiten Grenzstreifen (nagelt mich nicht auf die 25 fest - es gibt dazu auch noch lokale Regelungen wie in .fr hier sind es bestimmte ganze Dep.)
Man arbeitet in dem anderen Land.
Die Firma, die Postanschrift, liegt ebenfalls in einem 25km breiten Streifen in dem anderen Land.
Von der Nettoarbeitszeit, also maximale Arbeitstage - Urlaub, darf man maximal 45 ganze Tage nicht in dem Streifen sein.
Dann ist man Grenzgaenger.
Sozialabgaben wie Rente, Krankenkasse und PV zahlt man dann im Land des Arbeitgebers, und die Steuern im Land des Wohnsitzes.
Einzig der Staatsbedienstete kann nicht waehlen, den hier gilt das Dienstherrenprinzip, damit sind alle Abgaben im Land des Dienstherren zu machen.
Ich habe einige Bekannte die leben im Dep67, arbeiten weit weit weg in .de. Die haben auf der deutschen Seite im Grenzstreifen eine kleine ICH-AG, sind der einzige Angestellte, und von dieser ICH-AG werden sie taeglich zur Dienstreise geschickt

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Welche steuerliche Fussangeln dabei noch drin sind weiss ich nicht.
P.S. Warum MUSS du dich in .de anmelden (ausser weil es ein Gesetz gibt)?? Wer soll das checken? Zweitwohnsitz schon gleich nicht.