Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerstatus  (Gelesen 13559 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline hexchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Grenzgängerstatus
« am: 24. August 2008, 09:13:33 »
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe ein Problem, ich wohne in Frankreich, arbeite außerhalb der 30 km Zone, meine Arbeitsstätte befindet sich 40 km Luftlinie von der Grenze entfernt. Ich kehre täglich an meinem Wohnort in Frankreich zurück. Das französische Finanzamt hat mir den Grenzgängerstatus erteilt und auch die Eures-Kommission sagt, das ich meine Steuern in Frankreich bezahle, allerdings in Deutschland verweigert man mir die Freistellungsbescheinigung. Was kann ich noch tun? Darf mir Deutschland die Freistellungsbescheinigung verweigern? Beide Länder bestätigen den Grenzgängerstatus im "Sinne" des DBA Artikel 13 Abs.5, geht denn das?  Frankreich erteilt den Grenzgängerstatus und Deutschland nicht, obwohl beide Länder sich auf das DBA Artikel 13 Abs.5 beziehen ?
Wer kann helfen ? muß ich einen internationalen Rechtsstreit auslösen ?

Viele Grüße
Euer hexchen

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #1 am: 25. August 2008, 09:42:46 »
Hallo,

es ist völlig unerheblich wieviele KM Luftlinie Dein Arbeitsplatz von der Grenze weg ist. Ausschlaggebend ist - ob er in der Liste steht die im DBA festgelegt ist.

http://crd-eures-lorraine.eu/site/etre_liste_fr_all.php#f_de

Steht er da nicht drin - bekommst Du kein Grenzgängerstatus.
Das da die Franzosen ein bisschen schneller bei der Sache sind liegt in der Natur der Sache. Ausschlaggebend ist aber das Finanzamt am Arbeitsort.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 25. August 2008, 23:34:40 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline hexchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #2 am: 25. August 2008, 21:01:58 »
Hallo Ralph,
Danke für die Info. Der Ort steht unter Landkreis auf der Liste. Ich hoffe, ich habe da eine Chance.
Viele Grüße
Hexchen

Offline hexchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #3 am: 25. August 2008, 21:41:22 »
Hallo Ralph,
sorry, mir ist noch etwa eingefallen, die Eures Kommission und zwar eine Frau Laforsch (Juristin) hat mir aber auch schriftl.mitgeteilt, das ich Grenzgänger im Sinne des DBA A 13 Abs.5 bin, da ich täglich an meinem Wohnort zurückkehre. Ich weiß auch aus der Erfahrung, dass Frankreich da auch nicht so schnell dabei ist und die Leute von der Eures, so denke ich, mich mit einer Antwort nicht in die "Welt" schicken, die letztendlich haltlos ist. Den Grenzgängerstatus zu verlieren hat für mich nicht nur erhebliche finanzielle Nachteile, ich müßte auch durch einen Umzug mein persönliches Umfeld verlassen, und da ist es doch mehr als ratsam, sich 100 % ig zu informieren, denn die Entscheidung aus Frankreich wegzuziehen, ist für mich eine Lebensentscheidung und nicht mehr rückgängig zu machen und wenn es, auch nur eine ganz geringe Chance gibt, will ich Sie nutzen.Ich bin ja nicht mehr die "Jüngste"
Vielen Dank nochmals für Deine Antwort.
Viele Grüße
Hexchen   

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #4 am: 25. August 2008, 23:37:06 »
Hallo,

achtung - der Landkreis ist nicht entscheidend - der Ort muß drinstehen.
Und der EURES ist leider auch nicht entscheidend sondern - wie gesagt - das deutsche FA am Arbeitsort.

Gruß Ralph

PS: Die Entscheidung wo man lebt und Arbeitet sollte immer eine Herzenssache sein und nicht eine Frage des Steuerrechts  ::::::
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #5 am: 26. August 2008, 08:21:50 »
Hallo,

bei mir ist die Situation vergleichbar, nur dass die Entfernung noch größer ist. Das Finanzamt in Frankreich meinte auch, ich sollte es doch mal versuchen, vielleicht könnte ich doch in Frankreich versteuert werden. Klar, an ihrer Stelle würde ich das auch sagen. Sie haben Arbeit mit mir, müssen meine Steuererklärung bearbeiten, und bekommen keinen Sou von mir. Das Finanzamt an der Arbeitsstelle hat es natürlich abgelehnt (mit Verweis auf die Liste vom DBA) und damit war das Thema erledigt. Wenn der Arbeitsort nicht in der Liste ist, wird der Grenzgängerstatus üblicherweise nicht erteilt.

