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Autor Thema: Grenzgängersteuer Schweiz bei Auslandstätigkeit von 180-200 p.a  (Gelesen 4352 mal)

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Offline gigi25

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Hallo zusammen,

ab dem 1.November beginne ich die Arbeit bei einem schweizer Unternehmen. Dabei werde ich weiterhin in Deutschland leben. Da ich eine hohe Auslandtätigkeit bei dieser Stelle haben, sollte ich ja unter die 60-tage Regelung fallen, oder nicht.

Wie ich das verstanden habe, könnte ich dann in Deutschland wohnen, müsste aber keine Lohnsteuer mehr in Deutschland bezahlen.

ich habe auch noch gelesen das es eine weitere Regelung für Angestellte gibt, die nicht in einer Leitenden Position sind:

Falls Sie der Ausnahme, der mehr als 60 Tage Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen, und dabei kein Leitender Angestellter sind, also keine direkt unterstellten Mitarbeiter haben und auch keine Prokura haben, so gibt es einen sehr interessanten Spezialfall - Steuererstatung für deutsche Grenzgaenger

Das bedeutet, Sie erhalten Sie von der Kantonalen Steuerbehörde Steuern zurück, für alle die Reisetage (Übernachtungen), die Sie ausserhalb der Schweiz hatten. Sollte die kantonale Steuerbehörde die Erstattung nicht automatisch vornehmen, so fragen Sie danach.


Wie soll man das verstehen? würde das dan heissen für alle Tage wo ich im Ausland bin, muss ich keine Steuern zahlen...nicht in der Schweiz und nicht in Deutschland??? Wo zahl ich die Steuern dann?

mit freundlichen Grüssen