Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Haus erben  (Gelesen 23867 mal)

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Offline Suzette

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Haus erben
« am: 26. Mai 2013, 11:27:08 »
Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Haus erben oder überschreiben.

Ich bin in D nicht mehr gemeldet und lebe und arbeite seit 2004 in Frankreich. Meine Mutter hat ein Haus in Deutschland, dass sie mir entweder jetzt schon überschreiben will oder mir vererben wird, je nachdem was günstiger für mich wäre.

Verstehe ich das richtig, dass, wenn ich das Haus erbe, ich dafür in Deutschland Steuern zahle (z. B. sollte ich später vermieten wollen), in Frankreich gebe ich aber auch weiter meine Einkommensteuererklärung ganz normal ab, weil ich dort lebe und arbeite? Das Haus darf ich dann auch in D besitzen, ohne dort gemeldet zu sein? Oder muss ich meine Einkommensteuer auch in D dann abgeben, obwohl ich dort weder lebe noch arbeite? Und wenn ich das Haus in D erbe, muss ich dann dafür auch in F und in D Steuern entrichten oder nur in einem der Länder?

Was wäre günstiger? Das Haus zu überschreiben oder erben? Wo fallen dann mehr Steuer an?

Ich wäre sehr dankbar für Euer Feedback.

Offline Ralph

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Re: Haus erben
« Antwort #1 am: 26. Mai 2013, 14:24:48 »
Hallo Susanne,

also grundsätzlich darf jeder ein Haus haben wo er will.
Er muß dort weder leben noch gemeldet sein.
Steuern aus Mieteinnahmen eines eigenen Hauses muß man dann natürlich bezahlen. Genauso wie Grundsteuer etc. (dafür darf man dann auch bestimmte Kosten in Abzug bringen)
Aber auch deswegen muß man dann nicht in D gemeldet sein.
Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.
Diese Erträge gibst Du dann in F an, dadurch steigt dann hier dein Steuersatz für Deine in F zu versteuernden Einkünfte (wird aber wegen des Doppelbesteuerungsabkommen nicht nochmal versteuert).

Zur Frage was ist günstiger....Das liegt natürlich auch am Wert des Hauses/Erbes ob und in welcher Höhe dann beim Erben Erbschaftssteuer anfällt.
Grundsätzlich ist es aber so, wenn Dir das Haus überschrieben wird ist das eine Schenkung.
Stirbt der Schenkende innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung fallen auch Steuern an. Ab 10 Jahre danach ist es dann aus dem Erblass raus und es fallen keine Erbschaftssteuern an.

Das heißt also für Dich - wenn das gesamt zu erwartende Erbe unterhalb der Freigrenzen für Verwandte 1. Grades (zb. Kinder) ist/wäre, dann ist es eigentlich unerheblich.
Würde aber der augenblickliche Hausbesitzer evtl. pflegebedürftig und hätte nicht die Mittel für eine Pflege, wäre dann evtl. auch "Dein" Haus gefährdet.
Dem kann man u.U. mit einer Schenkung vorsorgen. Allerdings ist es auch wieder erst nach diesen 10 Jahren nicht mehr unmittelbar gefährdet.

Genaues erklärt Dir ein Rechtsanwalt der im Erbschaftsrecht bewandert ist.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 14:35:09 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sabine

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Re: Haus erben
« Antwort #2 am: 26. Mai 2013, 15:17:11 »

Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.

Das stimmt nicht immer. Wenn ich mich richtig erinnere, fallen als Rentner für die gesamten Einkünfte die Steuern an, wenn man im Ausland lebt, aber mit Wohnsitz im Deutschland erst ab einem bestimmten Betrag - da stimmt obige Einschätzung.

Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung gibt es aber so was nicht. Solange die Einkünfte unter dem normalen Satz liegen, ab dem erst Steuern auf Einkünfte aller Art anfallen, muss man auch in Deutschland als im Ausland lebender Besitzer keine Steuern zahlen.
Es geht hierbei auch nur um das in DE erzielte Einkommen, das in Frankreich zählt dazu nicht.
Wo die Grenze liegt, weiß ich leider nicht - ich zahle für meine Mieteinahmen auf jeden Fall nix - sind aber auch nicht so viele :)

LG
Sabine

Offline Suzette

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Re: Haus erben
« Antwort #3 am: 26. Mai 2013, 15:56:36 »
Vielen Dank für die Antworten :-)

Eins ist mir nicht ganz klar: wenn ich dann das Haus bekomme, sei es nun geschenkt oder geerbt (ich wäre dann definitiv unter dem Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder), muss ich dann in Deutschland, obwohl ich dort weder lebe noch arbeite, trotzdem künftig zusätzlich eine Einkommensteuererklärung auch in D abgeben? Und sollte ich das Haus in D erben, zahle ich dann die Erbschaftssteuer nur in Deutschland, also sollte sich der aktuelle Freibetrag ändern, mein ich (unterhalb des Freibetrags fällt ja keine Steuer an, denke ich)?

Der Hintergrund für die Frage nach der zweiten Einkommensteuererklärung ist folgender: Ich bin in Frankreich befreit aufgrund meiner Tätigkeit und ich bin nicht sicher, ob ich damit in Deutschland durchkäme. Ich hatte schon in Deutschland einen Steuerberater gefragt, der wusste es schlicht nicht. Aber wir werden noch zum Anwalt gehen - könnte vllt zufällig jemand einen empfehlen im Raum Saarbrücken/Forbach/Strasbourg/Kehl?
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 16:17:56 von Suzette »

Offline Ralph

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Re: Haus erben
« Antwort #4 am: 26. Mai 2013, 17:12:30 »

Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.

Das stimmt nicht immer. Wenn ich mich richtig erinnere, fallen als Rentner für die gesamten Einkünfte die Steuern an, wenn man im Ausland lebt, aber mit Wohnsitz im Deutschland erst ab einem bestimmten Betrag - da stimmt obige Einschätzung.

Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung gibt es aber so was nicht. Solange die Einkünfte unter dem normalen Satz liegen, ab dem erst Steuern auf Einkünfte aller Art anfallen, muss man auch in Deutschland als im Ausland lebender Besitzer keine Steuern zahlen.
Es geht hierbei auch nur um das in DE erzielte Einkommen, das in Frankreich zählt dazu nicht.
Wo die Grenze liegt, weiß ich leider nicht - ich zahle für meine Mieteinahmen auf jeden Fall nix - sind aber auch nicht so viele :)

LG
Sabine

Das Wort Steuerpflicht heißt nicht zwangsläufig das auch Steuern zu zahlen sind. Steuerpflicht heißt zunächst einmal das diese Einkünfte zu erklären sind.(Damit ist auch die Frage nach der Steuererklärung beantwortet) Und um Renten ging es bei diesem Beitrag nicht.
Wo die Erbschaftsteuer anfällt kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich denke auch nicht das nach einer Schenkung Mieteinkünfte anfallen, da ja die Schenkenden üblicherweise ein lebenslanges Wohnrecht bekommen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Gabrielle

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Re: Haus erben
« Antwort #5 am: 26. Mai 2013, 17:36:38 »
Hallo Ralph und die anderen Lieben,

die Erbschaftssteuer fällt da an, WO das Erbe gelegen ist. Also, Haus in Frankreich - Steuer in Frankreich. Haus in Deutschland - Steuer in Deutschland.

Beides, vererben und überschreiben in Deutschland, fällt unter das deutsche Recht. Egal, wo DU lebst.

Nur Bares, mit Zinsgewinn(en), das "darfst" du dann in Frankreich deklarieren.

Beim Haus überschreiben - geht - innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren muss man aber aufpassen. Wird die Mutter z.B. innerhalb der 10 Jahre pflegebedürftig, kann das Sozialamt u.U. (es ist immer eine Einzelfallprüfung und bedarf dann unbedingt eines Fachanwaltes für Sozialrecht) zurückfordern (Haus überschreiben löst noch keine Steuerzahlung aus, es sei denn, DU hast dann auch Mieteinnahmen).

Beim Erbe, als KIND, hast du zurzeit (noch) einen hohen Freibetrag. Erst wenn das Haus einen Wert von über 400.000 Euro haben sollte, wirst du ab diesem höheren Betrag besteuert. Mieteinnahmen müssen - bei Rentenzahlungen aus Deutschland, dann auch in Deutschland versteuert werden. Bis dahin (Rente) musst du die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern.

