Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Hausverkauf in Frankreich ... ab welchem Jahr entfällt die Gewinnsteuer ?  (Gelesen 12091 mal)

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Offline max

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Hallo Leute
nach unzähligen Terminen mit französichen und deutschen Bauunternehmen
haben wir uns nun doch endlich durchgerungen und gegen einen Neubau bzw für den Kauf
einer bereits fertiggestellten Imobilie in Forbach entschieden

Wir planen max 5 Jahre darin zu wohnen und dann ggf. wieder zu Verkaufen
um uns dann nach etwas grösserem um zu sehen (mehr Platz für Kinder / Hobby etc) ;)

Das Haus in Forbach kostet rund 225.000 €

auf folgende Fragen zur Gewinnsteuer konnten wir bis jetzt leider nix im Forum und Web goggle etc. finden
 welche Gewinnsteuer fällt an wenn wir es im Jahre 2016 wieder verkaufen

A) für den gleichen Preis 225.000 € ?
B) für einen höheren Preis sagen wir 250.000 € ?


Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße Max ;)   

Offline Matthias#28

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....auf folgende Fragen zur Gewinnsteuer konnten wir bis jetzt leider nix im Forum und Web goggle etc. finden
 welche Gewinnsteuer fällt an wenn wir es im Jahre 2016 wieder verkaufen
Also mir wurde das so erklaert (so habe ich das gemacht und ich habe keine Gewinnsteur bezahlt):

1. ich wohne im Haus 1 - einziger Wohnsitz
2. ich kaufe Haus 2 - interessiert niemanden - ich wohne immernoch in Haus 1
3. ich verkaufe Haus 1 - wohne immernoch dort!!! Ich muss ja Haus 2 erst noch renovieren und so.
4. Notartermin - Verkaufstermin - nicht der Vorvertragstermin!! - an diesem Tag ziehe ich aus und um.
Keine Gewinnsteuer faellig

oder
1. ich wohne in Haus 1 und ziehe ins Haus 2
2. ich kann Haus 1 erst nach 6 Monaten verkaufen
3. Ich brauche jeden Beleg den ich das Haus 1 investiert habe. Daraus ergibt sich Kaufpreis+Invest=Preisbasis zur Gewinnsteuer
gruss Matthias

Offline max

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Hi Matthias
danke für die flotte Antwort

was ich noch nicht ganz verstehe
du hast dein 1. haus verkauft und trotzdem noch drin gewohnt 
wegen der Renovierung im Haus 2 ?

wie lange lag denn der Notartermin (Verkaufstermin) zurück nach deinem ursprünglichen Kauftermin
vom 1. Haus

Grüße
Max   

Offline Ralph

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Also ich kenn das so:

<<<Bei der Wiederveräußerung eines Hauses in Frankreich sollte man noch beachten, daß hierfür eine Gewinnsteuer (Plus value) zu zahlen ist, die 1/3 des Mehrwertes (d.h. der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis) beträgt. Diese Summe verringert sich allerdings, je länger man das Haus besitzt und entfällt nach 20 Jahren Besitz ganz. Auch Renovierungsarbeiten, die mit Rechnungen belegt werden können, verringern die zu zahlende Gewinnsteuer>>>>

Kann man hier nochmals nachlesen http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=Kosten-Steuern-fuer-Grundstueckserwerb-Frankreich

Übrigens bin ich der Meinung das die Häuser in der Grenzregion in den letzten 10 Jahre sehr an Wert gestiegen sind und man nicht unbedingt davon ausgehen sollte das das so weiter geht.
Bei uns stehen momentan viele Häuser sehr lange zum Verkauf.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 11. April 2011, 08:29:37 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline max

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Hallo Ralph
jetzt bin ich auf dem Laufenden

Vielen Dank
Max

Offline Matthias#28

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was ich noch nicht ganz verstehe
du hast dein 1. haus verkauft und trotzdem noch drin gewohnt 
wegen der Renovierung im Haus 2 ?
Tschuldigung, bloed ausgedrueckt.
Ich habe es zum Verkauf angeboten, Inserate, Makler usw.
Ich hatte immerhin fast 60!! Besichtigungstermine innerhalb von 4 Monaten. Bankklaerung vom Kaeufer + Vorvertrag + Notartermin hat nochmal 3 Monate gedauert.
Ich habe bis zum endgueltigen Notartermin incl. Schluesseluebergabe im Haus 1 gewohnt. Wir haben in der Woche vor dem Notartermin mit dem Umzug begonnen.

Wenn man nur einen Wohnsitz hat, und dort auch wohnt, dann ist der Verkauf Gewinnsteuerfrei, egal wie lange man darin gewohnt hat.
Wenn man es nun zum Verkauf anbietet, dort auszieht, dann muss das Haus binnen 6 Monate verkauft sein - abschliessender Notoartermin.
So wie Ralph gepostet hat, kann sich der Verkauf hinziehen, und schwups sind die 6 Monate rum (wie auch bei mir) und Gewinnsteuer ist faellig.

Ich habe in der "alten" Huette 11 Jahre gewohnt und muss keine Gewinnsteuer zahlen.
gruss Matthias

Offline Dieter12

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Wenn man nur einen Wohnsitz hat, und dort auch wohnt, dann ist der Verkauf Gewinnsteuerfrei, egal wie lange man darin gewohnt hat.

Hi Matthias,

das stimmt heute leider nicht mehr so.
http://droit-finances.commentcamarche.net/contents/impot-plus-values/plus-values-immobilieres-calcul-de-l-impot
Früher war es unter gewissen Voraussetzungen (z.B. erster Besitz im Leben) richtig.

Gruß, Dieter

Offline Matthias#28

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das stimmt heute leider nicht mehr so.
Aber ich zahl keine. Der Verkauf war 2010.
gruss Matthias

Offline Dieter12

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Hi Matthias,

Du hast recht und ich nehme meine vorstehende Aussage zurück.
In einem weiterführenden Link sind Fälle aufgeführt, bei denen man nichts bezahlen muss:
http://droit-finances.commentcamarche.net/contents/impot-plus-values/les-plus-values-immobilieres-exonerees

Diese Vorschriften änderen sich relativ häufig. Als wir verkauft haben, gab es diese Regel leider noch nicht.

Gruß, Dieter