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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Der Norden am 29. Juni 2012, 17:29:29

Titel: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: Der Norden am 29. Juni 2012, 17:29:29
Hallo,habe leider nichts gefunden was mir die Antwort gibt.
Könnt Ihr mir bitte mitteilen was ich an  möglichkeiten habe, das eine oder andere Steuerlich gelten zu machen .
Meine so Notarkosten und Darlehens Zins und was es noch so gibt?
Danke schön vorab und noch ein schönes WE
Gruß
Micha
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: banjo am 29. Juni 2012, 18:17:52
Für den Eigenbedarf ist nach meiner Kenntnis nichts absetzbar. Wenn Du vermietest und finanzierst, kannst Du natürlich die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnen.
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: Eliott am 30. Juni 2012, 06:07:35
Hi,
du zahlst in F ja sowieso kaum steuern, was willst denn da noch großartig geltendmachen können?
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: timmy am 30. Juni 2012, 09:49:11
Hallo Der Norden,
du kannst Renovierungen am Haus absetzen, aber nur, wenn du mit diesen Renovierungen oder Erneuerungen Energie sparen kannst. Zum Beispiel eine neue Heizungsanlage, was ich auch Anfang des Jahres erneuern musste und nächstes Jahr absetzen werde, zählt als eine energiesparende Maßnahme und damit absetzbar.
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: Matthias#28 am 30. Juni 2012, 18:17:37
Hier meine Erklaerung so wie ich das verstanden habe:

Dabei aber auf die Spielregeln aufpassen:
1. das Haus muss ein bestimmtes Mindestalter haben und muss selbst genutzt werden
2. man kann nicht alles geltent machen. Fuer jedes Gewerk gelten verschiedene Prozentsaetze
3. Bei machen Dingen muss man das "Alte" nachweisen, z.b. wir brauchten einen Verschrottungsbeleg fuer unseren alten Ofen
4. man hat zwischen den verschiedenen Massnahmen verschieden Wartezeiten

Alles zusammen steht auf der Beilage zur Steuererklaerung.

Ich persoenlich finde das ganze sehr komplex und selbst nach einer umfassenden Erklaerung in deutsch habe ich nicht alles verstanden.  :rolleyes:

BTW: In frankreich nennt man dieses "Absetzen" -> Credit impots
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: Traene am 01. Juli 2012, 10:20:30
Und meines Wissens nach kann nur der Materialwert selbst abgesetzt werden. Also keine Einbaukosten und kein Kleinmaterial.
Ich hatte ein (sehr nettes) persönliches Gespräch, als ich den Rechnungsbetrag komplett einreicht. Und eine entsprechende Nachzahlung  :rolleyes:
Titel: Re: Hauskauf und damit verbundene kosten,was kann man gelten machen für die Steuer?
Beitrag von: Der Norden am 02. Juli 2012, 08:37:38
Moin,
danke erstmal für die Infos nun bin ich ein wenig schlauer.
Gruß