Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?  (Gelesen 7709 mal)

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Offline tippertripper

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Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« am: 10. Oktober 2011, 11:30:23 »
Hallo Zusammen,

erstmal möchte ich mich für dieses tolle Forum bedanken. Ich habe schon häufig über die Suchfunktion Antworten auf meine Fragen gefunden. In diesem Fall jedoch muss ich euch direkt Fragen.

Ich werde in kürze einen neuen Job in Frankfurt annehmen (zum 1.1.2012). Damit entfällt der Grenzgänger Status den ich derzeit als Beschäftigter im Saarland genieße. Meine Freundin jedoch bleibt hier, also wollen wir auch unsere Mietwohnung in Frankreich behalten. Hat jemand Erfahrung ob man seine Wohnung in Frankreich als Erstwohnsitz angeben kann und die Wohnung am Arbeitsort als "Zweitwohnung". Konkret geht es mir hier um die Abrechung der "Heimfahrten" und das geltend machen der Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten. Mit zwei Wohnungen in Deutschland scheint das ja kein Problem zu sein:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/zweitwohnung-doppelter-segen_aid_258839.html

Aber geht das auch mit einem französischen Wohnsitz?

Wäre toll wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet.

Schöne Grüße
tippertripper

P.S. Habt Ihr sonst noch Tipps für mich oder Dinge die ich beachten muss wenn ich jetzt mich jetzt aus dem Grenzgänger-Status verabschiede?

banjo

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Re: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2011, 11:40:34 »
In D gibt es nach meinen Kenntnissen nicht die Möglichkeit, nur einen Zweitwohnsitz zu haben. Man muss auch einen Erstwohnsitz haben, um einen Zweitwohnsitz haben zu können.
Der Fiskus kennt den Begriff des "Lebensmittelpunkts", ein Ort, zu dem man einen Bindung hat wie z. Bsp. Familie, Frau, Eltern. Fahrten zum Lebensmittelpunkt sind in D absetzbar, sofern vernünftig begründbar. (eine tägliche Fahrt dorthin wäre vermutlich nicht vernünftig, 1-2 Fahrten die Woche schon eher.)

Offline Stini

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Re: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2011, 13:20:41 »
So ist es! Sobald du deinen Wohnsitz in Deutschland anmeldest, ist das dein Erstwohnsitz - egal, ob du noch einen Wohnsitz in Frankreich hast oder nicht.

Offline tippertripper

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Re: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2011, 14:16:34 »
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin jetzt zumindest ein wenig schlauer. Ich werde versuchen meinen Wohnsitz in Frankreich bei der Einkommensteuererklärung als Lebensmittelpunkt anzugeben um zumindest die Fahrten dorthin steuerlich geltend zu machen. Bei einer wöchentlichen Heimfahrt sind das ja immerhin 3360€ die ich steuerlich geltend machen kann.

Offline Zaren

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Re: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2011, 19:51:11 »
Hallo,

falls du aber in Frankfurt arbeitest bist du kein Grenzgänger mehr! D.h. Steuern in Deutschland bezahlen!

Gruß Zaren

Offline Ralph

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Re: Hauptwohnung in Frankreich, Zweitwohnsitz in Frankfurt?
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2011, 08:37:25 »
das hat er schon in seinem Eingangspost geschrieben......
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz