Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: mistermo am 17. August 2010, 08:09:07

Titel: Grenzgängerstatus - brauche bitte kurzfristig Hilfe
Beitrag von: mistermo am 17. August 2010, 08:09:07
Hallo Forum,

ich bitte um kurzfristige Hilfe aus den unten beschriebenen Gründen:

Ich wohne noch in F und war seit 2 Jahren Grenzgänger. Nun bin ich seit 01.08 in den Außendienst gewechselt, 300 km von der Grenzzone entfernt. Die Außendienststelle habe ich am 01.08 angetreten, wobei ich die erste Woche noch in der Grenzzone gearbeietet habe (täglich Rückkehr an den Wohnort F). Jetzt bin ich in der 2. und 3. Woche im Außendienst im Gebiet unterwegs (weit außerhalb der Grenzzone). Da ich noch keine definitive Wohnung in D an meinem neuen Beschäftigungsort gefunden habe, wohne ich MO - FR im Hotel und am W.E in F zu hause.
Ich habe von der "45 Tageregel" bereits 12 Tage aufgebraucht für Messen und längere Aufenthalte in Deutschland außerhalb der Grenzzone.

Mein Arbeitgeber möchte mich (nach RS mit dem Finanzamt) bereits zum 01.08 als steuerpfichtig in D melden, ist die korrekt?

Ich sehe den Sachverhalt so, dass obwohl ich im Außendienst bin, ja noch in F wohne und somit meine 45 Tage voll asschöpfen kann. Sind diese aufgebraucht, so muss ich in D versteuern, vorher nicht!

Wie sieht der Sachverhalt aus?

Danke!
Titel: Re: Grenzgängerstatus - brauche bitte kurzfristig Hilfe
Beitrag von: Ralph am 17. August 2010, 10:06:28
Hallo,

also die 45-Tage beziehen sich auf das ganze Jahr.
Das heißt das Du - wenn Du bis 31.7. als Grenzgänger unterwegs warst - ab 1.8. nur noch 19 Tage hättest. Gleichzeitig gelten die 45 Tage aber nur wenn Du Grenzgänger bis....und das bist Du ja seit 1.8. definitiv nicht mehr.

Die Grenzgängerbescheinigung gilt auch nur bis zu einem Arbeitsplatzwechsel - also hättest Du sowieso eine neue beantragen müssen.
Meiner Meinung nach bist Du also definitiv seit 1.8. kein Grenzgänger mehr und mußt daher auch richtigerweise in D versteuern.

Gruß Ralph