Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Haus erben  (Gelesen 23872 mal)

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banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #15 am: 28. Mai 2013, 01:12:29 »
Danke!
Tipps und Tricks, wie man das umgehen kann, ausser rechtzeitiger (Teil-)Schenkung?
Wie siehts überhaupt mit Schenkungen von Immos in D aus bei Schenkungsempfänger mit Wz in F?

Offline Gabrielle

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Re: Haus erben
« Antwort #16 am: 28. Mai 2013, 07:11:52 »
Guten Morgen, ihr Lieben,

Banjo, WAS ist denn Wz? (Sorry, aber ich bin mit einigen "Aküfis" nicht so vertraut.) Und, was verstehst du unter "rechtzeitiger" Teilschenkung? Müssen denn dann "Teilschenkungen" nicht auch versteuert werden?

Alles andere ist mir nun klarer - werde auch mal den Riesentext vom Bundesfinanzministerium durchackern, danke Pif, für den Link und dir, Sabine, für deine Antwort.

Und ja, ich wusste es ja immer schon, "ihr" seid ein schlaues Forum.  :Hands:

So, nun auf zur eigentlichen Arbeit - lg Gabrielle

banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #17 am: 28. Mai 2013, 07:22:54 »
WZ = Wohnsitz, sollte aber WS heissen, sorry :-)

Mit Teilschenkung meine ich Schenkungen von Teilen zu später mal zu vererbendem Vermögens innerhalb der zeitlichen Grenzen und Wertgrenzen, z. Bsp. ein Grundstück in D, das unter 150T€ wert ist, müsste - wenn bei Schenkungen dieselben Grenzwerte wie beim Erbe gelten - in beiden Ländern steuerfrei sein.

Offline Suzette

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Re: Haus erben
« Antwort #18 am: 28. Mai 2013, 08:39:57 »
Vielen Dank auch von mir für die vielen hilfreichen Antworten, auch der Hinweis mit Teilschenkung (wusste echt nicht, dass es so was überhaupt gibt) mir schwirrt richtig der Kopf und ich muss jetzt erst mal den Text vom Ministerium durchackern, aber ich werde wohl auf jeden Fall einen Notar zu Rate ziehen müssen, wie gesagt, den Steuerberater, den wir fragten, hatte von Tuten und Blasen keine Ahnung.
Ich wollte noch fragen, haben einige von Euch ihren dt. Wohnsitz behalten, zusätzlich zum frz.? Das hatte ich eigentlich vor, aber dann sagte man mir auf dem Einwohnermeldeamt seinerzeit, dass ich das gar nicht darf, ich darf nur einen Hauptwohnsitz haben, unabhängig davon, ob ich nun jedes Wochenende "zu Hause in Deutschland" bin oder nicht. Nur was mich stutzig machte, einige Kollegen hier an der Arbeit haben ihren dt. Wohnsitz einfach behalten, haben also definitv 2 Hauptwohnsitze, aber ob man das auch darf? Und wenn ja und man mir was Falsches damals sagte auf dem Einwohnermeldeamt, was für Vor- oder Nachteile hätte man dann mit 2 Hauptwohnsitzen?

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #19 am: 28. Mai 2013, 13:43:41 »

@banjo
Schenkungen werden bei der Steuer wie Erbschaften behandelt. In den Abkommen werden daher Erbschaft und Schenkung oft in einem Atemzug genannt. Für beides gelten dieselben Freibeträge (vielleicht gibt es ein paar exotische Ausnahmen).
Tipps und Tricks? Für Tipps hatte ich schon mal den französischen Notar erwähnt. Für Tricks, na ja?? Da gibt es bestimmt Profis.
Mir fällt nur ein, Opa kann ja nicht nur an seine Kinder sondern auch an die Enkel verschenken und per Testament vererben;
Schulden auf der Immobilie mindern den Verkehrswert;
und es kann einen Zeitdruck geben, denn die Senkung des Freibetrages auf 100.000 wird in Frankreich diskutiert.
Wenn ich mich fachlich beraten ließe, würde ich nach Gestaltungsmöglichkeiten unter Ausnutzung der national unterschiedlichen Freibeträge fragen und ob ein in F wohnendes deutsches Kind bis zu einem gewissen Alter bei Schenkungen aus D von der französischen Steuer ausgenommen ist.