Es gibt aber Ausnahmen: wenn der Arbeitsort irgendwo im Saarland ist, dann spielt die Entfernung keine Rolle, man ist trotzdem Grenzgänger. Wenn der tatsächliche Ort der "Erbringung der Arbeitsleistung" in der Grenzzone ist, kann man, abweichende vom Firmensitz der Arbeitgebers, auch den Grenzgängerstatus bekommen. Wenn man "Home-Office" macht, und zwar überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit), dann kann man auch in F versteuert werden.

Ich habe übrigens erst nach der Entscheidung nach Frankreich zu gehen etwas über den Grenzgängerstatus und das DBA erfahren, und habe das nicht zur Grundlage meiner Entscheidung gemacht, das hatte ganz andere Gründe.

Gruß Mathis


Offline hexchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #6 am: 26. August 2008, 21:45:06 »
Hallo Mathis,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich wohne allerdings schon 4 Jahre in Frankreich und bin durch einen Arbeitsplatzwechsel in dieser Situation. Allerdings besteht der Grenzgängerstatus in Deutschland nicht nur aus der Kilometerbegrenzung, nicht unerheblich ist die Tatsache, wenn jemand täglich an seinem Wohnort zurückkehrt.
Viele Grüße
Hexchen

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #7 am: 27. August 2008, 08:02:57 »
Hallo Hexchen,

Allerdings besteht der Grenzgängerstatus in Deutschland nicht nur aus der Kilometerbegrenzung, nicht unerheblich ist die Tatsache, wenn jemand täglich an seinem Wohnort zurückkehrt.

vielleicht liegt der Grund für die verschiedenen Ansichten darin, dass es 2 Definitionen für Grenzgänger gibt, und zwar die Definition im sozialrechtlichen Bereich, sowie die Definition im steuerrechtlichen Bereich. Für den Bereich der Sozialversicherung spielt die Entfernung zum Arbeitsort keine Rolle, sondern der Wohnort und das in der Regel tägliche zurückkehren zu diesem. Ich zitiere die EURES Broschüre:

Zitat
Die Definition eines Grenzgängers ist unterschiedlich, je nachdem ob man sich im Bereich der Sozialversicherung oder im Bereich des Steuerrechts befindet. In der Verordnung 1408/71 der Europäischen Gemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer ist Folgendes festgelegt:

• Grenzgänger ist jeder Arbeitnehmer oder Selbständiger, der seine berufliche Tätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaates ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt, in das er täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt.
• Ein Grenzgänger behält bis zu vier Monaten seinen Status, wenn er zur Ausübung seiner Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, auch wenn er während dieser Zeit nicht mindestens einmal wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehren kann. (…)


Aber im Bereich des Steuerrechts abweichend (wieder Zitate aus der EURES Broschüre:)

Zitat
Steuerrechtlich gesehen ist man nur dann Grenzgänger, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Grenzgänger muss innerhalb einer definierten Grenzzone arbeiten und wohnen.
Grenzzone für in Frankreich wohnende Grenzgänger:
Französische Seite: Alle in den Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle liegenden Gemeinden (erkennbar an den mit 57, 67 und 68 beginnenden Postleitzahlen).
Deutsche Seite: Alle Städte und Gemeinden innerhalb einer etwa 30 km breiten Zone ab der Grenze.
(…)

Die Liste derjenigen Städte und Gemeinden, die zum Grenzgebiet gehören, ist im deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen aufgeführt.
Diese Listen liegen den Finanzämtern sowie den EURES-Beratern von EURES-Transfrontalier Oberrhein vor.
(…)

Dein Arbeitsort ist nicht in der Liste aufgeführt, daher handelt das Finanzamt im Sinne des DBA korrekt. Ich befürchte, dass mit rechtlichen Schritten Deinerseits da nichts dran zu ändern wäre. Das deutsche Finanzministerium will (laut diverser Pressemeldungen) alle für Deutschland negativen Doppelbesteuerungsabkommen überprüfen lassen, da dem Fiskus ja einiges an Steuereinnahmen verloren geht. Da diese Devise von Herrn Steinbrück schon einige Male verkündet wurde, dürften die Finanzämter meiner Einschätzung nach keine Flexibilität beim Auslegen des DBA zeigen.

Gruß Mathis


Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Grenzgängerstatus
« Antwort #8 am: 27. August 2008, 10:18:30 »
Hallo Mathis,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich wohne allerdings schon 4 Jahre in Frankreich und bin durch einen Arbeitsplatzwechsel in dieser Situation. Allerdings besteht der Grenzgängerstatus in Deutschland nicht nur aus der Kilometerbegrenzung, nicht unerheblich ist die Tatsache, wenn jemand täglich an seinem Wohnort zurückkehrt.
Viele Grüße
Hexchen

Hallo Hexchen,

das nützt Alles nichts wenn Dein Arbeitsort nicht in dieser Liste steht gibts keinen Grenzgängerstatus.
Und ein Umzug hilft da auch nicht weiter - nur der Wechsel des Arbeitsplatzes.
Sorry - aber so ist das halt.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz