Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...  (Gelesen 9150 mal)

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Offline rsingles

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Hallo,
Ich werde in Frankreich (Bas-Rhin) die Hälfte der Tage Homeoffice machen und die andere Hälfte in München arbeiten - dort habe ich ebenfalls einen Wohnsitz (der einzige für die deutschen Behörden) - Ich bin also kein Grenzgänger im juristischen Sinn. Ich hoffe dennoch, dass ihr mir vielleicht ein paar Infos geben könnt.
Mein Arbeitnehmer möchte nämlich keine Sozialabgabe in Frankreich bezahlen und will in dem Fall mit mir einen anderen Vertrag (ein benachteiligter Freiberufler-Vertrag) abschliessen. Es ist ein größeres Unternehmen und daher fände ich besser, wenn ich als angestellt bleibe; dazu kommt auch dass wir Familienkrankenverischerung behalten können und Kindergeld weiter kriegen werden. Ich möchte also in D steuerpflichtig bleiben. Die Frage: was muss ich berücksichtigen?

Der Steuerberater der Firma meinte, dass wenn ich mehr als 25% der Zeit in Frankreich bin und dort meine Familie wohnt dann bin ich sozialabgabenpflichtig in F. Ist das so? Ich lese nur über die 45 Tage Regel und wie man in Deutschland steuerpflichtig ist. Was sagt ihr dazu?

Wenn ihr den Paragraphen kennt wäre's für meine Firma noch besser.

Besten Dank.
Ricardo 

Offline lilliputania

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #1 am: 24. Mai 2011, 23:07:04 »
war der meinung, dass man nicht zwei wohnsitze in unterschiedlichen ländern haben darf?!

Offline rsingles

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #2 am: 24. Mai 2011, 23:23:12 »
Vielleicht nicht zwei HAUPTwohnsitze? Irgendwie muss ich mich doch in D anmelden (habe ein WG-Zimmer) - in F gibt es ja nicht mal ein richtiges Meldewesen... Meine Familie wird sich jedenfalls in D abmelden, nur ich nicht (wir leben aber weiterhin zusammen).

Offline lilliputania

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #3 am: 24. Mai 2011, 23:37:02 »
ja das kann natürlich sein. aber leider habe ich keine antwort auf deine frage :pfeif:

Offline Matthias#28

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #4 am: 25. Mai 2011, 00:04:30 »
Also mir wurde das mal so erklaert.
Man hat in dem einem Land seinen einzigen und damit den Hauptwohnsitz.
Der liegt in einem 25 km breiten Grenzstreifen (nagelt mich nicht auf die 25 fest - es gibt dazu auch noch lokale Regelungen wie in .fr hier sind es bestimmte ganze Dep.)
Man arbeitet in dem anderen Land.
Die Firma, die Postanschrift, liegt ebenfalls in einem 25km breiten Streifen in dem anderen Land.
Von der Nettoarbeitszeit, also maximale Arbeitstage - Urlaub, darf man maximal 45 ganze Tage nicht in dem Streifen sein.
Dann ist man Grenzgaenger.
Sozialabgaben wie Rente, Krankenkasse und PV zahlt man dann im Land des Arbeitgebers, und die Steuern im Land des Wohnsitzes.
Einzig der Staatsbedienstete kann nicht waehlen, den hier gilt das Dienstherrenprinzip, damit sind alle Abgaben im Land des Dienstherren zu machen.

Ich habe einige Bekannte die leben im Dep67, arbeiten weit weit weg in .de. Die haben auf der deutschen Seite im Grenzstreifen eine kleine ICH-AG, sind der einzige Angestellte, und von dieser ICH-AG werden sie taeglich zur Dienstreise geschickt =D.
Welche steuerliche Fussangeln dabei noch drin sind weiss ich nicht.

P.S. Warum MUSS du dich in .de anmelden (ausser weil es ein Gesetz gibt)?? Wer soll das checken? Zweitwohnsitz schon gleich nicht.
gruss Matthias

Offline moni

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #5 am: 25. Mai 2011, 09:20:01 »
Hallo Ricardo,

Wenn Du einen Wohnsitz in D hast, dann ist das für das deutsche Finanzamt Dein Erstwohnsitz, ob mit oder ohne Familie. Selbst wenn aufgrund Deiner familiären Situation Dein wirklicher Erstwohnsitz Frankreich ist, so sehen die Deutschen Deinen einen Wohnsitz in D als Erstwohnsitz. Damit bist Du, da ja Dein Arbeitgeber auch in D ist, steuer- und sozialabgabepflichtig in D.

Interessanter wird es, wenn Du in D keinen Wohnsitz hast: dann würdest Du einfach die Tage zählen, die Du in D arbeitest und die, die Du außerhalb von D arbeitest (Frankreich und alles andere außer D) und anteilig Steuern bezahlen, die Sozialabgaben wären immer noch in D fällig.

Allerdings wird Dir das Finanzamt München nicht abnehmen, dass Du keinen Wohnsitz in D hast, wenn Du regelmäßig in München arbeitest. Gerne versuchen die dann, Dir Lohnsteuerklasse 6 aufzudrücken.

Daher denke ich mal, dass Du nicht drumherum kommst, alle Abgaben in D zu bezahlen.

Wie das Ganze dann bzgl. Sozialabgaben für Deine Familie ist, da kenne ich mich nicht aus.

Ciao
Moni

Offline Stini

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Re: Homeoffice in Frankreich & Arbeitgeber in Deutschland...
« Antwort #6 am: 25. Mai 2011, 10:26:20 »
Was mich mal interessieren würde: wie ist es eigentlich mit taxe foncière und habitation, wenn ein Familienmitglied einen Wohnsitz in Deutschland hat (bei uns wegen Schule und Studium)...bei der Steuererklärung bleibt ja so lange die Kinder à charge sind, alles beim alten; aber wie ist das mit den anderen Steuern. Offiziell haben sie in Frankreich ja auch noch einen Wohnsitz..(sie halten sich hier ja auch noch währen der Ferien und Wochenenden auf)