@Suzette
Einen weiteren Wohnsitz in D für Grenzgänger halte ich für erlaubt. Meine Argumente dazu wurden hier schon diskutiert:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/grenzgaenger-und-weiterer-wohnsitz-in-deutschland-warum-soll-das-nicht-gehen-t4733.15.html
„Haupt-“ und „Nebenwohnsitz“ werden im Steuerabkommen und vom deutschen Einwohnermeldeamt unterschiedlich definiert. Für die Steuer maßgeblich ist aber nicht das Meldeamt. Das bestätigt auch dein Bericht über Kollegen mit 2 Wohnsitzen.



Offline Suzette

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Re: Haus erben
« Antwort #20 am: 28. Mai 2013, 14:22:10 »

...
@Suzette
Einen weiteren Wohnsitz in D für Grenzgänger halte ich für erlaubt. Meine Argumente dazu wurden hier schon diskutiert:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/grenzgaenger-und-weiterer-wohnsitz-in-deutschland-warum-soll-das-nicht-gehen-t4733.15.html
„Haupt-“ und „Nebenwohnsitz“ werden im Steuerabkommen und vom deutschen Einwohnermeldeamt unterschiedlich definiert. Für die Steuer maßgeblich ist aber nicht das Meldeamt. Das bestätigt auch dein Bericht über Kollegen mit 2 Wohnsitzen.


Vielen Dank für den Link und all die Infos!

banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #21 am: 28. Mai 2013, 17:40:55 »
Nochmals danke pifolog, super interessant.
Auch wenn Du die Sache mit dem 2. WS in D für machbar hälst, es sieht nach den aktuellen Erfahrungen von Suzette aber immer noch so aus, als ob die dt. Behörden es nicht so sehen. Seis drum, steuerlich wäre es eh wurscht.

banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #22 am: 28. Mai 2013, 17:51:44 »
ach ja pifolog, kennst Du evt. auch die franz. Erbschaftsteuersätze auf Summen > 153T€? Immobilien werden wohl wie Barvermögen mit dem Verkehrswert gesehen, richtig?

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #23 am: 29. Mai 2013, 00:49:28 »

Succession ou donation en ligne directe (ascendants et descendants)
Montant taxable après abattement
Taux par tranche de part taxable

Moins de 8.072 €   5%
Entre 8.072 € et 12.109 €  10%
Entre 12.109 € et 15.932 €  15%
Entre 15.932 € et 552.324 €  20%
Entre 552.324 € et 902.838 €  30%
Entre 902.838 € et 1.805.677 €  40%
Supérieure à 1.805.677 €  45%


Das war oben mal eine Tabelle, die ich aus http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F456.xhtml kopiert habe. Nun sieht sie leider etwas unübersichtlich aus.
Sie gilt für Verwandte in gerader Linie aufsteigend und absteigend nach Berücksichtigung der Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung. Man kann allerdings damit keine ganz genaue Berechnung machen, weil bei den Freibeträgen noch einige Besonderheiten zu berücksichtigen sind.(... Alter des Gebers, bei Geldgeschenken auch wenn unbar, bei Immobilien Wohnrecht ja/nein für den Geber… )
Doch der dicke Hammer kommt noch. Meine Befürchtung, dass der Freibetrag für Kinder auf 100.000€ sinken könnte, ist bereits Realität. Désolé, diese Änderung habe ich nicht mitbekommen. Meine schwache Entschuldigung: andere haben das auch nicht, selbst üblich aktuelle Publikationen arbeiten noch mit dem überholten Wert von 159.325.
Deshalb nochmal mein Tipp, Notar einschalten. Der muss sich mit Steuern bei Erbschaft und Schenkung bestens auskennen. Das gehört in F mit zu seinem Metier. Bei Steuerberatern bin ich mir in dem Fall nicht so sicher, doch man kann sich auch täuschen.




banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #24 am: 29. Mai 2013, 02:45:47 »
yup - wobei diese Änderung den Kohl dann auch nicht mehr richtig fett macht.
Die meisten Dinge werden sich im Bereich der 20% Steuer abspielen. Bei 60T€ mehr zu versteuerndem Erbe sinds dann halt 9T€ mehr, was solls.

