Vielen Dank auch von mir für die vielen hilfreichen Antworten, auch der Hinweis mit Teilschenkung (wusste echt nicht, dass es so was überhaupt gibt) mir schwirrt richtig der Kopf und ich muss jetzt erst mal den Text vom Ministerium durchackern, aber ich werde wohl auf jeden Fall einen Notar zu Rate ziehen müssen, wie gesagt, den Steuerberater, den wir fragten, hatte von Tuten und Blasen keine Ahnung.
Ich wollte noch fragen, haben einige von Euch ihren dt. Wohnsitz behalten, zusätzlich zum frz.? Das hatte ich eigentlich vor, aber dann sagte man mir auf dem Einwohnermeldeamt seinerzeit, dass ich das gar nicht darf, ich darf nur einen Hauptwohnsitz haben, unabhängig davon, ob ich nun jedes Wochenende "zu Hause in Deutschland" bin oder nicht. Nur was mich stutzig machte, einige Kollegen hier an der Arbeit haben ihren dt. Wohnsitz einfach behalten, haben also definitv 2 Hauptwohnsitze, aber ob man das auch darf? Und wenn ja und man mir was Falsches damals sagte auf dem Einwohnermeldeamt, was für Vor- oder Nachteile hätte man dann mit 2 Hauptwohnsitzen?