Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?  (Gelesen 18327 mal)

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Offline Zaren

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« am: 14. Mai 2007, 16:43:43 »
Hallo alle zusammen,

also nun wohne ich schon seit 3 Jahren in Frankreich und werde auch nach französischem Recht versteuert. Also alles noch wunderbar.
Ich habe arbeite in einer Branche welches nicht immer im Grenzgebiet tätig ist. In der letzten Firma, welche es seit Januar diesen Jahres nicht mehr gibt, hat irgendwie nicht wirklich auf die 45 Tage geachtet oder es hatte gerade gereicht.

Nun arbeite ich in der selben Branche nur in einer anderen Firma und diese achtet penibel auf die 45 Tage.

Meine Frage nun und vor allem wo das steht?

Ich fahre zu unserer Niederlassung welche noch im Grenzgebiet liegt und von dort aus fahren wir weiter mit Firmenfahrzeugen z.b. nach Einsiedlerhof zum Arbeiten.

Was gilt nun der Firmensitz zudem ich immer hinfahren und jeden Abend heimkehren oder der tatsächliche Arbeitsort, also z.B. Einsiedlerhof?

Danke Gruss Zaren

Offline Matthias Sonntag

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #1 am: 14. Mai 2007, 17:28:38 »
Hallo Zaren,
das muß im Einkommenssteuergesetzt stehen, wir hatten gerade einen Lohnsteuerprüfer da, und der hat die gleiche Aussage getätigt. Die Regelung muß relativ neu sein.
Gruß Matthieu

Offline Matthias Sonntag

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #2 am: 14. Mai 2007, 17:30:31 »
Sorry, hatte ich noch vergessen: bei den 45 Tagen geht es um volle Tage, d.h. jeder Tag, an dem Du nicht vollständig von Frankreich abwesend bist, zählt nicht zu diesen Tagen.
GrußMatthieu

Offline Zaren

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #3 am: 14. Mai 2007, 17:42:34 »
Hallo Matthieu,

danke für die schnelle Antwort, welche Regelung genau meinst du denn? Die mit den 45 Tagen? Weisst du wo ich Lesematerial für das Einkommenssteuergesetz finde?

Danke gruss Zaren

Offline Marco

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #4 am: 14. Mai 2007, 22:01:52 »
die 45-tage regelung ist nicht neu. such mal in diesem forum nach "tage" oder "regel"... da müsste auch ein link zu finden sein, den ich mal gesucht hatte. hinter diesem link geht's zu den gesetzestexten.

grüße,
marco

Guest

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #5 am: 15. Mai 2007, 15:37:42 »
Die 45-Tage-Regelung
In der Verständigungsvereinbarung mit der französischen Steuerverwaltung wurde festgelegt: Es ist derjenige Grenzgänger, der in der Grenzzone
seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet und regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Gelingt es einem Arbeitnehmer
nicht, arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurückzukehren oder ist er z.B. im Vertrieb beschäftigt und an Orten außerhalb der Grenzzone tätig, dann geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn:
1) der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht
zum Wohnsitz zurückkehrt oder
2) außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist oder
3) falls der Arbeitnehmer nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist – die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit
außerhalb der Grenzzone 20 % der gesamten Werktage bzw. Arbeitstage im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (der Arbeitsverhältnisse)
nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betragen. Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr.

Bei der Ermittlung der 45 Arbeitstage werden nur ganze Tage der Tätigkeit außerhalb der deutsch-französischen Grenzzone erfasst. Nach Auffassung des BFH kommt es nicht darauf an, in welchem stundenweisen Umfang der Arbeitnehmer sich tatsächlich außerhalb der Grenzzone aufhält und ob und in welchem Umfang er von seinem Arbeitgeber ein Tagegeld erhält. „Der Arbeitnehmer mit Wohnsitz im französischen und mit Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet, der an mehr als 45 Arbeitstagen außerhalb der´Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, unterliegt nicht als Grenzgänger gemäß Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich der französischen Besteuerung. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass zu den Tagen der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone nur ganze Arbeitstage zählen, und dass es weder darauf ankommt, in welchem Umfang der Arbeitnehmer außerhalb der Grenzzone tätig ist, noch ob und in welchem Umfang ihm der Arbeitgeber für eine Dienstreise außerhalb der Grenzzone ein Tagegeld gewährt“. Bei mehrtägigen Dienstreisen werden die Hin- und Rückreisetage stets zu den Nichtrückkehrtagen gerechnet.

Ich hoffe, das hilft ein bisschen.
Grüße,
Thorsten

Offline Marco

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #6 am: 15. Mai 2007, 16:46:15 »
hi thorsten,

ich nehm das mal ins wiki mit auf. :-)

EDIT: steht jetzt unter http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/45-Tage_Regelung

danke und grüße,
marco

Offline Zaren

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Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #7 am: 15. Mai 2007, 17:16:47 »
Danke für die Hilfe!!!

Gruss Zaren

Offline thomsel

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #8 am: 09. März 2008, 13:19:55 »
Hallo Zusammen,

inder 45-Tage Regel heisst es ja "Es ist nicht ernstlich zweifelhaft (...) dass nur ganze Arbeitstage zählen". Wo steht denn geschrieben, was ein ganzer Arbeitstag ist. Ich habe schon die Aussage gehört, das seien 12 Stunden. Ist das korrekt? Ich muss das meinem Arbeitgeber schriftlich geben, deshalb wäre ein Hinweis auf einen Gesetzestext hilfreich...