Aber Achtung: Zurzeit wird eifrig an einer neuen Erbschaftssteuer (in Deutschland) „gebastelt“.

lg Gabrielle

Offline +Hägar+

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Re: Haus erben
« Antwort #6 am: 26. Mai 2013, 22:38:06 »
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 22:41:26 von blueocean »
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #7 am: 27. Mai 2013, 00:41:10 »

Auch wenn aktuell viel in der politischen Diskussion über Erbschaften ist, gelten bis heute doch wohl noch die alten Bestimmungen für die Steuerfestsetzung
(es geht hier nicht um die Erbfolge sondern um die Steuern).

Ein Erblasser mit Wohnsitz und Haus in Deutschland kann an jedes Kind 400.000€ in D steuerfrei vererben, auch wenn ein Kind in F wohnt.
Aber: Wohnt das Kind in Frankreich, 6 Jahre lang während der 10 Jahre vor dem Erbfall, will auch der französische Fiskus Steuern auf die Erbschaft aus D.
Und da sind nur 159.325€ steuerfrei.
Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung gewährt F einen Nachlass in Höhe der in D anfallenden Erbschaftssteuern.
Doch fallen in D keine Steuern an, wird auch in F nichts vergütet. Letztlich greifen dann immer die wesentlich ungünstigeren französischen Steuern auf Erbschaften.

Zur Frage wie kann ich Erwerbssteuern in F minimieren, als Erbe, Schenkung (Überschreibung), in Teilen oder ganz, würde ich einen französischen Notar konsultieren.




banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #8 am: 27. Mai 2013, 03:30:01 »
Das ist interessant pifolog, hast Du ne Quelle dazu?

Offline Sabine

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Re: Haus erben
« Antwort #9 am: 27. Mai 2013, 13:59:27 »
...Mieteinnahmen müssen - bei Rentenzahlungen aus Deutschland, dann auch in Deutschland versteuert werden. Bis dahin (Rente) musst du die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern....
lg Gabrielle

Hallo Gabrielle,

da muss ich Dir widersprechen: Ich bekomme Gehalt und keine Rente aus Deutschland und muss/darf diese in Frankreich versteuern.
Für die Mieteinkünfte aus Deutschland muss ich aber heute schon eine Steuererklärung in DE abgeben - darauf besteht das deutsche Finanzamt.
Ist also unabhängig vom Rentenstatus.

LG
Sabine

Offline Gabrielle

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Re: Haus erben
« Antwort #10 am: 27. Mai 2013, 14:18:51 »
Hi Sabine,

is ja 'n Ding! Verstehe ich das richtig? Du musst also Mieteinkünfte in Deutschland UND Frankreich versteuern? Bedeutet: Dein Gehalt UND Mieteinkünfte (Deutschland) werden in Frankreich versteuert und nur die Mieteinkünfte zusätzlich auch noch in Deutschland?

Wird da eigentlich vom frz. Finanzamt auf die für Mieteinkünfte gezahlten Steuern (in Deutschland) ein Crédit gegeben?

Wäre hochinteressant zu wissen, das betrifft nämlich einen lieben Menschen in meiner Nachbarschaft (der bisher davon wohl noch nichts wusste). Und deshalb wäre es von großem Interesse, auch noch zu wissen: Seit WANN?

Danke mal im Voraus für eine "Aufklärung"

lg Gabrielle

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #11 am: 27. Mai 2013, 15:06:57 »
Das ist interessant pifolog, hast Du ne Quelle dazu?


Du meinst bestimmt nicht die Freibeträge oder die Fristen. Die ergeben sich ja aus den jeweiligen Landesgesetzen. Sondern eher den Knackpunkt, wieso Frankreich seine nationalen Steuergesetze anwenden darf, auch wenn das Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung generell anders regelt?
Diese Praxis wird legitimiert durch ein Hintertürchen im Artikel 11, (1) c des Abkommens zwischen D und F zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Erbschaften vom 12.10.2006.
Zitat: „Hatte der Erwerber (Anm. also der Erbe) im Zeitpunkt des Todes des Erblassers oder im Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in Frankreich, so kann Frankreich ungeachtet des Artikels 9 den gesamten Erwerb dieser Person besteuern.“

Zum Nachlesen als Download hier den kompletten Text:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Dienstleistungen_fuer_die_Verwaltung/006_a.html

Einen umfangreichen Fachartikel hat die renommierte Anwaltskanzlei Klima&Vigier (München/Paris) dazu veröffentlicht.
http://www.klima-vigier.com/de/erbrecht-frankreich-/vermeidung-der-doppelbesteuerung-in-deutsch-franzosischen-schenk-und-erbf-llen.html
Unter Punkt II, 2 'Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung Art. 11 DBA' findest du bei aa), 2 die Bestätigung.

Die Folgen dieses Verfahrens kennen wir ja schon aus dem anderen DBA, mit dem crédit d'impôt ähnlich. Bei der Berechnung wird zunächst alles in F versteuert, danach die in D anfallenden Steuern wieder abgezogen. Der Rest verbleibt als Steuerschuld in F.  Und da hast du als F-Bewohner die schlechteren Karten, weil erben in D eben viel günstiger ist.



banjo

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Re: Haus erben
« Antwort #12 am: 27. Mai 2013, 18:04:12 »
danke pifolog, das ist ja ne schöne Sch*****.
Wo stehen die Fristen mit den 6 Jahren in 10 Jahren?

Offline Sabine

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Re: Haus erben
« Antwort #13 am: 27. Mai 2013, 19:18:08 »
Hi Sabine,

is ja 'n Ding! Verstehe ich das richtig? Du musst also Mieteinkünfte in Deutschland UND Frankreich versteuern? Bedeutet: Dein Gehalt UND Mieteinkünfte (Deutschland) werden in Frankreich versteuert und nur die Mieteinkünfte zusätzlich auch noch in Deutschland?

Wird da eigentlich vom frz. Finanzamt auf die für Mieteinkünfte gezahlten Steuern (in Deutschland) ein Crédit gegeben?

Wäre hochinteressant zu wissen, das betrifft nämlich einen lieben Menschen in meiner Nachbarschaft (der bisher davon wohl noch nichts wusste). Und deshalb wäre es von großem Interesse, auch noch zu wissen: Seit WANN?

Danke mal im Voraus für eine "Aufklärung"

lg Gabrielle

Hallo Gabrielle,

ich hatte die Einkünfte schon vor meinem Umzug nach Frankreich - die Mietwohnung lag nicht im Einzugsbereich meines Wohnfinanzamtes.
Aber nach dem Umzug nach Frankreich, bekam ich vom Finanzamt, in dem die Mietwohnung liegt, die Aufforderung eine Steuererklärung zu machen. (Vereinfachte Form)
Dieser Aufforderung komme ich jetzt einmal jährlich nach, muss aber keine Steuern bezahlen, sondern bekomme immer meine Soli-Beiträge zurück.
Die Mieteinkünfte deklariere ich auf den französischen Formularen, als bereits verteuert (ouvre droit à un crédit d'impot - Für Rechtschreibung keine Garantie ) - Doppelt zahlen tue ich also nicht.

Entsprechender Paragraph der Steuergesetzgebung müsste dieser hier sein:
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind ...

....Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1 bis 5 gehören, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden;
....

LG
Sabine

Offline pifolog

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Re: Haus erben
« Antwort #14 am: 27. Mai 2013, 20:48:03 »

@banjo: Das ist französisches Steuerrecht und gilt schon über 10 Jahre, geregelt im Code général des impôts (CGI), Article 750 ter, 3°. Hier ein Link:
http://droit-finances.commentcamarche.net/legifrance/74-code-general-des-impots/3377450/article-750-ter


Die bisherigen allgemeinen Aussagen hier muss man unbedingt modifizieren.

1. Die Erbschaftssteuer fällt da an, WO das Erbe gelegen ist. Ja, aber nicht nur da.
    Im abweichenden Wohnland des Erben können weitere nationale Steuern anfallen.
    Bei einer Erbschaft aus D sogar erhebliche.
2. Der Freibetrag von 400.000€ gilt nur für Deutschland, in F beträgt der nur 159.325€.
    Wen es betrifft (siehe oben), dem nutzen die 400000 gar nichts.
3. Der Zeitraum von 10 Jahren für weitere 'steuerfreie' Übertragungen gilt nur für D,
    in F sind es 15 Jahre, die für den Begünstigten angewendet werden.