Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D  (Gelesen 6517 mal)

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Angelira75

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Weiss jemand zufällig den aktuellsten Stand bezüglich des Status als steuerlicher Grenzgänger, wenn ich ein Home Office in Frankreich habe und meine Firma in Deutschland sitzt? Beides innerhalb der Grenzzone? De facto überquere ich nicht jeden Tag die Grenze. Bin ich deswegen tatsächlich kein Grenzgänger im steuerlichen Sinne? Vielen Dank für Euer Input

Offline Eliott

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Re: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D
« Antwort #1 am: 24. Januar 2018, 19:29:59 »
Mit dem Thema sollte sich dein Arbeitgeber auseinander setzen nicht du.
Er macht sich sonst strafbar weil er dir das Home Office ermöglicht.
Er muss dir dann auch einen geänderten Arbeitsvertrag geben.
So wird das zumindest bei uns gehandhabt.

Du darfst nur eine gewisse Prozentzahl deiner Stunden im anderen Land Home Office machen sonst bist du steuerpflichtig in Frankreich, hierzu musst du verschieden Formulare beantragen.
Dein AG sollte dies aber wissen, er ist nämlich mit verantwortlich. :-)
Hoffe das hat dir geholfen.


Offline Porter

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Re: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D
« Antwort #2 am: 09. Februar 2018, 12:33:42 »
Bei uns ist es so, dass du 20% deiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Homeoffice verbringen darfst. In der Regel einen Tag. Ansonsten bist du in Frankreich auch sozialversicherungspflichtig, was dein Arbeitgeber sicher auch vermeiden will 😊

Offline Ralph

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Re: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D
« Antwort #3 am: 11. Februar 2018, 18:10:16 »
offiziell sind 25 % der Arbeitszeit die Grenze für eine Sozialversicherungspflicht in Frankreich....
Es ist natürlich auch immer ein Frage wer das nachweisen will / soll.

Die dte . Sozialversicherung ist nicht interessiert daran das die Grenzgänger auch noch die Sozialversicherung in F bezahlen.
Man muß halt so wenig wie möglich dokumentieren...speziell bei den Spesenabrechnungen kann es schnell kritisch werden.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Matthias#28

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Re: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D
« Antwort #4 am: 21. Februar 2018, 11:18:19 »
Bei uns ist es so, dass du 20% deiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Homeoffice verbringen darfst. In der Regel einen Tag. Ansonsten bist du in Frankreich auch sozialversicherungspflichtig, was dein Arbeitgeber sicher auch vermeiden will 😊
Die 20% geistern immer wieder rum. Ich unterrichte bei uns im Betrieb die Arbeitssicherheitsschulung.
Im Gesetz steht <20% ohne ein Gleich, damit i.d.R. nicht mal einen ganzen Tag.
Es besteht keine Moeglichkeit zu kummulieren, also die Woche war ich nicht zu Hause, dann naechste Woche 2 Tage - NÖ nicht zulaessig.

Ausserdem werden die Begriffe immer wieder durch einander geworfen.

Es gibt folgende Situationen:
1. mobiles Arbeiten zu Hause <20% (KLEINER 20%) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit.
in diesem Fall ist Berufsgenossenschaftlich das Arbeiten zu Hause mit versichert. Voraussetzung ordentlicher Tisch und Stuhl. Ausserdem sind die eigenwirtschaftlichen Taetigkeiten, Essen und Klo gehen eingeschraengt. Im Betrieb ist man versichert bis in der Kantine oder auf der Toilette ankommt. Zu Hause unterbricht der Schutz sobald man quasi vom Stuhl aufsteht. Arbeiten auf der Kuschelcouch oder auf der Terrasse/Garten ist nicht zulaessig.
Wenn zu Hause ein Unfall passiert, sind wir gezwungen die VPN-Verbindungszeiten in Firmennetz offen zu legen!!

2. HomeOffice - althochdeutsch Telearbeitsvertrag >=20% (Groesser Gleich 20%) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit.
Da gibt es einen Vertrag via Personalabteilung, Betriebsrat, Vorgesetzter mit entsprechender Unterschriftsvollmacht und Arbeitgeber.
In dem Fall muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel stellen, wie Tisch, Stuhl, Schrank usw. Ausserdem muss das ein separierbarer und abschliessbarer Raum vorhanden sein. Nische genuegt nicht . Zusaetzlich kann der Betriebsarzt, der Betriebsrat, der Arbeitsischerheits-Ing, und der Informationssicherheitsverantwortliche den Homeofficearbeitsplatz in Augenschein nehmen. (in den letzten 20 Jahren habe ich es noch nie erlebt, das das gemacht wurde). Auch hier gilt die Problematik der eigenwirtschaftlichen Taetigkeit - siehe unter 1.

Hier mal ein paar Urteile zu Eigenwirtschaftlicher Taetigkeit
https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/eigenwirtschaftliche-taetigkeit
« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 11:22:55 von Matthias#28 »
gruss Matthias

Offline Ralph

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Re: Home Office im Grenzgebiet in F, Arbeitgeber im Grenzgebiet in D
« Antwort #5 am: 22. Februar 2018, 00:17:41 »
Hier die offizielle Antwort eines Steuerberaters (Kanzlei im Grenzgebiet) auf meine Frage zum Thema Homeoffice
und Sozialversicherungspflicht. :

Hierzu gilt ab 1. 5. 2010 die VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die die VO (EWG) Nr. 1408/71 abgelöst hat.
Eine Person, die regelmäßig in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig ist, ist nach der abgelösten Verordnung in dem Staat versicherungspflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil in ihrem Wohnsitzstaat ausübt.  Die neue Verordnung verlangt nun für eine Versicherungspflicht im Wohnsitzstaat eine quantitativ stärkere Tätigkeit in diesem Staat. Bei Arbeitnehmern wird i. d. R. davon ausgegangen, dass die Beschäftigung im Wohnsitzstaat mindestens 25% der Arbeitszeit umfassen muss. Sollten Sie also mehr als 25% Ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbringen, so würden Sie dem französischen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:19:24 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz