Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?  (Gelesen 7302 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Olli

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« am: 18. Juli 2006, 00:15:35 »
Salü, wie man im Saarland zu sagen pflegt ;o)

Ich habe vor mir ein Häuschen bei Saargemünd zu bauen und dorthin zu ziehen wenn es fertig ist.
Möchte aber weiterhin im Saarland berufstätig zu bleiben.
Jetzt habe ich aber schon von einigen Leuten gehört, daß sich das Ganze in Zukunft ändern soll, mit dem Steuervorteil als Grenzgänger. Sprich, daß der deutsche Staat sich die Steuern von den Grenzgängern eben wieder anders zurückholen will. Keine Ahnung was da genau passieren soll. Allerdings sollte es danach keinen Anreiz mehr geben nach Frankreich zu ziehen und in Deutschland zu arbeiten. Zumindest aus finanzieller Sicht.
Ich versuche jetzt schon seit Tagen etwas in Erfahrung zu bringen, ob da wirklich etwas dran ist, oder ob es sich dabei nur um Gerüchte von Neider handelt, die sich nur nicht trauen einen solchen Schritt zu wagen.
Wenn es aber so sein sollte, habe ich unter Umständen ein Problem mit meiner Finanzierung des Hauses, da der steuerliche Vorteil komplett in die Finanzierung mit eingerechnet wurde.

Wenn also Jemand etwas genauere weiß...

Es fiel auch schon mal eine Jahreszahl wie 2010, ab der es eine gravierende Änderung geben soll.

Gruß an Alle!

Olli

Offline Marco

  • Administrator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.226
    • Profil anzeigen
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« Antwort #1 am: 20. Juli 2006, 01:40:20 »
mir ist nichts bekannt, aber solche "gerüchte" hört man schon seit jahren. wer so was behauptet konnte mir bisher jedenfalls niemals eine quelle nennen. frag doch mal nach, woher die das so wissen :-).

was in ein paar jahren sein wird, weiss man nie. so auch hier natürlich nciht. vor einem jahr wusste in deutschland auch noch niemand etwas von einer mehrwertsteuererhöhung, zumindest nicht bei der spd.

vor veränderungen im leben ist man eben niemals sicher.

grüße,
marco

Guest

  • Gast
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« Antwort #2 am: 26. Juli 2006, 12:19:33 »
Hallo,
ich seh das genau so, die Dialoge mit denen, die den "A.... nicht hochkriegen" sind doch immer die gleichen. Wenn sie einen genug als „Steuerflüchtling“ diffamiert haben und nix mehr weiter zu sagen wissen, kommt immer das geunke dass sich das ja alles ändern soll....
Ich hör das schon seit 9 Jahren (seit ich ins Saarland gekommen bin) und ich ärgere mich, dass ich mich am Anfang sogar davon ins Bockshorn habe jagen lassen.
Die Steuersituation in Frankreich gibt mir erstmals die Möglichkeit etwas für meine Altersabsicherung zurückzulegen. Was mir bei einem durchschnittlichen Gehalt in Deutschland nicht möglich wäre!

Jeder Monat zählt ins eigene Portmonee. Und wenn sich das irgendwann mal ändert – ist doch egal - das bis dahin gesparte Geld habe ich in der Zwischenzeit schön angelegt.

Grüße Ida

Guest

  • Gast
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« Antwort #3 am: 26. Juli 2006, 14:57:39 »
hallo,
ich bin auch am überlegen, mir in frankreich eigentum anzuschaffen. jetzt habe ich auch gerade gehört, daß sich mit den steuervorteilen was ändern soll. aber auch mal wieder ohne eine quelle zu nennen.
bin jetzt etwas verunsichert, denn bei mir wurde, wie bei ida, die steuerersparnis auch in die finanzierung mit eingerechnet ...

grüsse
marco

Offline sab

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 58
    • Profil anzeigen
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« Antwort #4 am: 26. Juli 2006, 19:46:22 »
Diese Gerüchte machen wirklich alle paar Jahre die Runde -- zuletzt als 2004 die Grenzgängerregelung zwischen Belgien und Deutschland geändert wurde. Etwas über konkrete Fortschritte in den bilateralen Gespräche zwischen Deutschland und Frankreich in diese Richtung habe ich aber auch seit 2004 nicht mehr gehört/gelesen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass das deutsche Finanzministerium da gerne was ändern möchte. Als die Doppelbesteuerungsregelung eingeführt wurde, rechnete man damit, dass sich die Grenzgängerzahlen zwischen beiden Staaten etwa die Waage halten würden. Es kam aber ja deutlich anders: aus dem Saarland und der Pfalz pendeln derzeit lediglich etwa 1100 Menschen nach Lothringen. Den umgekehrten Weg gehen aber 23.400 Menschen (Stand: 2004). Von diesen 23.400 haben  etwa 7000 Menschen einen deutschen Pass. (Stand: 2005). Im Elsaß dürfte die Lage noch "dramatischer" aussehen.

Da gehen den deutschen Finanzbehörden natürlich Unsummen flöten und der französische Staat freut sich. Die Frage ist halt, welche Forderungen würde Frankreich stellen, falls Deutschland eine Änderung der Grenzgängerbesteuerung durchsetzen wollte. Einige Jahre Ausgleichszahlungen wie in Belgien wären wohl das mindeste. Dazu dann noch einige typische politische "Eine Hand wäscht die andere"-Deals auf EU-Ebene. Und hier ist der Knackpunkt: Kann und will sich Deutschland derartige Ausgleichszahlungen leisten?

Meine (unfundierte) Einschätzung: Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) dürfte von diversen deutschen Politikern aus allen politischen Lagern immer mal wieder gefordert werden (vor allem in Sommerlöchern). Aber Frankreich muss eben jeder Änderung zustimmen und das wird nicht billig. Die Verhandlungen dürften da einige Zeit in Anspruch nehmen, außerdem tritt sowas ja auch nicht von heute auf morgen in Kraft. Vor 2010 würde ich nicht damit rechnen -- aber jeder muss selbst entscheiden, ob er das "Risiko" auf sich nimmt. Sollte es wirklich mal dazu kommen, dürften die Grundstückspreise im Grenzgebiet jedenfalls reichlich durcheinandergewirbelt werden...

1999 gab es mal eine Stellungnahme der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks mit folgendem Wortlaut:

Zitat
Die Revision des Abkommens ist beabsichtigt. Dabei wird jedoch angestrebt, die geltende Grenzgängerregelung aufzuheben und durch die ausschließliche Besteuerung im Tätigkeitsstaat zu ersetzen. Dies würde im Regelfall auch zu einer gleichen steuerlichen Belastung der in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer und der aus Frankreich einpendelnden Arbeitnehmer führen.
[...]
Nach der von deutscher Seite angestrebten Revision der geltenden Grenzgängerregelung mit dem Ziel der ausschließlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Tätigkeitsstaat würde sich eine zusätzliche Regelung zur Vermeidung von Nachteilen für die betroffenen Arbeitnehmer, wie sie sich zur Zeit durch den Wechsel des Besteuerungsrechts von dem einen an den anderen Staat ergeben können, erübrigen.
Dann wurde Ende 2001 zwar das DBA geändert, aber das Besteuerungsprinzip wurde nicht geändert. Ich vermute mal, dass Frankreich nicht an einem weitergehenden Entgegenkommen interessiert war.


2004 gab es eine erneute Stellungnahme, diesmal durch den Parlamentarischen Staatssekretär Karl Diller:

Zitat
Die Bestimmungen des Artikels 13 Abs. 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ermöglichen vielen Steuerpflichtigen, die im deutsch-französischen Grenzgebiet wohnen und im jeweiligen Grenzgebiet des anderen Staates einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, ihre Einkommensteuer ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat zu entrichten. Diese Regelung stellt für diesen Personenkreis damit eine erhebliche Vereinfachung dar. Die Bundesregierung begrüßt diese Regelung ausdrücklich.

Probleme bestehen derzeit darin, dass die Grenzgängerregelung nicht einheitlich ausgelegt wird. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung steht das Bundesministerium der Finanzen in Verbindung mit den Finanzministerien der betroffenen Länder und mit dem französischen Finanzministerium.
Das war aber noch in der letzten Legislaturperiode und bezog sich wohl auch mehr auf die 183-Tage Regelung. Seit dem Regierungswechsel gab es keine im parlamentarischen Betrieb dokumentierten Aussagen zu diesem Thema.

Guest

  • Gast
Grenzgängerstatus und Steuervorteil - Wie lange noch?
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2006, 17:07:55 »
Hallo Olli

ich kann dir nur raten: mach was du vorhast. Ich bin vor über 10 Jahren nach Lothringen gezogen- damals schon gab es die gleichen Gerüchte wie heute. Ich habe stets argumentiert, dass jeder Monat an dem sich nichst ändert für mich arbeitet. Inwischen sind über 10 Jahre vergangen, mein Haus wurde vom Steuervorteil (!!) allein bezahlt! Und geändert hat sich bis heute zu meinen Ungunsten- NICHTS.

Übriigens: wenn du Interesse hast- ich werde mein Haus bald verkaufen, um weiter in den Süden zu gehen. Bei Interesse...mail

Gruß Sven