Salut, liebe Mitglieder des Forums,
Ich habe 2 Fragen und hoffe, dass mir jemand einen Rat erteilen kann:
Ich arbeite in Saarbrücken (Angestellte im öffentlichen Dienst- TVÖD) und mein Mann ist Beamter im Saarland. Aus steuerlichen Gründen (zahle mit Lohnsteuerklasse V 54 % Steuern) überlegen wir nach Frankreich zu ziehen.
a) Ich habe gelesen, dass das Doppelsteuerabkommen (also Arbeiten im Saarland, wohnen und Steuern zahlen in FR) nur bei einer 30 km Entfernung des franz. Wohnsitzes von der Grenze des Saarlandes von steuerlicher Relevanz ist. Wir würden gern nach Metz (Moselle) ziehen. Liegt Metz noch in dieser 30 km Zone?
b) Ich habe gelesen, dass Beamte des deutschen Staates ihre Steuern in Deutschland zahlen. Kann ich als Ehefrau meine Steuern in FR zahlen oder werden wir trotzdem in Deutschland gemeinsam veranlagt, da verheiratet?
Über Ratschläge würde ich mich freuen.
Lieben Gruß,
Daniela