Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grundfreibetrag 2006 in frankreich  (Gelesen 4625 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline mkohl-72

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Grundfreibetrag 2006 in frankreich
« am: 07. Dezember 2006, 15:10:01 »
Hallo Zusammen,

ich bin neu hier. Ich bin mit meiner Freundin am 20.11 nach Alsting gezogen. Mann war die Bürokratie im Vorfeld ätzend, aber wem erzähle ich das. Meine Freundin arbeitet beim saarländischen Rundfunk und wir weiterhin in Deutschland vesteuern können. Ich hab ne Grenzgängerbescheiingung und werde mein Gehalt in  Frankreich versteuern. Jezt weiß ich aber nicht, wieviel ich im Dezember verdienen darf, damit ich in Frankreich bei Steuer 0 lande. Ich kann ir aussuichen, ob ich meine Prämie für 2005 im Dezember oder Januasr oder Teils teils auszahlen lasse, will aber nicht riskieren damit über den Grundfreibetrag zu kommen.

Kann mir da jemand die entscheidende Zahl nennen?

viele Grüße und Danke im Voraus

Michael

Offline Thomas

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 12
    • Profil anzeigen
Grundfreibetrag 2006 in frankreich
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2006, 13:01:35 »
Hallo Michael,

ich würde mir an Deiner Stelle die komplette Prämie für dieses Jahr noch ausbezahlen lassen. Den genauen Grundfreibetrag weiß ich zwar nicht, aber unter 15.000 € Brutto bezahltst Du für dieses Jahr schon mal keine Steuern mehr.

Gruß

Thomas

Offline Dieter12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 477
    • Profil anzeigen
Grundfreibetrag 2006 in frankreich
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2006, 17:14:57 »
Hi Thomas,

Ich weiss nicht, wo Du deine Info her hast, aber wenn ich 10000€ im Dezember in Frankreich versteuere und die restlichen Monate in D z.B. jeden Monat 3000€ verdient und versteuert habe, bezahle ich in F selbstverständlich Steuern.
Ebenso wie in D wird auch in F eine Jahressteuerabrechnung gemacht. In D müssen die in F zu versteuernden Einkünfte angegeben werden und in F die aus D, damit beide Steuerbehörden dein Gesamtjahreseinkommen kennen. In D wie in F wird dann dein Steuersatz mit Hilfe deines Gesamtjahreseinkommens ermittelt und auf die jeweilige Teilsumme angewendet.
Der einzige Unterschied zwischen F und D ist diese unsoziale 10% oder 6136€/12272€ Grenze, die in D dazu führen kann, dass man in Steuerklasse 1/6 geschoben wird.
Kurzum, Michael sollte sich sehr genau erkundigen, ob in seinem Fall nicht diese Grenze zum tragen kommt, wenn er sich die Prämien noch dieses Jahr auszahlen lässt.

Gruss, Dieter