Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerregelung DE -> AT mit Home Office  (Gelesen 1309 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gwito

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Grenzgängerregelung DE -> AT mit Home Office
« am: 29. Mai 2020, 12:56:16 »
Hallo zusammen,

bin neu hier angemeldet, da als Grenzgänger doch sehr oft Fragen auftauchen und auch das FA o.Ä. nicht immer Auskunft geben kann. Kurz zu mir: ich wohne in Deutschland, mein Arbeitgeber sitzt in Österreich und ich befinde mich innerhalb der 30km Grenze. Damit gelte ich als Grenzgänger.

Allgemein lässt sich sagen, dass dies ja eher eine nachteilige Konstellation ist. Ich zahle mehr Steuern in Deutschland, da ja das 13. und 14. Gehalt voll besteuert wird. Die geringeren Sozialabgaben in Österreich, die ich mir erhofft hatte, wiegen sich aber mit höheren Steuern in Deutschland wieder auf. Aktuell zahle ich auf den Bruttolohn mehr Steuern, als ich mit einen Deutschen Arbeitgeber zahlen würde. Grund hierfür ist ja, dass die Abgaben für das Abfertigungskonto (mit fällt der Name nicht ein) versteuert werden. Am Ende zahle ich dadurch rund 10% mehr.

Durch Corona bin ich seit 2 Monaten im Home-Office. Nun gilt man ja nur als Grenzgänger, wenn man mehr als 175 Tage pendelt (45-Tage Regel). Durch Corona ist diese Regelung ja ausgesetzt. Mit meinem Arbeitgeber gibt es jedoch aktuell Gespräche, ob nicht auch in Zukunft 1 Tag pro Woche im Home-Office verbracht werden kann. Falls an wenigen Wochen mehr als 1 Tag Home-Office gemacht wird, erreiche ich ja die 45 Tage, wo ich nicht pendele. Nun wäre meine Fragen:

1. Bin ich durch die Home-Office Regelung nicht mehr Grenzgänger und zahle somit meine Steuern in Österreich? Ingesamt wäre das für mich nicht mal nachteilig - wenn ich nicht etwas übersehen habe.
2. Soweit ich herausfinden konnte, zählen auch Dienstreisen zu den 45 Tagen. Da ich sehr oft auf Dienstreisen gewesen bin, müsste ich ja die 45-Tage Regel in den vergangen Jahren mehrmals überschritten haben. Hiervon hat aber weder der Steuerberater noch das FA etwas erwähnt. Zählen Reisetage also doch nicht?