Viele Grüße, Thomas

Offline noba0000

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #9 am: 09. März 2008, 17:39:05 »
Hallo!
Ich verstehe das Problem nicht so ganz!
Ich dachte immer es käme auf die Tage an, die man nicht nach Arbeitsende nach Frankreich zurückkehrt!?
Wenn im Arbeitsvertrag die Beschäftigungsstelle mit der Firmenadresse innerhalb der Grenzgängerzone liegt sehe ich nicht wirklich ein Problem. Was macht denn ein z.B. Busfahrer der innerhalb der Zone bei einer Firma beschäftigt ist und dessen Touren außerhalb der Zone verlaufen (der ist doch auch weiterhin Grenzgänger) oder, anderer Fall, Arbeiter, die auf Montage außerhalb der Zone liegen und jede Nacht an Ihren Wohnort in Frankreich zurückkehren und deren Arbeitsstelle innerhalb der Grenzgängerzone liegt? Oder was machen Piloten die täglich die Strecke Saarbrücken Berlin fliegen? Wichtig ist denke ich der Firmensitz in diesem Fall und aber vor allem die Wahrscheinlichkeit jeden Abend an seinen Wohnsitz zurückkehren zu können (was ab einer gewissen Strecke die man zurücklegen muss wahrscheinlich einfach nicht mehr möglich ist).
Habe ich einen Denkfehler?
Danke!



Offline thomsel

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #10 am: 10. März 2008, 08:19:04 »
Hallo,

das ist genau der Punkt, den ich klären möchte. Bisher war ich auch der Auffassung, dass nur die Tage zählen, die man nicht wieder nach Frankreich zurückkehrt. Der Steuerberater der Firma für die ich tätig bin, deutet das aber anders. Wenn ich beispielsweise morgens 9.00Uhr nach Frankfurt fahre und um 18.00Uhr wieder an meinem Wohnort in Frankreich bin, wäre das ein ganzer Arbeitstag, an dem ich ausserhalb der Grenzzone tätig war.
Relevant ist im Übrigen nur der normale Arbeitsort, nicht der Sitz des Unternehmens (Aussage der Arbeitskammer Saarbrücken). Ich bin im Vertrieb normalerweise und lt. Arbeitsvertrag im Saarland und angrenzenden Rheinland-Pfalz tätig, muss aber ab und zu auch mal ins Rhein- Main Gebiet.
Deshalb meine Frage, was ein "ganzer Arbeitstag" ist und wo ich so etwas schriftlich finden kann.

Viele Grüße, Thomas

Offline Marco

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #11 am: 10. März 2008, 11:05:44 »
hi,

könnte man davon nicht ein paar dinge auch im wiki eintragen? :-)

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/45-Tage_Regelung

Grüße,
Marco

Offline thomsel

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #12 am: 10. März 2008, 17:07:12 »
Klasse Ralph, genau was ich gesucht hab. Damit bin ich fein raus bei meinem Arbeitgeber und alles bleibt beim Alten =D

Der Link gehört tatsächlich ins Wiki! Das mach ich.

Gruß, thomsel

Offline Zaren

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #13 am: 11. März 2008, 19:03:04 »
Hallo Ralph,

super Seite, dann habe ich das Problem ja so gut wie aus der Welt :) Aber was anderes dazu. Muss das irgendwie vermerkt sein, dass ich im Büro war? Wir schreiben ja Stundenzettel, wo nur der Arbeitsort drauf steht. Brauche ich fürs Büro dann einen extra Zettel?

Gruss Zaren

Offline Zyxxan

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Re: Grenzgängerstatus - wer kann noch helfen?
« Antwort #14 am: 19. März 2008, 14:32:44 »
Hallo zusammen!

ich bin neu in diesem Board und möchte meinen Dank aussprechen für alle die sich hier wirklich rege dran beteiligen!

Ich habe schon öfters darin gelesen und habe für mich nun auch die Entscheidung getroffen, Deutschland den Rücken zu kehren, zumindest wohnorttechnisch!

Doch zum Status des Grenzgängers möchte ich hier eine interessante Frage zur Diskussion stellen!

Auch ich bin im Außendienst tätig! Entgegen der Beispiele die vorher disskutiert wurden sehe ich die Firma vieleicht 1x im Jahr von Innen!
Ansonsten habe ich ein home-office, d.h. mein Büro ist zu Hause. Von diesem aus beginne ich meinen Arbeitstag und kehre jeden Tag wieder dorthin zurück, außer ich bin auf Tagungen oder Messen oder Kongressen (zusammen höchstens 20 Tage im Jahr!)

So nun zu den 45 Tagen,

1.)Wenn ich von meinem Büro (zukünftiges home office in Frankreich) in der 30 km Grenzzone in D arbeite und abend zurück nach F in meine Büro fahre zählt es nicht zu der 45 Tage Regelung! Oder?

2.)Was ist aber, wenn ich von meinem Büro in die Grenzzone fahre dort meine Kunden Besuche, anschließend die Grenzzone verlasse, dort ebenfalls Kunden besuche, dann wieder zurückfahre in mein Büro und Wohung nach Frankreich? 45 Tage ja oder nein?

3.)  gleiches Bsp. wie 2.) aber bevor ich nach Hause in mein Büro nach Frankreich fahre, nochmals einen Besuch in der Grenzzone abwickle? Wie seht es dann aus, 45 Tage ja oder nein?

Ich bin gespannt auf Ihre Beiträge!

Viele Grüße
Zyxxan