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Autor Thema: Grenzgängerstatus erloschen?  (Gelesen 7778 mal)

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Offline Cocci1965

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Grenzgängerstatus erloschen?
« am: 30. Juni 2016, 19:02:02 »
An die Kollegen die auch den  Grenzgänger Status haben....  oder besser hatten?

Habt ihr den Artikel aus der Badischen Zeitung gelesen? :o

http://www.badische-zeitung.de/ortenaukreis/nachteil-fuer-deutsche-grenzgaenger--123082090.html

Kann jemandem was dazu sagen ?

Gruss Cocci

banjo

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #1 am: 30. Juni 2016, 19:18:17 »
Ja, das ist so, wurde hier im Forum auch schon diskutiert, such mal danach.
Die Geister streiten sich derzeit noch darum, welcher Arbeitgeber als gemeinnützig (ohne Gewinnerzielungsabsichten) gewertet wird. Bei gGmbHs, was viele Krankenhäuser sind, dürfte es wohl klar sein.

Offline Cocci1965

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #2 am: 30. Juni 2016, 19:38:27 »
Hallo Dirk
Sorry habe nichts dazu finden können
Bin neu hier...nach welchen Stichwort muss ich suchen ??


Offline Cocci1965

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #4 am: 30. Juni 2016, 19:54:04 »
Danke Dirk für den Link :winkerwinker:
Also wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Angestellten beim öffentlichen Dienst in Deutschland betroffen.

banjo

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #5 am: 30. Juni 2016, 20:01:54 »
das war schon immer so. Nun kommen noch die Arbeitnehmer im 'quasi öffentlichen Dienst' (Krankenhäuser, Kindergärten etc) hinzu, sofern diese als gemeinnützig eingestuft werden.
Ein öffentliches städtisches Krankenhaus gehört dazu, eine private Rehaklinik nicht.

Offline Schnaeggschje

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #6 am: 04. Juli 2016, 09:39:37 »
Ja, das ist so, wurde hier im Forum auch schon diskutiert, such mal danach.
Die Geister streiten sich derzeit noch darum, welcher Arbeitgeber als gemeinnützig (ohne Gewinnerzielungsabsichten) gewertet wird. Bei gGmbHs, was viele Krankenhäuser sind, dürfte es wohl klar sein.

Hallo Dirk,

wenn ich dein Post richtig verstehe, wäre es also schon klar, daß den gGmbH`s keine Gewinnerzielung unterstellt wird und die Mitarbeiter somit ihren Grenzgängerstatus verlieren?
Mich würde mal interessieren wo diese Aussage herkommt.

Vielen Dank vorab.
Gruß
Schnaeggschje

banjo

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #7 am: 04. Juli 2016, 10:56:37 »
Das geht direkt aus dem geänderten DBA zw. D und F hervor, zumindest solange der Arbeitnehmer nicht die französische Staatsbürgerschaft hat und in D beschäftigt ist, siehe z. Bsp.

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/%C3%84nderung_des_DBA_Frankreich_oder_das_neue_DBA_Frankreich/$FILE/EY-Avenant-Convention-Fiscale-France-Allemagne-DE-Version-31-Mars-2015.pdf

Artikel 14 (1) und vor allem der geänderte 14 (3).

Eine rechtliche Einordnung/Bewertung (eines mir bekannten Anwalts) mit Beispielen findest Du hier:
http://www.cec-zev.eu/fileadmin/user_upload/cec-zev/PDF/infoabend/Skript_Vortrag_zum_DBA_Frankreich_Art._14.pdf



Offline Schnaeggschje

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #8 am: 04. Juli 2016, 11:21:13 »
Diese beiden Links sind mir bekannt, doch wenn die Rechtslage nach diesen beiden Links so eindeutig wäre, dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Im Gegenteil... ich bin zum 01.06.16 nach F umgezogen und habe nun einen ganz normalen Steuerbefreiungsbescheid bekommen, obwohl man mir telef. beim FA SB mitteilte, daß ich nur einen befristeten Bescheid bis 31.12.16 bekommen würde mit einem entsprechenden "Vorbehaltsvermerk".

Mag sein, daß ich als Betroffene mir das noch etwas "schön reden" möchte ;-) aber ich glaube noch nicht daran, daß die gGmbH´s raus sind.

banjo

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #9 am: 04. Juli 2016, 11:30:16 »
Tja, das kann ich Dir auch nicht sagen, ich bin aber sicher, dass es kommen wird. Gerade die Gemeinnützigkeit (= keine Gewinnerzielungsabsicht) ist ja der Punkt, auf den sich die DBA-Änderung direkt bezieht.
Gefährlich für euch wird's, wenn Ihr in D rückwirkend zahlen müsst und F die Vorauszahlung noch nicht zurückerstattet hat....

