Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Habt Ihr auch diesen franz. Krankenversicherungsbescheid von der URSSAF erhalten  (Gelesen 7365 mal)

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Offline MGL

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Hallo, ich bin nun seit 15 Jahren in Frankreich Steuerpflichtig. Ganz neu kam diese Woche eine Art Krankenversicherungsbeitrag mit einem wirklich hohen Betrag. Meine Frau ist im öffentlichen Dienst in Deutschland  beschäftigt und hat den identischen Bescheid erhalten. Ich kann da  nichts  mit anfangen. Was  eigenartig ist, dass der  steuerpflichtige Gesamt Gehaltsbetrag von uns beiden dort aufgeführt ist und auch mit der wirklichen Zahl übereinstimmt. Also ist der Bescheid wohl kein Fake sondern ernst gemeint. Wer hat denn diesen bescheid ebenso erhalten ? Vielen Dank für Eure Aufklärung

Offline Traene

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Ja, haben wir auch bekommen. 8% von "Assiette retenue"  :anixwissen:

Wir sind bald vom Stuhl gefallen - ich dachte, das Versicherungswesen sei durch das E605-Schreiben geklärt?
Draußen nur Kännchen

Offline Schnaeggschje

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Offline Eliott

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Hat das was damit zu tun, dass deine Frau im öffentlichen Dienst arbeitet?

Offline Traene

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Es hat nichts mit öffentlichem Dienst zu tun, ich bin ja auch betroffen.

Es handelt sich um eine "cotisation subsidiaire maladie (CSM) ... calculer sur les revenus du patrimoine 2016". Anscheinend wohl eine neue Pro-Kopf-Steuer.
Draußen nur Kännchen

Offline Waylon57

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Ich hab' so einen Brief bisher noch nicht bekommen.

Im Netz lässt sich aber einiges zu diesem Thema finden. Was ich so gelesen habe, denke ich aber das mal wieder wild irgendwelche Schreiben rausgeschickt werden, ohne das weiter drüber nachgedacht wurde.

http://www.securite-sociale.fr/La-mise-en-place-de-la-Protection-Universelle-Maladie-PUMA-au-1er-janvier-2016

Offline Mathis

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Hi,

bisher kam bei mir auch nichts. Es scheint eine Abgabe zu sein, für die Personen, die nicht arbeiten, aber ausreichende Einkünfte haben. Normalerweise werden ja die Krankenkassenkosten über die europäischen Regelungen zwischen dem Arbeits- und Versicherungsland sowie dem Wohnsitzland verrechnet. Daher ist es nicht statthaft, in 2 Ländern die Versicherungskosten zu verlangen. Die Krankenkasse in Frankreich holt sich nämlich jeden Euro von der deutschen Kasse zurück. Ich würde mit diesem Brief mal schnell zu einer Frontalier-Vereinigung gehen, ob die da schon mehr wissen.

Ich glaube mich zu erinnern, dass der Staat das als eine Art Steuer tarnen wollte, damit es nicht unter die Sozialgesetzgebung fällt und zusätzlich erhoben werden kann, damit aber vor mehreren Gerichten gescheitert ist.

Ich vermute mal, dass sich so einige Grenzgänger überlegen würden, nach Deutschland zurückzugehen, wenn die Einkünfte noch mal um 8% mehr belastet werden würden. Und dann hätte der Staat Frankreich doppelt verloren, keine Steuern, keine Sozialabgaben.

Gruß Mathis

Offline Eliott

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Hallo MGL,
bist du Arbeitnehmer in D oder selbständig oder was anderes?
Entrichtet deine Frau trotz öffentlichen Dienstes ihre Steuern in Frankreich?
Vielleicht könnten mehr Informationen zur Klärung beitragen.

Offline kembser

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Hallo zusammen,

ich bin zwar nicht direkt betroffen als Grenzgänger F -> CH, aber da wir ja seit nunmehr zweieinhalb Jahren einen juristischen Kampf gegen den französischen Staat führen (im Februar kommt die Verhandlung in dritter Instanz, nachdem die Grenzgänger die ersten beiden Instanzen gewonnen haben  >:D ), kenne ich mich mittlerweile doch ein bisschen mit diesen ganzen Geschichten aus.

Unter "cotisation subsidiaire maladie" habe ich folgenden Link gefunden:

https://www.previssima.fr/actualite/puma-qui-payera-la-cotisation-subsidiaire-maladie.html

Daraus geht hervor, dass diese Abgabe von 8% wohl von Personen zu zahlen ist, die zwar fast kein Arbeitseinkommen haben, dafür aber Einkommen aus Zinsen, Mieten usw. haben. Es heißt dort allerdings ganz klar, dass diese Abgabe nur von Personen gezahlt werden muss, die gemeinsam mit dem Partner im Jahr maximal 3862 Euro Arbeitseinkommen verdient haben:

"Les revenus d’activité (salariés ou non-salariés) de l’assuré et de son conjoint ou partenaire de PACS sont inférieurs à 10 % du PASS (au titre de l’année civile pour laquelle la cotisation est due), soit 3 862 € en 2016"

Das dürfte auf euch doch dann gar nicht zutreffen, oder?

