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Autor Thema: Grenzgängerstatus erloschen?  (Gelesen 7774 mal)

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Offline pifolog

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #15 am: 05. Juli 2016, 21:11:52 »
Mensch Schnaeggschje, was ist da nicht zu verstehen??

Ist dein Arbeitgeber eine juristische Person des Privatrechts -wie in deinem Beispiel eine GmbH- , dann betrifft dich die Änderung des Artikel 14 überhaupt nicht. Du bleibst Grenzgänger.
Ist dein Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts – Beispiel Uniklinikum des Saarlandes als Anstalt des öffentlichen Rechts- dann dürfen die Bezüge in Zukunft nicht mehr in F versteuert werden egal ob mit oder ohne Gewinnstreben.
In beiden Fällen sind es Krankenhäuser doch es kommt schlicht und einfach auf die Rechtsform des Arbeitgebers an. Nur die macht den Unterschied.
Das erzähle ich hier im Forum seit über 5 Jahren durchgängig. Und das stimmt bis heute immer noch.

So, und was macht dich jetzt noch unsicher?
Du erwähnst eine abweichende Meinung von Dirk.
Ja und? Begründung? Ich kann keine erkennen.
Lass es mich mal höflich ausdrücken. Dirk und Aussagen zu Steuern sind nicht die besten Freunde.
Mich hat da noch nie was überzeugt.

banjo

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Re: Grenzgängerstatus erloschen?
« Antwort #16 am: 05. Juli 2016, 21:48:28 »
und unser pifolog - lass es mich höflich ausdrücken: der Schäuble unter den Foristen hier - hat uns seine Meinung zu gGmbHs in dieser Frage noch nicht kundgetan...