Offline pifolog

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #10 am: 04. Juli 2016, 22:59:35 »
Auch nach Änderung regelt der Artikel 14 DBA lediglich die Besteuerung von Bezügen aus öffentlichen Kassen.
Das heißt ganz einfach:

1. Davon überhaupt nicht betroffen sind Arbeitnehmer von Privatunternehmen. (AG, GmbH, KG, Einzelfirmen).
2. Bedienstete, deren Arbeitgeber der Staat ist, ein Land, eine Kommune oder eine Juristische Person des öffentlichen Rechts (Anstalt,  Körperschaft) versteuern ihre Bezüge im Arbeitsland.
3. Ausnahmen von Punkt 2 gibt es bei der Nationalität des Arbeitnehmers oder, wenn der Arbeitgeber mit Gewinnabsichten tätig ist. Dann wird im Wohnland versteuert.(Paradebeispiel: Als Anstalten des öffentlichen Rechts werden den Sparkassen Gewinnabsichten zugebilligt, den Universitäten und Rundfunkanstalten jedoch nicht.)
4. Konnte man bislang streiten ob Kliniken, Kindergärten, die öffentlich-rechtlich organisiert sind, gewinnorientiert arbeiten, ist das mit Änderung des Artikel 14 steuerlich geklärt. Nein, sie arbeiten nicht so.

Fazit: Grenzgänger kann man sein als Beschäftigter beim Caritasklinikum Saarbrücken. Beim Uniklinikum des Saarlandes nicht, (es sei denn man ist Franzose und nicht Deutscher).

Offline soso

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #11 am: 05. Juli 2016, 09:59:42 »
Fazit: Grenzgänger kann man sein als Beschäftigter beim Caritasklinikum Saarbrücken. Beim Uniklinikum des Saarlandes nicht, (es sei denn man ist Franzose und nicht Deutscher).
Sicher was Caritasklinikum angeht? Caritas = katholische Kirche = Körperschaft des öffentlichen Rechts, genauergenommen 'nicht-öffentliche Körperschaft des öffentlichen Rechts'.

Offline Schnaeggschje

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #12 am: 05. Juli 2016, 15:49:38 »
"Sicher" kann sich in der momentanen Situation keiner sein.
Die Ausführungen des Rechtsanwaltes sind seine Interpretationen.

Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Von daher werden wir es wohl erst erfahren, wenn es von offizieller Seite eine genaue Definition dieser Änderung gibt.

Fazit: abwarten :-)

Offline pifolog

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #13 am: 05. Juli 2016, 18:17:54 »
dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Auf die Frage hast du von mir eine eindeutige Antwort bekommen. Gut, die musst du nicht glauben, wenn du nicht willst. Aber hast du schon eine andere nachvollziehbare Erklärung erhalten?

Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Nee im Gegenteil. Weil es eindeutig und sicher ist, haben eben nicht alle die Kündigung bekommen.

Zur Caritasklinik Saarbrücken:
Die ist eine GmbH. (Sonst hätte das Beispiel ja nicht gepasst.) Das findet man oft bei Kirchens im Gesundheitsbereich. Außen ein heiliges mildtätiges Mäntelchen, darunter stinknormal privatwirtschaftliche Organisation und Management.

Offline Schnaeggschje

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #14 am: 05. Juli 2016, 19:53:27 »
dann frage ich mich, warum den MA der städtischen Kliniken (Uniklinik, Forensik usw) bereits der Status schriftlich aberkannt wurde (scheint ja hier eindeutig gewesen zu sein)  und den MA der gGmbH´s noch nicht?

Auf die Frage hast du von mir eine eindeutige Antwort bekommen. Gut, die musst du nicht glauben, wenn du nicht willst. Aber hast du schon eine andere nachvollziehbare Erklärung erhalten?

hööö? hab ich was verpasst?Ich glaub wir reden hier etwas aneinander vorbei.
Dann erklär ich´s mal genauer:
Fakt ist, daß die Mitarbeiter der kommunalen Kliniken den Status im Februar diesen Jahres schriftlich aberkannt bekommen haben.
Dirk schrieb er sei sich sicher, daß das auch auf die gGmbH´s zutreffen wird. Also nochmal die Frage... wenn das sooo sicher ist, wie er sagt, dann hätten die MA der gGmbH´s doch auch gleich eine Abkündigung ihres Status bekommen müssen. Da das (noch) nicht der Fall ist, scheint es also bei den Behörden derzeit ebenso noch unklar zu sein, welche Krankenhäuser denn noch unter die Regelung fallen.


Wäre das alles so eindeutig und sicher, dann hätten wir definitiv alle schon die Kündigung des Grenzgängerstatus bekommen.

Nee im Gegenteil. Weil es eindeutig und sicher ist, haben eben nicht alle die Kündigung bekommen.

Dieser These zufolge heisst das also daß ich als MA der gGmBh noch nichts bekommen habe, bekomme ich auch nichts mehr und behalte meinen Grenzgängerstatus?

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