Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Uhu am 17. Februar 2017, 13:48:13

Titel: Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von: Uhu am 17. Februar 2017, 13:48:13
Ich wohne mit meiner Familie in Frankreich und arbeite in Deutschland. Ich habe Grenzgängerstatus, meine Frau ist noch in Elternzeit und hat kein Einkommen.
Im August gehen wir zurück nach Deutschland. Spätestens ab diesem Zeitpunkt fällt dann für mich der Grenzgängerstatus weg. Muss ich dann für Januar bis Juli die Steuern in Deutschland nachzahlen? Oder behalte ich bis zum Umzug meinen Grenzgängerstatus und diese Einkünfte bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt?
Weiß jemand was dazu?
Titel: Re: Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von: Ringel am 21. März 2017, 11:36:40
Nach meiner Erfahrung ist deine zweite Annahme richtig:
Zitat
Oder behalte ich bis zum Umzug meinen Grenzgängerstatus und diese Einkünfte bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt?

Allerdings zahlst du in F die Steuer nachschüssig, also aktuell die für 2016. Ab deinem Umzug hast du dann also noch zusätzlich die Steuer für D zu zahlen.

Tipp: warte mit deinem Umzug (deiner Ummeldung) bis 31.12.2017
siehe auch: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/sensation-keine-lohnsteuer-in-frankreich-fur-2017!/