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Autor Thema: Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland  (Gelesen 2741 mal)

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Offline Uhu

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Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland
« am: 17. Februar 2017, 13:48:13 »
Ich wohne mit meiner Familie in Frankreich und arbeite in Deutschland. Ich habe Grenzgängerstatus, meine Frau ist noch in Elternzeit und hat kein Einkommen.
Im August gehen wir zurück nach Deutschland. Spätestens ab diesem Zeitpunkt fällt dann für mich der Grenzgängerstatus weg. Muss ich dann für Januar bis Juli die Steuern in Deutschland nachzahlen? Oder behalte ich bis zum Umzug meinen Grenzgängerstatus und diese Einkünfte bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt?
Weiß jemand was dazu?

Offline Ringel

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Re: Grenzgängerstatus bei Rückkehr nach Deutschland
« Antwort #1 am: 21. März 2017, 11:36:40 »
Nach meiner Erfahrung ist deine zweite Annahme richtig:
Zitat
Oder behalte ich bis zum Umzug meinen Grenzgängerstatus und diese Einkünfte bleiben steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt?

Allerdings zahlst du in F die Steuer nachschüssig, also aktuell die für 2016. Ab deinem Umzug hast du dann also noch zusätzlich die Steuer für D zu zahlen.

Tipp: warte mit deinem Umzug (deiner Ummeldung) bis 31.12.2017
siehe auch: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/sensation-keine-lohnsteuer-in-frankreich-fur-2017!/