Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: PaulchenPanter am 16. September 2017, 16:53:52
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Hallo zusammen
Auf der Arbeit haben Sie erzählt wenn ich mir in den Garten einen eingelassenen Pool stelle müsste man Luxussteuer zahlen. Ist da was dran ? im Netzt finde ich nichts...
:winkerwinker: Gruß
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Hallo,
schaue mal im Forum unter "Sonstiges" nach. Dort wurde im Mai 2013 ein Beitrag bezgl. eines Teiches erstellt. Vielleicht hilft das weiter. Im Zweifel würde ich bei der Marie oder dem Finanzamt nachfragen.
Grüße
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Ja, in Frankreich werden die Pools besteuert, deshalb fliegen im Sommer auch immer mal wieder welche mit den Hubschrauber vorbei und kontrollieren.
Wie die genauen Bestimmungen sind kann ich auch nicht sagen, ich glaube der Pool darf nicht zu viel in der Erde eingelassen sein.
Diese Baumarktpools kosten so viel ich weiß nichts.
Grüße
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Danke für die Infos. Es soll Ein GFK Pool werden 6 x 3,50 und 1,40 tief. Muss ich halt zu der unfreundlichen Frau auf der Marie nachfragen.
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Mach ma.
Die Bestimmungen würden mich auch interessieren.
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Hallo,
findet man doch alles leicht im Netz. Pools im Außenbereich (Freiluft-) über 10qm sind abgabenpflichtig. Eine einmalige Abgabe. Kann lokal unterschiedlich sein. Hier ein Rechner:
http://www.piscinelle.com/taxe-amenagement-piscine.php
Die Werte Min/Max sind die Grenzen, innerhalb der sich die Abgabe bewegen kann. Sonst Gemeinde fragen...
Gruß Mathis
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Hallo,
findet man doch alles leicht im Netz. Pools im Außenbereich (Freiluft-) über 10qm sind abgabenpflichtig. Eine einmalige Abgabe. Kann lokal unterschiedlich sein. Hier ein Rechner:
http://www.piscinelle.com/taxe-amenagement-piscine.php
Die Werte Min/Max sind die Grenzen, innerhalb der sich die Abgabe bewegen kann. Sonst Gemeinde fragen...
Gruß Mathis
Die Frau auf der Gemeinde konnte mir nicht helfen hat mich aber zu einen Dorfbewohner geschickt der mir Infos geben kann. Laut dem Rechner ist rausgekommen:Votre taxe d'aménagement sera comprise entre 84.00 € et 315.00 €.
Ist das jetzt eine Jährliche Zahlung oder einmalig ?
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Hallo,
die Taxe Amenagement für ein Pool ist eine einmalige Abgabe. Was allerdings passieren kann, ist eine Erhöhung anderer Steurern, insbesondere die taxe d'habitation. Siehe hier: https://www.impots.gouv.fr/portail/particulier/questions/jinstalle-une-piscine-y-t-il-une-incidence-sur-mes-impots-locaux (https://www.impots.gouv.fr/portail/particulier/questions/jinstalle-une-piscine-y-t-il-une-incidence-sur-mes-impots-locaux)
Gruß Mathis
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Die Tax d'habitation erhöht sich definitiv - weshalb viele auch einen Schwimmteich bauen.
Der kostet anscheindend nichts.....zumindest hat mir das ein Bekannter erzählt der einen sehr großen
Schwimmteich im Garten gebaut hat.