Ich habe mal gehört, dass bei Tod eines Ehepartners in F, bei denen ein Haus beiden zur Hälfte gehört, der überlebende das die Hälfte der Hälfte des Hauses erbt und die Kinder das andere Viertel.
Weisst Du was drüber? Muss der Überlebende dann auch Erbschaftssteuer auf das Viertel zahlen? Und wenn er kein Geld hat - er kann doch nicht zum Verkauf seiner Bleibe gezwungen werden?

Offline moni

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Re: Haus erben
« Antwort #25 am: 29. Mai 2013, 08:59:44 »
@banjo

Es kommt sogar noch schlimmer mit dem französischen Erbrecht: hat man keine Kinder und verstirbt ein Ehepartner, dann bekommt nicht der überlebende Ehepartner alles, sondern es geht ein Teil an die Verwandten des Verstorbenen (genau kriege ich es nicht mehr zusammen, aber in unserem Fall hätte mein Neffe einen Teil geerbt, obwohl mein Bruder der nähere Verwandte ist). Wir hatten das mal mit einem Notar besprochen, er hatte 2 Möglichkeiten vorgeschlagen:
1. Man macht ein Testament auf "deutschem Boden" mit Zeugen (also am besten Notar, aber es geht auch angeblich ein Familienangehöriger, der mit unterschreibt), aber dann sollte man das Testament registrieren lassen.
2. Wir haben uns (nachdem wir 20 Jahre verheiratet waren) zu einem Ehevertrag entschlossen, in dem wird dann geregelt, dass der Überlebende alles erbt. Der Notar hat den Ehevertrag dann auch registriert.

Die Kosten für den Ehevertrag lagen bei ca 300 Euro, was - nach meinem Kenntnisstand - sehr viel günstiger als in D ist und auch nicht einkommensabhängig.

Ach ja: das sogenannte Berliner Testament gibt es im französischen Recht nicht. Macht also ein deutsches Ehepaar ein Berliner Testament und beide unterschreiben in Frankreich (womit ich meine, dass da z.B. steht, Straßburg, den xx.xx.xxxx), dann gilt das Testament nicht.

So hat uns das alles der Notar erzählt.

Gruß
Moni

Offline Gabrielle

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Re: Haus erben
« Antwort #26 am: 29. Mai 2013, 10:55:10 »

...aber in unserem Fall hätte mein Neffe einen Teil geerbt, obwohl mein Bruder der nähere Verwandte ist...

Ja, ist tatsächlich so. Und deshalb erben in Frankreich (haben die Eltern keine notarielle oder unter Zeugen andere Erbregelung getroffen) auch die Kinder!

Könnte sein: Wegen der Steuer? "Honi soit qui mal y pense"...

lg Gabrielle

banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #27 am: 28. Juli 2013, 12:50:18 »
Pifolog,

Du schriebst, dass der Freibetrag für direkte Verwandte (Kinder) auf 100T€ reduziert wurde.
Selbst offizielle Quellen wie www.notaires.fr (allerdings von 2011) schreiben nach wie vor von 159 T€.

Wo hast Du das her mit den 100?

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #28 am: 29. Juli 2013, 00:15:20 »

Ja, 159T steht immer noch auf einer deren Seiten in einer Tabelle. Anscheinend ist auch für die Notaires de France das Internet Neuland.

100.000€  sagt die Steuer-Bibel impots.gouv.fr konkret zum abattement personnel en ligne directe (abattement = Freibetrag).
Und auch das staatsoffizielle Aufklärungswerk service-public.fr positioniert sich eindeutig, 100T für den héritier direct.

Zum Nachlesen:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_364 
http://vosdroits.service-public.fr/F14200.xhtml



banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #29 am: 29. Juli 2013, 12:11:30 »
Merci.

Scheiß Staat.