Grenzgaenger Forum

Autor Thema: CSG - CDRS  (Gelesen 4619 mal)

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Offline Saarbrücker

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CSG - CDRS
« am: 28. September 2016, 14:08:35 »
Hallo,
wir haben die Steuererklärung bekommen und es wurden die CSG und CDRS berechnet, die wir zu zahlen haben. :xc:
Frage:
Hat jemand schon mal Einspruch eingelegt und wie lief das ab?
Gibt es einen Vordruck?
Freue mich auf Eure Antworten. :doppeld:

Saarbrücker

Offline Eliott

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #1 am: 29. September 2016, 09:06:53 »
Was ist CSG?
Was ist CDRS?

Irgendwas mit Sozialabgaben oder?

Wenn du uns mit mehr Daten Füttern würdest, könnten wir vielleicht unterstützen.

Einspruch schriftlich, warum so kompliziert?
Meist endet das nur in einer Flut von Briefen, mails, Missverständnissen etc..
Mach einfach einen Termin beim Finanzamt, die nette Dame wird dir dann alles erklären.
Hatten wir auch schon einmal, da hatten wir was falsch ausgefüllt.
Meiner Erfahrung nach sind die fr. Finanzämter diesbezüglich sehr hilfsbereit.
Grüße

Offline Frontalier

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #2 am: 29. September 2016, 16:26:05 »
Hallo zusammen,

habe wegen dieser Thematik am 18.08.2016 auch unter der Rubrik das Thema angesprochen und noch keine Antwort erhalten..
Ich habe mich eingelesen und der Abzug ist wie in meinem Artikel beschrieben nicht rechtskonform.
Ein Einspruch muss eingelegt werden.. Man hat 2 Jahre Zeit..
Ich habe bisher noch keinen Einspruch eingelegt, werde es aber innerhalb der Frist tun... Dennoch wäre es schön wenn Saarbrücker und ich von Erfahrungswerten anderer benutzer des Forums Hilfestellung bekommen würden..

Gruß

Grenzgänger

Offline Frontalier

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #3 am: 29. September 2016, 16:27:03 »
auf welche Einkünfte wurden bei dir die Sozialabgaben abgeführt..?  Bei mir waren es Zins- und Mieterträge...

Offline spirou

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #4 am: 29. September 2016, 18:44:36 »
Hallo,

diese Abgabe wird in Frankreich auf Einkommen aus z.B. Mieten und Kapital erhoben und ist von jedem in F steuerpflichtigen zu bezahlen. Ich kann die Argumentation von grenzgaenger89 nicht nachvollziehen warum das eine Doppelbesteuerung sein soll, in D gibt es doch diese Steuer gar nicht. In D werden die Einkünfte aus Verm u. Verp. versteuert und darauf dann in F die CSG die eine franz. Sondersteuer zur Deckung des Krankenkassendefizits ist erhoben.
Und es ist ganz klar eine Steuer, deswegen ans Finanzamt zu bezahlen und keinesfalls eine  Sozialabgabe. Ergo ist man mit Zahlung der CSG nur den in F vermietenden gleichgestellt aber doch keinesfalls diskriminiert oder doppelt besteuert.

Grüße

Offline Saarbrücker

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #5 am: 30. September 2016, 07:11:55 »
Hallo Spirou,
lies bitte den Beitrag von Grenzgänger89 und den Anhang, dann wirst du verstehen um was es hier geht.
Und dann möchte ich bitten, dass das Thema nicht auseinander genommen wird, sondern wenn Möglich auf die Eröffnungsfrage geantwortet wird.
Hier der Link zu Beitrag von Grengänger89:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/soziale-abgaben-in-frankreich-trotz-grenzgangerstatus/

gruß der Saarbrücker

Offline spirou

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #6 am: 30. September 2016, 08:03:28 »
Hallo,

Widerspruch gegen den Steuerbescheid schriftlich und formlos an das zuständige Finanzamt mit Angabe der Steuernummer, am besten per Einschreiben oder via Internet bei impots.gouv auf« Ma messagerie sécurisée » dann « Ecrire à l'administration » Es gibt keinen Vordruck. Das Finanzamt muß innerhalb 6 Monaten nach Eingang reagieren. Wenn sie es nicht schaffen, können sie nochmal 3 Monate Nachfrist schriftlich bei dir beantragen. Kommt dann immer noch keine Antwort ist dein Widerspruch akzeptiert. Aber Achtung der Schuß kann auch in den Ofen gehen. Wenn sie den Widerspruch prüfen, werden sie deine  ganze Steuer prüfen und wenn da Unregelmäßigkeiten auftreten prüfen sie die letzten 3 Jahre.
Viel Glück

Offline Saarbrücker

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Re: CSG - CDRS
« Antwort #7 am: 30. September 2016, 11:43:19 »
 :doppeld:
Danke