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Sally

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Hallo!

Hatte jetzt mit denen Kontakt. Habe mitgeteilt, dass wir in D krankenversichert sind. Wollten dann eine Bestätigung aus 2016. Kopie der Lohnsteuerbescheinigung per Mail hingeschickt.

Jetzt kommt dies:  une copie de votre attestation de droit à la prise en charge des frais de santé dans un autre Etat pour l'année 2016.

 Was ist damit gemeint? Hat da jemand einen Tipp?

Offline spirou

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Hallo,
die können mit der Lohnsteuerbescheinigung nichts anfangen.
Die brauchen eine Bescheinigung deiner Vers., daß du dort versichert bist und die Beiträge eingezahlt worden sind.
Grüße

Offline Sally

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Hallo!
Danke, dass habe ich mir gedacht. Bin mal gespannt.
LG

Offline fred

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N'abend,

und vorab: Ich habe seit 2008 meinen einzigen Wohnsitz in Frankreich und arbeite nichtselbständig in Deutschland (Grenzgängerstatus).

Habe heute auch zum ersten mal einen Brief von URSSAF erhalten, mit Aufforderung zur Zahlung der CSM. Darin steht in etwa:

Aufgrund der Informationen, die uns zur Verfügung stehen, fielen Sie in die französische Krankenversicherung, ohne durch berufliche Tätigkeit zur sozialen Sicherheit beitragen zu müssen. Je nach Einkommensniveau sind Sie CSM verpflichtet. Dieser Beitrag wird im 4. Quartal 2019 auf der Grundlage der in Ihrer Steuererklärung für das Einkommen 2018 übermittelten Elemente eingezogen, ohne dass Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen. Nach Eingang des Schreibens haben Sie 30 Tage Zeit, um die Beiträge zu bezahlen.

Es gibt wohl eine Obergrenze für Einkommen durch Kapitalerträge, bei deren Überschreiten die CSM fällig wird. Für das Jahr 2018 wird ein "Plafond de Sécurité sociale" (Pass) von 39732€ angegeben. Übersteigt nun das Einkommen aus Kapitaleinkünften 25% des Plafonds (9933€), würde man CSM pflichtig. Ich habe dazu nur zwei Arten der Berechnung des Beitrages gefunden:

si vos revenus d’activité professionnelle sont inférieurs à 5 % du Pass, la formule est la suivante :
8 % x (assiette – abattement de 25 % du Pass) ;
si vos revenus d’activité professionnelle sont compris entre 5 % et 10 % du Pass, la formule de calcul est la suivante :
8 % x (assiette – abattement) x 2 x (1 – revenus d’activité / 10 % du Pass).


In meinem Fall geht es wahrscheinlich um einen Gewinn von 10913€ (assiette), welcher durch den Verkauf eines Aktienfond im Fiscal-Jahr 2018 entstanden ist. Für diesen Gewinn habe ich bereits 30% Steuern bezahlt. Nebenbei liegt mein Jahresgehalt durch nichtselbständige Arbeit oberhalb des "Pass".

Was bedeutet "revenus d’activité professionnelle"? Einkünfte aus nicht- oder selbständiger Arbeit?
Wenn damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemeint ist, wäre ich nicht CSM pflichtig, da diese weit oberhalb von 10% des "Pass" liegen und dafür keine Berechnung zu Grunde gelegt ist. Andernfalls wäre ich logischerweise CSM pflichtig, weil ich keine Bezüge (<5%) aus selbständiger Arbeit erhalte.

Wie auch immer, werde rechtzeitig nach Metz zur nächsten URSSAF Filiale fahren und das klären.

Bis dahin, wie sind eure Fälle verlaufen?

gruß Fred

Offline Ringel

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Wie auch immer, werde rechtzeitig nach Metz zur nächsten URSSAF Filiale fahren und das klären.

Ich habe nun auch so ein Schreiben erhalten, weil ich letztes Jahr einige Gewinne durch Aktienverkäufe gemacht habe.
Mein Status ist so wie bei Fred, nur bin ich in Deutschland privat Krankenversichert und würde somit niemals Leistungen
aus dem französischen Gesundheits-System beziehen. Theoretisch könnte ich das aber...

Ich verstehe das Schreiben nun so, dass ich aus diesem Grund trotzdem Beiträge zahlen soll?! Das ist blöd... :nixwieweg:
Wie kann ich das vermeiden? Was gibt es für Argumente?

@fred: Wie ist denn dein "klärendes Gespräch" verlaufen?

Offline fred

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Hallo Ringel!

Kurz nach Bescheid meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 erhielt ich einen Brief von URSSAF, daß mein dortiger Account gekündigt wurde. Es gäbe aber keine Rückerstattung bezahlter Beiträge aus vorherigen Jahren.

Das wird damit zu tun haben, daß ich seit Steuererklärung 2019 das Feld 8SH in Formular 2042C ankreuze. Damit wird erklärt, daß man in Frankreich nicht Sozialsteuerpflichtig ist.