Diese Gerüchte machen wirklich alle paar Jahre die Runde -- zuletzt als 2004 die Grenzgängerregelung zwischen Belgien und Deutschland geändert wurde. Etwas über konkrete Fortschritte in den bilateralen Gespräche zwischen Deutschland und Frankreich in diese Richtung habe ich aber auch seit 2004 nicht mehr gehört/gelesen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Finanzministerium da gerne was ändern möchte. Als die Doppelbesteuerungsregelung eingeführt wurde, rechnete man damit, dass sich die Grenzgängerzahlen zwischen beiden Staaten etwa die Waage halten würden. Es kam aber ja deutlich anders: aus dem Saarland und der Pfalz pendeln derzeit lediglich etwa 1100 Menschen
nach Lothringen. Den
umgekehrten Weg gehen aber 23.400 Menschen (Stand:
2004). Von diesen 23.400 haben etwa 7000 Menschen einen deutschen Pass. (Stand:
2005). Im Elsaß dürfte die Lage noch "dramatischer" aussehen.
Da gehen den deutschen Finanzbehörden natürlich Unsummen flöten und der französische Staat freut sich. Die Frage ist halt, welche Forderungen würde Frankreich stellen, falls Deutschland eine Änderung der Grenzgängerbesteuerung durchsetzen wollte. Einige Jahre Ausgleichszahlungen wie in Belgien wären wohl das mindeste. Dazu dann noch einige typische politische "Eine Hand wäscht die andere"-Deals auf EU-Ebene. Und hier ist der Knackpunkt: Kann und will sich Deutschland derartige Ausgleichszahlungen leisten?
Meine (unfundierte) Einschätzung: Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) dürfte von diversen deutschen Politikern aus allen politischen Lagern immer mal wieder gefordert werden (vor allem in Sommerlöchern). Aber Frankreich muss eben jeder Änderung zustimmen und das wird nicht billig. Die Verhandlungen dürften da einige Zeit in Anspruch nehmen, außerdem tritt sowas ja auch nicht von heute auf morgen in Kraft. Vor 2010 würde ich nicht damit rechnen -- aber jeder muss selbst entscheiden, ob er das "Risiko" auf sich nimmt. Sollte es wirklich mal dazu kommen, dürften die Grundstückspreise im Grenzgebiet jedenfalls reichlich durcheinandergewirbelt werden...
1999 gab es mal eine
Stellungnahme der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks mit folgendem Wortlaut:
Die Revision des Abkommens ist beabsichtigt. Dabei wird jedoch angestrebt, die geltende Grenzgängerregelung aufzuheben und durch die ausschließliche Besteuerung im Tätigkeitsstaat zu ersetzen. Dies würde im Regelfall auch zu einer gleichen steuerlichen Belastung der in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer und der aus Frankreich einpendelnden Arbeitnehmer führen.
[...]
Nach der von deutscher Seite angestrebten Revision der geltenden Grenzgängerregelung mit dem Ziel der ausschließlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Tätigkeitsstaat würde sich eine zusätzliche Regelung zur Vermeidung von Nachteilen für die betroffenen Arbeitnehmer, wie sie sich zur Zeit durch den Wechsel des Besteuerungsrechts von dem einen an den anderen Staat ergeben können, erübrigen.
Dann wurde Ende 2001 zwar das DBA geändert, aber das Besteuerungsprinzip wurde nicht geändert. Ich vermute mal, dass Frankreich nicht an einem weitergehenden Entgegenkommen interessiert war.
2004 gab es eine erneute
Stellungnahme, diesmal durch den Parlamentarischen Staatssekretär Karl Diller:
Die Bestimmungen des Artikels 13 Abs. 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ermöglichen vielen Steuerpflichtigen, die im deutsch-französischen Grenzgebiet wohnen und im jeweiligen Grenzgebiet des anderen Staates einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, ihre Einkommensteuer ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat zu entrichten. Diese Regelung stellt für diesen Personenkreis damit eine erhebliche Vereinfachung dar. Die Bundesregierung begrüßt diese Regelung ausdrücklich.
Probleme bestehen derzeit darin, dass die Grenzgängerregelung nicht einheitlich ausgelegt wird. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung steht das Bundesministerium der Finanzen in Verbindung mit den Finanzministerien der betroffenen Länder und mit dem französischen Finanzministerium.
Das war aber noch in der letzten Legislaturperiode und bezog sich wohl auch mehr auf die 183-Tage Regelung. Seit dem Regierungswechsel gab es keine im parlamentarischen Betrieb dokumentierten Aussagen zu diesem Thema.