Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grunderwerbssteuer in F  (Gelesen 5834 mal)

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Offline Sunshine

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Grunderwerbssteuer in F
« am: 27. Mai 2008, 10:41:30 »
Hallo liebe Experten,
kann mir von Euch jemand sagen, ob man in F bei Erwerb von Eigentum auch eine Art Grunderwerbssteuer wie in D eintrichten muß?

Vielen Dank & herzliche Grüße,
Sunshine =)

Offline khmer

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #1 am: 27. Mai 2008, 13:07:54 »
Ja, sicher.
War einst auch deutlich mehr als in D.
Für aktuelle Lage müßt ich googeln.
Das kannst Du ja selbst.

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khmer

Offline Sunshine

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #2 am: 27. Mai 2008, 13:16:59 »
Vielen Dank für die Info.
Werde dann gleich mal googlen...
Kannst Du mir noch sagen, wie diese Steuern auf fr. heißen?

Danke & schöne Grüße,
Sunshine

Offline teodule

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #3 am: 28. Mai 2008, 22:21:01 »
Hallo,

ich habe jetzt den gleichen Stress, wie Euch. Ich muß meine erste Steuererklärung in FR abgeben. Klar, bin ich beim "centre des impôts" gewesen und habe alles vorgelegt. Von Formular 3116 oder 3916 haben diese Leute nichts gesagt: Ich werde diese Formulare sowieso nicht ausfüllen (4 Seiten pro Konto da werde ich verrückt). Die Gefahr liegt anscheinend darin, dass das FR Finanzamt die Konten irgendwie entdeckt....und das Geld als Einkünfte betrachtet. Das kann teuer werden für diejenigen, die etwas gespart haben!
Ich werde keinenfalls Bankunterlagen mitschicken, das FA wird sie sowieso anfordern (falls notwendig).

Kennt jemand die Regelung, nach der die Steuer zu zahlen sind, in dem Land, in dem man mahr als 183 Tage gewohnt hat ?
Warum soll ich jetzt meine deutsche Einkünfte dann in FR erklären, wenn ich plus seit dem 1.9.2007 in FR wohne ?

Grüße

Teo


Offline khmer

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #4 am: 28. Mai 2008, 23:27:21 »
Hmm, ich meinte ursprünglich auf Deutsch, mit Grunderwerbsteuer Frankreich gibts 100te Fundstellen.

Suche mit "taxe aquisition immobile" bringt genauso viel, u.a.
http://www.3d-immo.com/guide-immobilier/conseils-achat/frais-acquisition.php
http://droit-finances.commentcamarche.net/immobilier-acheter-logement/a75-calculer-les-droits-de-mutation.php3

Oder:    impôt sur les mutations foncières
oder:   impôt sur les acquisitions de terrain

als Suchbegriffe.

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khmer
« Letzte Änderung: 28. Mai 2008, 23:34:55 von khmer »

Offline pifolog

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #5 am: 28. Mai 2008, 23:50:02 »
Hallo,....
Kennt jemand die Regelung, nach der die Steuer zu zahlen sind, in dem Land, in dem man mahr als 183 Tage gewohnt hat ?

Teo,

so eine allgemeine Regelung gibt es überhaupt nicht.
Wenn du in F wohnst und in D bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen arbeitest, kannst du in dem Fall alles vergessen, was du über "183" gehört oder gelesen hast. Das betrifft dich nicht.
Es gibt allerdings ganz spezielle Fälle, für die "183" gilt. Die sind präzise im oft zitierten Doppelbesteuerungsabkommen D-F  im Artikel 13,4 definiert.
Lies nach, und dir wird alles klar.

Grüße

Offline khmer

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #6 am: 29. Mai 2008, 10:30:44 »
Was haben denn die Konten mit dem Thema des Threats zu tun?
Wenn alle so kreuz & quer posteten, könnt man kein Thema mehr vernünftig lesen.

Ich glaub Ihr habt Euch einfach im Thema vertan.
Bitte löschen und im richtigen Thema einstellen oder neues aufmachen.

khmer

Offline teodule

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Re: Grunderwerbssteuer in F
« Antwort #7 am: 29. Mai 2008, 23:51:03 »
Danke Pifolog,

und sorry, dass ich im falschen Thread war. Fehler können passieren.

Einen schönen Gruß von Teo.

Im übrigen zur Sache "Grunderwerbsteuer", findet man oft was unter "frais de notaire", was natürlich nicht ganz richtig ist, weil der Notar im Auftrag des Staates kassiert (na ja auch für sich selbst !)